Betreff
Verkauf von Grundstücken im Baugebiet Lenzen Nord, Setzen von Grenzsteinen
Vorlage
31/258/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Obwohl es gesetzlich nicht mehr erforderlich ist, dass Grenzsteine gesetzt werden, wünschen die meisten Käufer jedoch die Abmarkung durch Steine. Hier entstehen immer wieder Diskussionen, wer für diese Kosten aufkommt und ob die Gemeinde sich daran beteiligt. Wenn z.B. ein Eigentümer 4 Steine setzen lässt, so profitiert der spätere Nachbar und muss nur noch zwei Steine bezahlen. Erwirbt jemand eine Baulücke zwischen zwei bereits verkauften und abgemarkten Parzellen, so entstehen keine Kosten für Grenzsteine. Vier Grenzsteine kosten ca. 1.300,-- €.

Da die Gemeinde bereits die Herstellung der Zufahrten fördert, sollte keine Beteiligung an den Kosten für die Grenzsteine erfolgen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Sollten Käufer eines Grundstückes im Baugebiet Lenzen Nord das Aufstellen von Grenzsteinen wünschen, so übernimmt die Gemeinde keine Kosten für das Setzen der Steine. Dies ist im Kaufvertrag festzuhalten.