Sachverhalt:
Obwohl es
gesetzlich nicht mehr erforderlich ist, dass Grenzsteine gesetzt werden,
wünschen die meisten Käufer jedoch die Abmarkung durch Steine. Hier entstehen
immer wieder Diskussionen, wer für diese Kosten aufkommt und ob die Gemeinde sich
daran beteiligt. Wenn z.B. ein Eigentümer 4 Steine setzen lässt, so profitiert
der spätere Nachbar und muss nur noch zwei Steine bezahlen. Erwirbt jemand eine
Baulücke zwischen zwei bereits verkauften und abgemarkten Parzellen, so
entstehen keine Kosten für Grenzsteine. Vier Grenzsteine kosten ca. 1.300,-- €.
Da die Gemeinde
bereits die Herstellung der Zufahrten fördert, sollte keine Beteiligung an den
Kosten für die Grenzsteine erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Sollten Käufer
eines Grundstückes im Baugebiet Lenzen Nord das Aufstellen von Grenzsteinen
wünschen, so übernimmt die Gemeinde keine
Kosten für das Setzen der Steine. Dies ist im Kaufvertrag festzuhalten.