Sachverhalt:
Auf dem Grundstück
des ehemaligen Betonwerkes L. F. Müller an der Dannenberger Straße soll eine
Autowerkstatt errichtet werden. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den
im Flächennutzungsplan ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festgesetzt ist. Da
Autowerkstätte in WA-Gebieten nicht zulässig sind, muss hier ein Bebauungsplan
mit der Festsetzung „Mischgebiet“ (MI) aufgestellt werden.
Für die Aufstellung
des Bebauungsplanes kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 a angewendet werden.
Nach Durchführung des Verfahrens ist der Flächennutzungsplan durch die
Samtgemeinde Elbtalaue entsprechend anzupassen.
Da entlang der
Dannenberger Straße als überörtliche Hauptverkehrsstraße bereits Mischgebiete
festgesetzt wurden, sollte der Bebauungsplan für den auf dem Auszug aus dem
F-Plan gekennzeichneten Bereich aufgestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan „Dannenberger Straße II“ ist
aufzustellen.