Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes"Dannenberger Straße II", hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Vorlage
30/575/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Auf dem Grundstück des ehemaligen Betonwerkes L. F. Müller an der Dannenberger Straße soll eine Autowerkstatt errichtet werden. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den im Flächennutzungsplan ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festgesetzt ist. Da Autowerkstätte in WA-Gebieten nicht zulässig sind, muss hier ein Bebauungsplan mit der Festsetzung „Mischgebiet“ (MI) aufgestellt werden.

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 a angewendet werden. Nach Durchführung des Verfahrens ist der Flächennutzungsplan durch die Samtgemeinde Elbtalaue entsprechend anzupassen.

Da entlang der Dannenberger Straße als überörtliche Hauptverkehrsstraße bereits Mischgebiete festgesetzt wurden, sollte der Bebauungsplan für den auf dem Auszug aus dem F-Plan gekennzeichneten Bereich aufgestellt werden.  

 

Beschlussvorschlag:

Der  Bebauungsplan „Dannenberger Straße II“ ist aufzustellen.