Sachverhalt:
Die P&K International Group GmbH, 26676
Barssel, plant im Bereich der Lüneburger Straße, Gelderländer Straße und der
Straße Am Sandkamp einen
Lebensmitteldiscounter anzusiedeln.
Für diesen Bereich
ist im rechtskräftigen Bebauungsplan ein „Reines Wohngebiet“ (WR) festgesetzt.
Für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes muss der Bebauungsplan geändert
und ein Mischgebiet festgesetzt werden.
Mit Schreiben vom
22.09.2009 haben die Investoren die Änderung des Bebauungsplanes beantragt. Für
den Lebensmittelmarkt und die erforderlichen Stellplätze soll ein Teil vom
Grundstück des ehemaligen Hotel „Anker“, das dahinterliegende unbebaute
Grundstück und ein Teil vom Grünstreifens entlang der Lüneburger Straße in
Anspruch genommen werden. Die Investoren haben mit den Grundstückseigentümern
Verkaufsverhandlungen geführt und diesen Vorverträge angeboten.
Die Änderung des
Bebauungsplanes ist der Innenentwicklung zuzuordnen, so dass das beschleunigte
Verfahren nach § 13 a BauGB angewendet werden kann.
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan
Kosakenberg Ost ist zu ändern.