Betreff
Änderung der örtlichen Bauvorschrift des Bebauungsplans Hitzacker Süd und Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Vorlage
30/087/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Eheleute Wobbe haben 2009 im Baugebiet Hitzacker Süd ein großes Baugrundstück käuflich erworben und  von der Stadt Hitzacker (Elbe) einige angrenzende für sich allein nicht bebaubare Grundstück gekauft.

Diese Grundstücke wurden zu einem Grundstück verschmolzen, auf dem nun ein Einfamilienhaus mit einer Dachneigung von 25º  errichtet werden soll. Entsprechend der örtlichen Bauvorschrift zum Bebauungsplan Hitzacker Süd sind Dächer aber nur mit einer Dachneigung von 34º - 47º zuzlässig.

 

Ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschrift in Bezug auf die Dachneigung wurde vom Landkreis abgelehnt. Begründet wird die Ablehnung u.a. damit, dass die städtebaulichen und baugestalterischen Zielsetzungen des B-Planes wesentlich beeinträchtigt werden. Die Begründungen des

B-Planes lassen so starke Abweichungen nicht zu. Eine von der örtlichen Bauvorschrift wesentlich  abweichende Dachneigung ist nur durch Änderung der örtlichen Bauvorschrift möglich.

 

Die Eheleute Wobbe haben daraufhin einen Antrag auf Änderung der örtlichen Bauvorschrift gestellt und sich gleichzeitig  verpflichtet, die Planungskosten zu übernehmen. Hierüber ist der städtebauliche Vertrag abzuschließen.  

 


Beschlussvorschlag:

Die örtliche Bauvorschrift wird geändert. Mit den Veranlassern wird ein städtebaulicher Vertrag über die Übernahme der Planungskosten abgeschlossen.