Sitzung: 26.11.2020 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1
Vorlage: 30/0384/2020
Der Bebauungsplan
ist am 27.01.2019 rechtswirksam geworden. Zur Umsetzung des Bebauungsplanes
wurde zunächst die Neuordnung der Flurstücke im Plangebiet so durchgeführt,
dass die öffentlichen Verkehrs- und Stellplatzflächen im Eigentum der Stadt und
die Bauflächen im Eigentum von Vorhabenträger und Projektentwickler liegen.
Projektentwickler
und Vorhabenträger stellen die öffentlichen Verkehrs- und Stellplatzflächen
inkl. sonstiger Erschließungsanlagen auf Ihre Kosten her. Gegenstand des
vorliegenden Vertrages ist die Übertragung der Erschließung der öffentlichen
Flächen gem. § 11 BauGB auf den Vorhabenträger, siehe Anlage I zur Vorlage. Als
Anlagen zum Vertrag wird der rechtskräftige Bebauungsplan sowie das
Leistungsverzeichnis und die Ausbauplanung genommen.
Herr Hesebeck erläutert den
Sachverhalt der Vorlage und anhand der Planzeichnung des Bebauungsplanes an der
Leinwand die wesentlichen Inhalte der Vertragsentwurfes und beantwortet Fragen.
Er informiert darüber, dass der Vertragsentwurf maßgeblich durch den
Rechtsbeistand der Stadt erarbeitet wurde und mit dem Vertragspartner
abgestimmt ist.
Nach kurzer Beratung
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der in Anlage I zur
Vorlage vorliegende städtebauliche Vertrag gem. § 11 BauGB zum Bebauungsplan
„Querdeich“ - 6. Änderung und Erweiterung m.ö.B und Teilaufhebung
(Erschließungsvertrag) wird zwischen der Stadt Dannenberg (Elbe), der Projektgesellschaft
Mühlentor Dannenberg GmbH & Co KG sowie der Vorhabenträgerin TerraPlan GmbH
geschlossen.