Sachverhalt:

Frau Heuer von der Samtgemeindeverwaltung erläutert, dass die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) 27 „Elbhöhen-Drawehn“ vom Landkreis Lüchow-Dannenberg an heutige rechtliche Anforderungen angepasst werden soll.

Dabei ist zu beachten, dass den Gemeinden eine ausreichende Möglichkeit zur gemeindlichen Entwicklung gegeben wird.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landkreis die Gemeinde Göhrde und auch die übrigen Gemeinde des Landkreises um Prüfung, ob diese Entwicklungsmöglichkeit, hier: mittelfristige Entwicklung über 20 Jahre, gegeben ist bzw. ob und wo die Gemeinde in einem Bereich von 500m um die Hauptorte und 300m um die sonstigen Orte für die gemeindliche Entwicklung notwendige Flächen sieht, die zu diesem Zweck aus dem LSG entlassen werden sollten.

Eine Entlassung in den Bereichen anderer Schutzgebiete (Biosphäre, Vogelschutz/FFH) ist nicht möglich. Die Vorstellungen der Gemeinden sind bis zum 03.07.2020 einzureichen.

 

Die Zuständigkeit für das Verfahren zur Neuabgrenzung des LSG liegt beim Landkreis Lüchow- Dannenberg bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB), die Gemeinde Göhrde wurde hier lediglich im Rahmen einer Vorabfrage zur Berücksichtigung der gemeindlichen Entwicklung beteiligt.

Das offizielle Verfahren beginnt erst nach Abgabe der Stellungnahme durch die Gemeinde.

 

Landschaftsschutzgebiete sind gem. § 26 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist

1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild-lebender Tier- und Pflanzenarten,

2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder

3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

 

Im LSG sind alle Handlungen verboten, die die Natur schädigen oder stören könnten, insb. jegliche Nutzungen, die die Natur stören (Lagerplatz, Lagerfeuer, Badestelle etc.), die Errichtung oder Veränderung von Bebauung sowie die Veränderung oder Beseitigung von Hecken, Bäumen, Gehölzen außerhalb des Waldes. Weitere Maßnahmen sind mindestens anzeigepflichtig (z.B. Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen).

Vielerorts läuft die Grenze des LSG mitten durch bestehende Gebäude, ganze Gebäude wurden (legal) im LSG errichtet etc.; außerdem war die damalige Gebietsabgrenzung nicht parzellenscharf. Aus diesen Gründen ist neben der oben genannten rechtlichen Verpflichtung eine Neuabgrenzung erforderlich.

Neben der Neuabgrenzung der Schutzgebietsgrenzen wird auch der Textteil der Verordnung neu gefasst. Derzeit ist noch nicht bekannt, welchen Wortlaut diese Verordnung haben wird, welche Verbote, Ausnahmen und unter Erlaubnisvorbehalt zulässige Vorhaben enthalten sein werden. In der Regel werden die Verordnungen aber wesentlich restriktiver gefasst, als die alten Verordnungen es waren.

 

Da den Gemeinden bei der Ausweisung von Schutzgebieten eine ausreichende Möglichkeit zur gemeindlichen Entwicklung gegeben werden soll, wird vor Beginn des eigentlichen Verfahrens diese  Vorabfrage der Gemeinden durchgeführt, um die Vorstellungen der Gemeinde zur gemeindlichen Siedlungsentwicklung bei der Erstellung des Entwurfes berücksichtigen zu können (siehe Anlage I zur Vorlage).

 

Die zukünftige gemeindliche Entwicklung sollte Entwicklungsmöglichkeiten in den Hauptorten, Entwicklungsmöglichkeiten im Umfang des Eigenbedarfes der kleineren Orte und Betriebserweiterungen für zum Beispiel landwirtschaftliche Betriebe berücksichtigen, ohne dass jede Veränderung verboten ist, oder einer Zustimmung der UNB bedarf.

Die gemeindliche Stellungnahme wird in die Abwägung der UNB bei der Unterschutzstellung eingestellt und zusammen mit naturschutzfachlichen Kriterien gerecht untereinander abgewogen.

Die Festlegung der Flächen, die durch ein Landschaftsschutzgebiet geschützt werden, und somit auch derer, die aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen werden sollen, trifft die untere Naturschutzbehörde (UNB) unter Berücksichtigung der o.g. naturschutzfachlichen Kriterien gem. § 26 (1) BNatSchG.

 

Das offizielle Verfahren zur Unterschutzstellung von Teilen der Natur beginnt dann nach der Erstellung eines Entwurfes durch die UNB. Es ist in § 14 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) geregelt:

 

- Vor dem Erlass der Verordnung ist den Gemeinden, deren Gebiet betroffen ist, und den sonst betroffenen Behörden der Entwurf vorzulegen und Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (TÖB-Beteiligung).

- Der Entwurf einer Verordnung ist nebst Begründung mindestens einen Monat lang bei den Gemeinden, deren Gebiet betroffen ist, öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung haben die Gemeinden mindestens eine Woche vorher mit dem Hinweis darauf ortsüblich bekannt zu machen, dass jedermann während der Auslegungszeit bei der Gemeinde oder bei der Naturschutzbehörde, die die Verordnung erlassen will, Bedenken und Anregungen vorbringen kann.

- Die Verkündung erfolgt im amtlichen Verkündungsblatt oder, sofern ein solches nicht vorhanden ist, im Niedersächsischen Ministerialblatt.

 

Durch die Entlassung von siedlungsnahen Flächen wird es möglich, insb. die eigenen Grundstücke ohne jeweilige Genehmigung der UNB zu bewirtschaften und die gemeindliche Siedlungsentwicklung durch ggf. folgende Bauleitplanung fortzuentwickeln.

Durch die Berücksichtigung von Grundstücksgrenzen bei der Erarbeitung des Vorschlages wird die Transparenz, wo die Grenzen des LSG verlaufen, erhöht.

Dadurch steigen die Akzeptanz und die Einhaltung der Regelungen im Übrigen Bereich.

 

Zu beachten ist, dass eine Entlassung bzw. eine Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes nicht gleichzeitig zu Baurechten führen.

Unabhängig von der Lage im oder außerhalb des Landschaftsschutzgebietes ist das Baurecht zu beachten. Ohne eine vom Rat zu beschließende zukünftige Bauleitplanung können nur noch einzelne, im Bereich eines Bebauungsplanes oder im Innenbereich gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) liegende Baulücken bebaut werden.

Neue Baugebiete dürfen erst erschlossen werden, wenn der innerörtliche Handlungsspielraum ausgeschöpft ist, insbesondere Schließung von Baulücken, Wiedernutzung von Brachflächen etc.)

Nach dem RROP ist die Entwicklung von Baugebieten nur in den Hauptorten von Gemeinden (hier: Metzingen) zulässig. In den übrigen Ortschaften ist lediglich eine Entwicklung im Rahmen des Eigenbedarfes zulässig. Daneben ist bei jeder Bauleitplanung ein flächensparender Umgang mit Grund und Boden zu beachten.

Bei jeder Bauleitplanung sind dann auch die Behörden und die Öffentlichkeit zu beteiligen.

 

Bei der Neuabgrenzung sollten aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich folgende Kriterien berücksichtigt werden:

-          Bereiche mit Bestandsgebäuden sollten aus dem LSG entlassen werden

-          Abgrenzungen des LSG sollten sich an Grundstücksgrenzen orientieren, um die Grenzen transparenter zu gestalten

-          Entwicklungsmöglichkeiten, vor allem in den von der Landwirtschaft genutzten Bereichen

-          Entwicklungsmöglichkeiten für weitere Siedlungsentwicklung (Gewerbe und Wohnen)

-          vorwiegend bestehende Ackerflächen als Entwicklungsflächen nutzen, da diese keinen besonders hohen Wert für das Landschaftsbild haben

 

Frau Heuer erläutert, dass auf Grundlage dieser Kriterien die Vorschläge zur Neuabgrenzung des LSG im Bereich der Gemeinde Göhrde erarbeitet worden sind. Die in der Einwohnerfragestunde vor der Ratssitzung am 18.05.2020 geäußerten Bedenken und Hinweise wurden in die Vorschläge eingearbeitet. Außerdem wurden in der Zwischenzeit die Vorschläge durch die Ratsherren und Ratsfrauen vor Ort mit den Anwohnern besprochen. Hieraus ergeben sich die, gesehen zur Vorlage 30/0061/2020, geänderten Vorschläge:

 

 

Metzingen:

Neben der Berücksichtigung von Bestandsgebäuden und Grundstücksgrenzen sind größere Flächen im Norden für eine mögliche Wohnbauentwicklung vorgeschlagen. Im Süden sind kleinere Flächen für Betriebsentwicklungen vorgesehen, wobei der Kokusberg ausgespart worden ist.

 

Tollendorf/ Bredenbock:

Nordwestlich der Ortschaften Tollendorf und Bredenbock orientieren sich die vorgeschlagenen Grenzen zur Neuabgrenzung am bestehenden Vogelschutzgebiet (VSG). Ansonsten wurden hauptsächlich die Grundstücksgrenzen angenommen, um Bestandsgebäude einzubeziehen und die Baugrundstücke in Gänze aus dem LSG zu entlassen. Außerdem erhöht sich dadurch die Transparenz der Grenzen des LSG. Kleinere Entwicklungsflächen für den Eigenbedarf des Ortes sind im Osten in Tollendorf berücksichtigt.

 

Sarenseck:

Hier sind ebenfalls Grundstücksgrenzen und Bestandsgebäude berücksichtigt. Außerdem beinhaltet der Vorschlag Entwicklungsflächen zwischen „Altdorf“ und Vordorfsfeld im Bereich der Ackerflächen sowie im Nordwesten für Betriebserweiterungen.

 

Schmardau:

Der Vorschlag orientiert sich im Westen, Norden und Osten an den Grenzen des VGS um eine höhere Transparenz durch Synchronisierung der Schutzgebiete zu schaffen.

 

Schmessau:

Die vorgeschlagenen neuen Grenzen des LSG berücksichtigen eine ausreichende Entwicklungsmöglichkeit für die Anwohner und anliegenden Betriebe auf den vorwiegend bebauten Grundstücken.

 

Göhrde, Dübbekold und Govelin:

Die Ortschaften befinden sich nicht im von der UNB vorgegeben Prüfbereich. Daher sind hier lediglich bereits bebaute Grundstücke erfasst.

Göhrde, Dübbekold und Govelin sind zum großen Teil vom Vogelschutzgebiet sowie vom Naturschutzgebiet „Eichen- und Buchenwälder in der Göhrde“ überplant.

Alle übrigen bebauten Flächen sollten aus dem LSG entlassen werden. In Dübbekold sind außerdem kleine Flächen für bereits geplante Erweiterungen vorgesehen.

 

Wedderien/ Plumbohm/ Kollase:

Die Ortschaften Wedderien, Plumbohm und Kollase befinden sich ebenfalls nicht im von der UNB vorgegebenen Prüfbereich. Daher sind auch hier lediglich bereits bebaute Grundstücke erfasst.

 

Die Flächen, die für die künftige Siedlungsentwicklung zur Verfügung stehen sollten, sind rot umrandet mit schräger Schraffur gekennzeichnet, diese lagen als Anlagen Nr. II-XI zur Vorlage bei.

 

Rh Scherlies möchte an dieser Stelle seinen erarbeiteten Kompromissvorschlag vorstellen, diesen hat er gemeinsam mit vielen Bürgerinnen und Bürgern unter der Betrachtung vieler Gesichtspunkte und Interessen erarbeitet.

 

Dieser Kompromissvorschlag beginnt mit folgendem Antrag:

Die Gruppe SPD und GLW beantragt, den Verwaltungsvorschlag gegen den vorgestellten Kompromissvorschlag abzustimmen.

 

Zur Begründung teilt Rh Scherlies, dass die Abstimmung im Ganzen erfolgen muss, da die Veränderung des Verwaltungsvorschlages nicht vom Bürgerwillen gedeckt sind und er möchte, dass die Abstimmung die seiner Meinung nach größter Mehrheit der Bürger vertritt.

 

Rh Scherlies erläutert, dass im vorgestellten Kompromissvorschlag (Anlage II zur Niederschrift) in den Dörfern Sarenseck, Schmessau, Metzingen, Tollendorf und Bredenbock Alternative LSG-Abgrenzungen erarbeitet wurden.

 

In Schmardau soll es bleiben wie es ist.

 

In den Orten Göhrde, Dübbekold, Kollase, Plumbohm, Wedderien und Govelin werden die Verwaltungsvorschläge verwendet, Rh Scherlies geht davon aus, dass der Bürgermeister die Vorschläge mit den Einwohnerinnen und Einwohnern abgestimmt hat, dies wird durch einzelne Zwischenrufe aus den Reihen der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern vehement verneint.

 

Zu Sarenseck erklärt Rh Scherlies, dass eine Bauentwicklungsfläche von ca. 2 Hektar zwischen Altdorf und Vordorf. Die eingezeichnete blaue Fläche wäre für eine Entlassung aus dem LSG bei Bedarf in Ordnung.

Die Brutvogelgebiete sind hier berücksichtig, im Verwaltungsvorschlag leider nicht.

Im sensiblen Bereich „Hinter den Höfen“ sind innerhalb der roten Linie ca. 4.600 m² Entlassung für nicht LSG-konforme Bebauung enthalten. Mit den Bestandsflächen stehen den Höfen damit ca. 7.000 m² zur Verfügung. Noch größere Vorhaben sind weiterhin im LSG möglich, dabei wird dann im Interesse aller Einwohner in Sarenseck geprüft werden, wie solche Projekte nach Sarenseck ins Landschaftsbild und in die Natur passen. Diese Prüfung darf nicht ausgehebelt werden und auch deshalb sollen alle Flächen außerhalb der roten Linie, mit Ausnahme der blauen Fläche im Bedarfsfall, im LSG verbleiben!

Für diesen Kompromissvorschlag hat er die Unterschriften von 56 Einwohnerinnen und Einwohnern eingeholt.

 

Zu Schmardau erläutert Rh Scherlies, dass die absolute Mehrheit der Einwohner, nämlich

25 Einwohnerinnen und Einwohner, in Schmardau keine Veränderung der LSG-Grenzen wünscht. Es bestehen nach der Aussage von Rh Scherlies bereits Baulücken und Leerstand, dies soll durch eine mögliche Ausweisung von weiterem Bauland nicht noch verstärkt werden.

 

Zum Kompromissvorschlag zu Schmessau erläutert Rh Scherlies, dass eine Erweiterung um 5 Hektar völlig ausreichend sei. Bei nur 6,5 Hektar bisheriger Ortsfläche ist dies eine enorme Erweiterung. Es werden bis zu 7 mögliche Bauflächen geschaffen, bei bisher 19 Wohnhäusern ist das eine große Erweiterung. Der Vorschlag der Verwaltung ist grob unverhältnismäßig, so Rh Scherlies.

 

Es liegt eine Unterschriftenliste von 10 Einwohnerinnen und Einwohnern vor, in der gefordert wird, dass in der Straße vom Trafo in Schmessau in Richtung zur B216 keine weitere Ausweisung von Bauland gewünscht wir. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Flächen sollen weiterhin im LSG verbleiben.

 

Der Kompromissvorschlag der Gruppe SPD und GLW zur Ortschaft Bredenbock weist deutlich weniger Entlassungen als die Version der Verwaltung aus. Für diesen Vorschlag sprechen sich 38 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer überreichten Unterschriftenliste aus.

 

Auch in Tollendorf spricht sich die absolute Mehrheit gegen den Vorschlag der Verwaltung und für eine Entlassung in deutlich geringerem Umfang aus. Diese Entlassung reiche völlig aus, so Rh Scherlies.

Zu diesem Vorschlag wird eine Liste mit 46 Unterschriften von Einwohnerinnen und Einwohnern dem Bürgermeister überreicht.

 

In Metzingen ist eine Entlassung aus dem LSG im öffentlichen Interesse, um den Hauptort zu stärken, jedoch sieht Rh Scherlies die enormen Flächen als vollkommen maßlos an.

 

Abschließend erläutert Rh Scherlies den Demografischen Wandel und erklärt, dass in den letzten 20 Jahren die Einwohnerzahl sich stetig verringert hat, im Laufe der nächsten 10 Jahren werden voraussichtlich nur noch 500 Einwohnerinnen und Einwohner in der Gemeinde Göhrde leben statt der derzeitigen 580.

 

Bgm Stegemann möchte nun gerne die einzelnen Ortschaften vorstellen und dabei die Meinung der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern anhören.

Der Rat stimmt zu, dass die Einwohnerinnen und Einwohner zu diesem Zweck innerhalb der Sitzung sprechen dürfen.

 

Rh Scherlies macht nochmals deutlich, dass die Kompromissvorschläge von der Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner abgesegnet sind und nur dadurch eine demokratische Entscheidung möglich ist und dies sollte schließlich das Ziel sein.

 

Dietmar Goebel möchte wissen, womit sich der Bevölkerungsverlust in den nächsten 10 Jahren begründen lässt, einige werden versterben und die Jungen müssen abwandern, weil sie keine Möglichkeiten zur Ansiedelung haben.

 

Es wurde permanent von Mehrheiten und absoluten Mehrheiten bei den Kompromissvorschlagen gesprochen, er und auch in seinem Freundeskreis ist niemand befragt worden.

Er fragt nach den Anforderungen, die erfüllt werden mussten, um für die Umfrage berücksichtigt zu werden

 

Rh Scherlies macht deutlich, dass man versucht hat sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner anzutreffen, dass er und Rh Mellmann diese Abfrage in ihrer Freizeit vorgenommen haben und nicht bei jedem mehrmals waren.

 

Herr Goebel möchte den Ratsmitgliedern deutlich machen, dass in den nächsten 10 Jahren dann auch 10% der Freiwilligen Feuerwehr, des Schützenvereins etc. wegbrechen werden, wenn weiterhin die jungen Leute abwandern.

 

Bgm Stegemann ist dies auch bewusst, ihn trifft es auch, dass einige junge Leute bereits aufgrund von besseren Baugrundstücken in andere Gemeinden abgewandert sind.

 

Hierzu liegt dem Gemeinderat auch ein Antrag der Pressesprecherin der Freiwilligen Feuerwehr Göhrde-Metzingen Marlies Meyer sowie 8 weiteren Feuerwehrmitgliedern, siehe Anlage I der Niederschrift.

 

Rh Scherlies betont nochmal, dass z.B. in Metzingen als Hauptort im Kompromissvorschlag Flächen für rd. 70 Baugrundstücke a´ 2.000 m² berücksichtigt sind.

Desweiteren hat er die Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner, es ist ein Votum der Bevölkerung.

 

Bgm Stegemann erklärt, dass hier heute nur ein Vorschlag zur Entlassung aus dem LSG ist, der Landkreis trifft hier die letzte Entscheidung und eine Entlassung aus dem LSG auch nicht direkt eine Ausweisung von Bauland bedeutet, es ist der Erste von fünf Schritten eines Verfahrens.

 

Jan Titz macht darauf aufmerksam, dass man auch als Gemeinderat die Demokratie und somit Mehrheiten vertritt. In Sarenseck die absolute Mehrheit! Der Gemeinderat muss hier heute Abend persönliche Interessen und familiäre Verbindungen außenvorlassen.

 

Es folgt ein Hinweis von einem Einwohner, dass Untreue ins Strafrecht gehört und dass ggfs. überprüft werden sollte, ob ein Gemeinderat über eine solche Angelegenheit entscheiden darf, wenn private und familiäre Interessen berührt sind.

 

Frau Brigitte Krüger macht deutlich, dass sie sich vom Gemeinderat schlecht informiert fühlt, dass

sie Informationen nur über Nachbarn erhalten oder sich selbst gesucht hat.

Weiter findet sie es zu kurz gedacht, dass man Bauplätze schafft für den Nachwuchs und die jungen Leute und diese letztendlich doch abwandern müssen, weil sie hier in der Region keinerlei beruflichen Perspektiven haben.

Sie bedankt sich bei dem Rh Scherlies für die umfangreiche Ausarbeitung sowie die weitgehende Information der Einwohnerinnen und Einwohner.

 

Ein Bürger der Gemeinde Zernien möchte darauf hinweisen, dass diese Planungen seit über 40 Jahren nicht angefasst wurden, nun plötzlich gibt der Landkreis den Gemeinden den Auftrag sich die Flächen rauszupicken, die aus dem LSG entlassen werden. Die Begründung mit der Landwirtschaft zieht nicht, die Landwirtschaft hat genug Möglichkeiten. Die Ausrede sich an Grundstücksgrenzen und an Parzellen zu orientieren, lässt er nicht gelten.

Der Artenschutz geht hier vor!

 

Rh Scherlies erklärt, dass er beim Landkreis Lüchow-Dannenberg nach fachlicher Unterstützung gefragt hat und diese nicht bekommen, daraufhin hat er sich Hilfe bei Herrn Doninger vom Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz geholt.

 

Herr Albert Doninger teilt mit, dass bei den Vorschlägen der Verwaltung der Anlass der Abfrage nicht korrekt dargestellt ist. Die enormen Entlassungen kommen ihm wie ein Verkauf der Natur vor. Er ist verwundert wieviel Druck der Landkreis auf die Gemeinden ausübt.

Der Artenrückgang ist ein riesiges Problem, aber hier wird so getan, als wäre dies Problem nicht vorhanden.

 

Frau Martina Matthies aus Schmardau findet es schade, dass sich hier zwei Lager gebildet haben, die Menschen, die diesen Kompromissvorschlag unterschrieben haben, sind ja nicht dagegen, dass Grundstücke aus dem LSG entlassen werden, nur sollten die Flächen nicht so riesig sein und so maßlos ausgewählt werden.

Die Sitzung verlief bisher sehr gut und sie würde sich wünschen, dass der Kompromissvorschlag vom Gemeinderat akzeptiert.

Es gibt ihrer Ansicht nach auch bereits genug Baulücken und verfügbare Baugrundstücke sowie Häuser, die leerstehen.

 

Frau Heuer möchte gern einmal deutlich machen, dass die Gemeinde auf die Baugrundstücke, Baulücken und leerstehenden Häuser keinen Zugriff haben.

Sie hat im vergangenen Jahr das Baugrundstückkataster erstellt und es stehen in der Gemeinde Göhrde nur 6 Objekte zur Verfügung.

 

Frau Kristina Stein teilt mit, dass sie von anderen Nachbarn weiß, dass diese keine Anfrage für das Baugrundstückskataster erhalten hat.

 

Frau Heuer erklärt, dass sie grundsätzlich alle Grundstückseigentümer unter der Adresse im Grundbuch angeschrieben wurden, einige haben ggfs. nicht ihre aktuelle Adresse angegeben und einige haben sich nicht zurückgemeldet.

 

Herr Hans-Hermann Klappstein möchte nochmal darauf hinweisen, dass der Naturschutz und der Artenschutz vorgehen, das Natursterben ist allein unsere Schuld und wir müssen hier unsere Verantwortung übernehmen.

Natürlich soll niemandem verwehrt werden, dass er ein Haus baut, aber z.B. die Ansiedelung eines Industriegebietes und Gewerbe bleibt, seiner Meinung nach, eine Illusion.

Sicherlich kommen einige junge Leute zurück, nachdem sie außerhalb studiert oder gelernt haben.

 

Frau Claudia Gnad überreicht die Unterschriftenliste der Ortschaft Schmessau.

 

Frau Brigitte Molter überreicht die Unterschriftenliste der Ortschaft Bredenbock.

 

Herr Christian Krüger berichtet, dass er als Zugezogener in Sarenseck wohnt und sich hier wohlfühlt. Er hat sich zu diesem Thema mit mehreren Menschen unterhalten.

Gerade Landwirte fühlen sich durch das LSG teilweise enteignet.

Jedoch ist die Region so liebenswert und sollte stellenweise einfach naturbelassen bleiben.

 

Bgm Stegemann findet die Aussage ein wenig egoistisch, dass man als selbst Zugezogener eine solche Ansicht vertritt, da doch weiterhin Menschen die Möglichkeit erhalten sollten, an einen solchen liebenswerten Ort zu wohnen.

 

Ein Bürger aus Govelin teilt mit, dass in der Ortschaft Govelin niemand eine Veränderung möchte.

 

Rh Niebuhr teilt mit, dass die Unterschriftensammelei in der Ortschaft Sarenseck nur im neuen Dorfteil stattgefunden hat, das Altdorf wurde nicht berücksichtig.

Er teilt mit, dass einige der Menschen, die auf der Liste unterschrieben haben, sich nicht an die Vorschriften des Landschaftsschutzes halten, der direkt am Gartenzaun beginnt, es wird Holz gelagert, Gras gesät, Wäschespinnen aufgestellt, die Hunde werden unangeleint laufengelassen und Kompost in den Wald gebracht.

 

Herr Jan Titz möchte nochmal betonen, dass Rh Scherlies für den Kompromissvorschlag in den Hauptdörfern die absolute Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner hat, dass der Kompromiss 35 Hektar Fläche enthält, die aus dem LSG entlassen werden soll, es könnten rund 70 Baugrundstücke geschaffen werden.

Dieser Vorschlag ist mit der Bevölkerung abgestimmt, nicht die Version der Verwaltung.

Er erwartet maßvolles Verhalten des Gemeinderates, dieser sollte sich freuen, dass die Listen knapp 200 Unterschriften enthalten.

Privilegierte Bauvorhaben beispielsweise von Landwirten werden weiterhin genehmigungsfähig sein.

 

Frau Heuer teilt mit, dass es privilegiertes Bauen gibt, solange keine öffentlichen Interessen dem entgegenstehen, der Natur- und Landschaftsschutz zählt hier dazu.

Somit ist es nicht klar, dass die Bauvorhaben genehmigt werden.

 

Frau Christel Behrend überreicht die Liste für die Ortschaft Tollendorf. Schade, dass sich hier die Lager bilden. Sie findet es schade, dass die ersten jungen Leute abwandern müssen, weil sie keinen Bauplatz bekommen haben. Warum ist das so?

Die Landwirte brauchen ihre Flächen auch. Man muss miteinander entscheiden und beide Seiten akzeptieren.

 

Frau Grenzer teilt mit, dass in der Ortschaft Göhrde min. 70 % der Bevölkerung nicht befragt wurden. Sie muss sich auch wundern über manche Flächen, so ist ein Stück Wiese, die wohl früher ein Sportplatz war zur Entlassung vorgeschlagen, Eigentümer ist das Forstamt.

 

Rh Scherlies möchte wissen, wieso man entgegen dem Willen von Grundstückseigentümern Flächen aus dem LSG nimmt.

 

Bgm Stegemann teilt mit, dass z.B. das Forstamt noch im weiteren Verfahren vom Landkreis beteiligt wird.

 

Die Bürgerbeteiligung wird an dieser Stelle beendet.

 

Rh Fürch möchte von den Ratsherren Mellmann und Scherlies wissen, warum sie nicht beim internen Treffen des Rates bereits ihre Vorschläge erläutert haben und einfach mal ein Wort gesagt haben.

 

Rh Scherlies hatte da noch nicht alle Rückmeldungen der Einwohnerinnen und Einwohner, ihm fehlte noch eine Antwort der Samtgemeinde, der Vorschlag statt noch nicht abschließend fest.

Deshalb konnte er ihn erst heute abschließend vorstellen und er repräsentiert den Willen der Bevölkerung und dieser muss als Kompromiss angenommen werden.

 

Bgm Stegemann versteht den Sachverhalt so, dass die Gruppe SPD und GLW gar nicht über die einzelnen Ortschaften diskutieren möchte und dass sie darauf bestehen, dass ihr Vorschlag abgestimmt wird.

 

Rh Scherlies betont nochmals, dass dieser Vorschlag den Willen der Einwohnerinnen und Einwohner der Ortschaften repräsentiert und dass der Bürgermeistes es versäumt hat eine solche Bürgerbeteiligung durchzuführen. Er persönlich ist einzelne Dörfer abgefahren. In Metzingen haben sich einige Einwohnerinnen und Einwohner sich nicht getraut zu unterschreiben, da sie eingeschüchtert waren.

Er erwartet hier Neutralität vom Bürgermeister und auch vom Gemeinderat.

Herr Titz ergänzt, dass rd. 200 Unterschriften vorliegen.

 

Stellv. Bgm Goebel erklärt, dass hier eine parlamentarische Demokratie herrscht und er mit gutem Gewissen als gewählter Vertreter dazu stehen kann.

Deshalb beantragt er nach Vorlage der Verwaltung abzustimmen.

 

Rh Scherlies besteht darauf, dass über seinen Antrag, dass der vorgestellte Kompromissvorschlag der Gruppe SPD und GLW statt dem Vorschlag der Verwaltung zu berücksichtigen, zuerst abgestimmt wird.

 

Stellv. Bgmin Klappstein erläutert nochmals, dass nun zwei Anträge vorliegen.

Sie möchte für die FDP-Fraktion vorschlagen, dass die größeren Flächen aus dem LSG entlassen werden, damit ggfs. für die nächsten 25 Jahre Entwicklungsflächen zur Verfügung stehen. Sie ist ebenfalls für den Vorschlag der Verwaltung als Vorschlag für die Untere Naturschutzbehörde.

 

Herr Rhode von der Samtgemeinde erläutert, dass der Vorschlag von der Samtgemeindeverwaltung laut Vorlage der weitestgehende Antrag ist.

 

Bgm Stegemann lässt somit über den Verwaltungsvorschlag laut Vorlage abstimmen.

 

Der Rat der Gemeinde Göhrde fasst folgenden

 


Beschluss:

Die in Anlage II –X der Vorlage eingezeichneten Vorschläge zur Neuabgrenzung des LSG „Elbhöhen-Drawehn“ werden als Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gegeben.