Sitzung: 10.12.2020 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0384/2020
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan
ist am 27.01.2019 rechtswirksam geworden. Zur Umsetzung des Bebauungsplanes
wurde zunächst die Neuordnung der Flurstücke im Plangebiet so durchgeführt,
dass die öffentlichen Verkehrs- und Stellplatzflächen im Eigentum der Stadt und
die Bauflächen im Eigentum von Vorhabenträger und Projektentwickler liegen.
Projektentwickler
und Vorhabenträger stellen die öffentlichen Verkehrs- und Stellplatzflächen
inkl. sonstiger Erschließungsanlagen auf Ihre Kosten her. Gegenstand des
vorliegenden Vertrages ist die Übertragung der Erschließung der öffentlichen
Flächen gem. § 11 BauGB auf den Vorhabenträger, siehe Anlage I zur Vorlage. Als
Anlagen zum Vertrag wird der rechtskräftige Bebauungsplan sowie das
Leistungsverzeichnis und die Ausbauplanung genommen.
Fachdienstleiter
Beckmann führt den Sachverhalt kurz aus.
Ohne weitere
Wortmeldungen fasst der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) folgenden
Beschluss:
Der in Anlage I zur
Vorlage vorliegende städtebauliche Vertrag gem. § 11 BauGB zum Bebauungsplan
„Querdeich“ -6. Änderung und Erweiterung m.ö.B und Teilaufhebung
(Erschließungsvertrag) wird zwischen der Stadt Dannenberg, der
Projektgesellschaft Mühlentor Dannenberg GmbH & Co KG sowie der
Vorhabenträgerin TerraPlan GmbH geschlossen.