Sitzung: 26.11.2020 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3
Vorlage: 30/0475/2020
Der Rat der Stadt
Dannenberg hat am 19.09.2017 beschlossen, den Bebauungsplan „Pörmke Nord“ zu
ändern. Durch die Änderung wird das bestehende Mischgebiet in ein Sondergebiet
Baumarkt und Gartencenter geändert, um die Umsiedelung des in Dannenberg
ansässigen HagebauMarktes zu ermöglichen. Im Nordwesten wird eine kleine Fläche
als Gewerbegebiet ausgewiesen.
Zur Einhaltung der
Ziele und Grundsätze des Landesraumordnungsprogrammes und des regionalen
Raumordnungsprogrammes
wurde eine Verträglichkeitsanalyse erstellt.
Geplant waren rund
6.800m² gewichtete Verkaufsfläche (100% Innenfläche, 50% überdachte
Freifläche/Kalthallen,
25 % unüberdachte Freiflächen).
Damit würde das
Kongruenzgebot nicht eingehalten werden. Danach müssen mind. 70% des Umsatzes
aus
dem Verflechtungsbereich
des Grundzentrums Dannenberg, hier das Gebiet der alten Samtgemeinde
Dannenberg
generiert werden.
Daher wurde die
zulässige Verkaufsfläche auf 4.600m² reduziert. Alle anderen Ziele und
Grundsätze würden
auch bei der
Ursprungsvariante eingehalten werden.
Zum Ausgleich von
nachteiligen Umweltauswirkungen werden Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern
und sonstigen
Bepflanzungen auf öffentlichen und privaten Grünflächen festgesetzt.
Weiterhin wird eine
externe Kompensationsfläche im Flächenpool „Alte Jeetzel“ der Niedersächsischen
Landgesellschaft
mbH in der Gemarkung Schaafhausen zum Schutz von Lebensräumen am Boden
brütender
Vogelarten, insbesondere der Feldlerche zur Verfügung gestellt.
Zur Durchführung
aller Ausgleichsmaßnahmen auf privaten Grünflächen sowie die Bereitstellung der
externen
Kompensationsfläche auf Kosten des Vorhabenträgers wird ein städtebaulicher
Vertrag
geschlossen.
Zu a)
Frühzeitige
Beteiligung:
Im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB lag der
Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom
02.09-02.10.19 aus
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
(Anlage I zur Vorlage) abgewogen.
Die Stellungnahmen
wurden in die Entwürfe eingearbeitet. Parallel dazu wurden mit der
Raumordnungsbehörde
des Landkreises mehrere Abstimmungsgespräche geführt, sodass diese Belange in
den Bebauungsplan
eingeflossen sind und in der Begründung ausführlich erläutert worden sind.
Förmliche
Beteiligung:
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lagen der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 16.07. bis
einschließlich 17.08.2020 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden
Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis
Lüchow-Dannenberg
- Polizeiinspektion
Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen
- Wasserverband
Dannenberg-Hitzacker köAR
- Industrie- und
Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
- Nds. Landesamt
für Denkmalpflege
- Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
- Landkreis
Lüneburg
- Landkreis Uelzen
- Naturschutzbund
Deutschland, Kreisgruppe Lüchow-Dannenberg
- Landesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz
- Bürger aus
Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage II zur
Vorlage) abgewogen.
Aufgrund der
Stellungnahmen wurde die Planzeichnung in einigen Punkten geändert.
Insbesondere wurde
das im Sondergebiet zulässige Randsortiment dem in der Auswirkungsanalyse
untersuchten Sortiment „nicht baumarkttypische Haushaltswaren“ sprachlich
angepasst.
Die Fläche „zum
Anpflanzen von Bäumen und Rasen“ wurde in eine Fläche „zum Anpflanzen von
Bäumen und Sträuchern“ geändert. Der Hinweis, dass bei einem Nachweis von
fehlenden Nestern ggf. i.V.m. rechtzeitiger Vergrämung eine Ausnahmegenehmigung
die Frist der Artenschutzrechtlichen Ge- und Verbote vermindert werden kann,
wurde gestrichen.
Unabhängig von den
eingegangenen Stellungnahmen wird die Zuordnung der Ausgleichsflächen
und -maßnahmen zu
den Eingriffsflächen gestrichen. Eine Zuordnung ist erforderlich, wenn die
Ausgleichsmaßnahmen nicht am Ort des Eingriffes, sondern an anderer Stelle von
der Stadt durchgeführt werden und die Kosten über eine Kostenerstattungssatzung
gem. § 135a BauGB auf die Anlieger umgelegt werden sollen.
Die
Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe im Sondergebiet und im Gewerbegebiet
befinden sich allesamt
auf den
Grundstücken des Vorhabenträgers. Die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen
durch die Stadt
ist daher nicht
nötig. Eine festgesetzte Zuordnung im Bebauungsplan stünde aber einer
Durchsetzung des
Pflanzgebotes
entgegen.
Die externe
Ausgleichsfläche befindet sich im Flächenpool der Nds. Landgesellschaft und
wird sowieso über
einen
städtebaulichen Vertrag gesichert. Daher war die Zuordnung zu streichen.
Erneute
Beteiligung:
Aufgrund der
Änderungen wurde der Bebauungsplan gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a
Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 09.09.-10.09.2020 erneut öffentlich ausgelegt.
Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Trägern öffentlicher Belange
sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis
Lüchow-Dannenberg
- Avacon AG,
Salzwedel/NetzGmbH
- Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
- Altmarkkreis
Salzwedel
- Landesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU)
- Bürger aus
Braasche: siehe Stellungnahme LBU
Die Stellungnahmen
wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a
Abs. 3 BauGB (Anlage III zur Vorlage) abgewogen.
Wesentliche
Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Die zur Aufstellung
des Bebauungsplanes „Pörmke Nord“ 1. Änderung m.ö.B. erstellten Gutachten
werden zur Kenntnis beigefügt (Anlage VI - XII zur Vorlage).
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan „Pörmke Nord“ 1. Änderung m.ö.B. als Satzung beschlossen werden kann.
Herr Hesebeck erläutert den
Sachverhalt der Vorlage und die Planung anhand der Planzeichnung an der
Leinwand und beantwortet Fragen.
Rh Herzog erklärt, dass er
der Planung nicht zustimmen wird und begründet das damit, dass berechtigten
Anregungen insbesondere des Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU)
und des Bürgers aus Braasche hinsichtlich der Nachhaltigkeit und dem
Artenschutz nicht gefolgt wird und die Abwägung seiner Meinung nach zum Teil
sogar fehlerhaft ist. Er liest beispielhafte Anregungen des LBU aus der Anlage
zur Vorlage vor.
Nach kurzer Beratung
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3
BauGB abgewogen und beschlossen.
b) Der Bebauungsplan „Pörmke Nord“ 1. Änderung m.ö.B. wird
als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan
beschlossen.