Der Bebauungsplan ist am 27.01.2019 rechtswirksam geworden. Zur Umsetzung des Bebauungsplanes wurde zunächst die Neuordnung der Flurstücke im Plangebiet so durchgeführt, dass die öffentlichen Verkehrs- und Stellplatzflächen im Eigentum der Stadt und die Bauflächen im Eigentum von Vorhabenträger und Projektentwickler liegen.

 

Projektentwickler und Vorhabenträger stellen die öffentlichen Verkehrs- und Stellplatzflächen inkl. sonstiger Erschließungsanlagen auf Ihre Kosten her. Gegenstand des vorliegenden Vertrages ist die Übertragung der Erschließung der öffentlichen Flächen gem. § 11 BauGB auf den Vorhabenträger, siehe Anlage I zur Vorlage. Als Anlagen zum Vertrag wird der rechtskräftige Bebauungsplan sowie das Leistungsverzeichnis und die Ausbauplanung genommen.

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und anhand der Planzeichnung des Bebauungsplanes an der Leinwand die wesentlichen Inhalte der Vertragsentwurfes und beantwortet Fragen. Er informiert darüber, dass der Vertragsentwurf maßgeblich durch den Rechtsbeistand der Stadt erarbeitet wurde und mit dem Vertragspartner abgestimmt ist.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Der in Anlage I zur Vorlage vorliegende städtebauliche Vertrag gem. § 11 BauGB zum Bebauungsplan „Querdeich“ - 6. Änderung und Erweiterung m.ö.B und Teilaufhebung (Erschließungsvertrag) wird zwischen der Stadt Dannenberg (Elbe), der Projektgesellschaft Mühlentor Dannenberg GmbH & Co KG sowie der Vorhabenträgerin TerraPlan GmbH geschlossen.