Sachverhalt:
Die Firma Allfein
Feinkost GmbH & Co, KG, Breeser Weg
3, 29451 Dannenberg (Elbe), hat beim
Landkreis einen Bauantrag zur „Nutzungsänderung,
Neubau und Erweiterung der Produktion“ eingereicht.
Bei Durchsicht der
eingereichten Bauantragsunterlagen hat der Landkreis festgestellt, dass in
verschiedenen Bereichen die Festsetzungen des Bebauungsplans wegen bestimmter
Betriebsabläufe nicht eingehalten werden können. Einige Punkte können im Wege
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans geheilt werden. Für
einige Punkte, wie zum Bespiel überschreiten der Baugrenze, Neuberechnung der
GRZ, Schaffung einer zusätzlichen Einfahrt in dem Bereich ohne Ein- und
Ausfahrt, sowie Überplanung des Grünstreifens für Parkplätze, wird die
Einleitung eines Bauleitplanverfahrens durch die Stadt Dannenberg (Elbe)
erforderlich.
Das
Bauleitplanverfahren war der Firma Allfein im Zuge des Grundstücksverkaufes
durch die Stadt Dannenberg (Elbe) zusagt, sofern dieses erforderlich wird.
Das Änderungsverfahren
wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.
Beschlussvorschlag:
Das Verfahren zur
8. Änderung des Bebauungsplans Breeser Weg wird eingeleitet.