Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Die Kindertageseinrichtung Mullewapp in Dannenberg (Elbe), betrieben durch den DRK-Kreisverband Lüchow-Dannenberg e.V. , wird entsprechend der vorliegenden Schadens-, Mangel- und Gebäuderückstandsanalyse saniert.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises Lüchow-Dannenberg zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung trägt die Samtgemeinde Elbtalaue im Rahmen jährlicher Bedarfs- und Haushaltplanung die Kosten (Miete/Zins und Tilgung) für die Sanierung der DRK-Kita Mullewapp, Dannenberg, über den mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg abzustimmenden notwendigen Betriebskostendefizitausgleich.

Sachverhalt:

Der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg hat mit Beschluss vom 19.12.2016 die Zustimmung zum Anbau eines Mehrzweckraumes vorbehaltlich der Entscheidung für eine Sanierung der Kita Mullewapp erteilt. Das Controlling des Landkreises Lüchow-Dannenberg wurde u.a. um Prüfung gebeten, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, der Sanierung zuzustimmen oder ob ein Neubau evt. die geeignetere Maßnahme darstellt. Die Samtgemeinde Elbtalaue hat als Gebäudeeigentümerin in Abstimmung mit dem Landkreis die Morgenstern/Struck Statik GbR, Dannenberg, mit der Untersuchung und Bewertung des sicherheitstechnischen und baulichen Zustandes des Objektes beauftragt. Gefordert wurde insbesondere eine umfassende gutachterliche Schadenanalyse mit einer verlässlichen Einschätzung, ob mit der geplanten Sanierung alle konstruktiv kritischen und schadensanfälligen Problempunkte erkannt und dauerhaft beseitigt werden.

 Der Erläuterungsbericht nebst Kostenschätzung der Morgenstern/Struck Statik GbR sowie die Schadens-, Mangel- und Gebäuderückstandsanalyse vom 23. Mai 2017 wird der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Es ist grundsätzlich festzustellen, dass eine Komplettsanierung erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Varianten Neubau an anderem Standort bzw. Teilabriss und Neubau am jetzigen Standort kommen aufgrund zu hoher Investitionskosten nicht in Betracht. Ein Neubau wäre nur mit erheblichem finanziellem Mehraufwand realisierbar.

Variante

Kosten

Mehraufwand

Sanierung (lt. Kostenschätzung)

852.000 Euro

 

Modulneubau 750 qm (Durchschnittspreis rd. 1.700 €/qm;
ab Oberkante Fundament)

mind. 1.240.000 Euro
(Ohne Angaben zu Folgekosten, Außenanlagen, Baunebenkosten, Abrisskosten, Grundstückskosten usw.)

 

+ 388.000 Euro

Standardneubau 750 qm
(Durchschnittspreis rd. 1.875 €/qm)

mind. 1.410.000 Euro
(Ohne Angaben zu Folgekosten, Außenanlagen, Baunebenkosten, Abrisskosten, Grundstückskosten usw.)

 

+ 558.000 Euro


In der Kindertagesstätte Mullewapp mussten in den vergangenen Jahren aufgrund von Baumängeln laufend Unterhaltungsmaßnahmen getätigt werden. Insbesondere Wassereinbrüche machen am Verbindungstrakt und am Schiff immer wieder Probleme und konnten trotz mehrfacher gezielter Maßnahmen nicht verhindert werden. Aufwendungen für Schimmelbildung und auch Schädlingsbekämpfung sind anhaltend notwendig.

 

 Um Wassereinbrüche langfristig zu verhindern muss der Verbindungstrakt saniert werden mit gleichzeitigem Umbau der vorhandenen Stahltreppe. Gleichermaßen ist eine Komplettsanierung des Schiffskörpers erforderlich. Einschließlich des Anbaus eines Mehrzweckraumes, der im Falle einer Sanierung vorübergehend für die Gruppenunterbringung dienlich ist, nebst zusätzlichem WC-Anbau mit einer behindertengerechten WC-Einrichtung werden die Kosten der Gesamtmaßnahme mit insgesamt 852.000 Euro kalkuliert:


270.000 Euro für die Sanierung des Schiffskörpers
274.000 Euro für den Umbau des Zwischentraktes einschließlich neuer Treppe
308.000 Euro für den Anbau des Mehrzweckraumes einschließlich behindertengerechtem WC

Begehungen des Objektes haben u.a. mit dem GUV, dem Brandschutzprüfer des Landkreises, dem Gebäudemanagement des Landkreises, mit einem Fachplanungsbüro für Heizung/Lüftung/Sanitär und einem Elektro-Fachplaner stattgefunden.


Sollte das Sanierungsvorhaben Zustimmung der zuständigen Gremien finden, ist es vorgesehen, unmittelbar die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, da aufgrund des regelmäßigen Wassereintritts das Wasser bereits im Gebäude steht und eine Einschränkung des Kita-Betriebes darstellt. Neben dem Anbau des Mehrzweckraumes einschließlich WC-Anbau ist zeitnah die Sanierung zu realisieren.

Anlagen zur Vorlage:

1.)   Erläuterungsbericht zur Kostenschätzung der Morgenstern/Struck Statik GbR

2.)   Kostenschätzungen nach DIN 276 für

2a) 1. BA Einrrichtung eines Mehrzweckraumes / Toilettenanbau

2b) 2. BA Umbau Zwischentrakt

2c) 3. BA Sanierung Schiff

3.)   Schadens-, Mangel- und Gebäuderückstandsanalyse vom 23.5.2017

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

Die Gesamtkosten werden mit 852.000 Euro kalkuliert.

Die Finanzierung des Anbaus Mehrzweckraum / WC sowie des Umbaus des Zwischentraktes erfolgt über ein Annuitätendarlehen der Samtgemeinde Elbtalaue. Die Kosten für den Anbau der Mensa wurden aufgrund der Beschlussfassung in 2016 bereits für 2017 im Haushalt der Samtgemeinde Elbtalaue bereitgestellt.
Der DRK Kreisverband Lüchow-Dannenberg e.V. finanziert die Sanierungsmaßnahmen.

 

Dem Landkreis Lüchow-Dannenberg werden die Kosten für Zins und Tilgung bzw. für Mietzahlungen in Höhe der Zins- und Tilgungsleistungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für die DRK-Kindertagesstätte Mullewapp in Rechnung gestellt.

Die jährlichen Kosten für den Landkreis/die Samtgemeinde belaufen sich abhängig vom Zinssatz für die ersten 10 Jahre auf rd. 73.200 Euro/Jahr, für weitere 10 Jahre auf rd. 40.800 €. Der Landkreis trägt gem. aktueller Jugendhilfevereinbarung 75% dieser Kosten (54.900 Euro/Jahr  in den Jahren 2018 - 2027, 30.600 Euro/Jahr im Zeitraum 2028 - 2037), die Samtgemeinde trägt 25% (18.300 €/Jahr in den Jahren 2018-2027, 10.200 €/Jahr im Zeitraum 2028-2037).


 

1.SgRat Beitz erläutert den Sachverhalt. Eine Ergänzung zur Schadens-. Mangel- und Gebäuderückstandsanalyse (zum Tragwerk) mit Stand vom 08.06.2017 wird als Tischvorlage verteilt (Anlage 1). Umfangreiche Unterlagen liegen dem Rat vor.

Auf Landkreis- und Samtgemeindeebene sind parallele Abstimmungen erforderlich, um hier Beschlüsse zu einer einvernehmlichen Vorgehensweise herbeizuführen. Die Mehrheit des Jugendhilfeausschusses des LK hat die Sanierungsmaßnahme empfohlen, allerdings mit einer Ergänzung. Es wurde eine konkrete Aussage zum Tragwerk gefordert. Diese wurde zur Verfügung gestellt.

Es besteht enormer Handlungsdruck um die Arbeitsfähigkeit dieser Kita für die Zukunft zu erhalten. Die Schäden sind bekannt und es muss möglichst schnell mit der Sanierung begonnen werden. Alle Pläne sind immer mit dem LK abgestimmt worden. Von den insgesamt 852.000 Euro kalkulierten Kosten sind 270.000 Euro für die Sanierung des Schiffskörpers, 274.000 Euro für den Umbau des Zwischentraktes einschließlich neuer Treppe und 308.000 Euro für den Anbau des Mehrzweckraumes einschließlich behindertengerechtem WC eingeplant.  Zu diesen Sanierungs-, Umbau- und Anbaumaßnahmen gibt es aus Sicht der Verwaltung keine Alternative.

Stv RV Siemke erklärt, dass die Probleme im Mullewapp seit Jahren bekannt sind. Ein Konzept des Planungsbüros mit den Kosten für Sanierungsarbeiten und Erweiterung liegt vor und die Maßnahmen sind mit dem LK und dem DRK abgestimmt. Sie sollten schnellstmöglich umgesetzt werden, um die katastrophalen Zustände zu beenden und um die Kita-Plätze in der SG zu erhalten. Der JBSME der SG  und der JHA des LK haben sich hierfür ausgesprochen.  Ein Neubau würde über 1,5 Mio. Euro kosten und während der Bauzeit müsste eine Unterbringungslösung für die Kinder gefunden werden, die dann weitere Kosten verursacht. Während ein Neubau geplant würde, müssten die Erzieher und Kinder 1-2 Jahre weiter in dem Gebäude bleiben, was aufgrund des Wassereintrittes und der Schimmelbildung nicht mehr zumutbar ist. Bei Abriss würden außerdem 500.000 Euro Restbuchwert den Haushalt der SG sofort belasten. Der LK muss einen Großteil der Kosten übernehmen. Wenn vom SgR kein konkreter Beschluss  erfolgt, wird sich evtl. auch der Kreistag nicht für eine zeitnahe Lösung aussprechen.

Stv RV Siemke appelliert an die Ratsmitglieder, sich heute für eine Sanierung auszusprechen und gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

Stv SgBgm Beckmann erläutert, dass ihm das Thema nur aus der Vorlage und Beratung im SgA am 01.06. bekannt ist. Im JBSME am 31.05. war er nicht anwesend, über das Abstimmungsergebnis wurde im SgA berichtet. Beide Ausschüsse haben sich mehrheitlich für den Beschlussvorschlag ausgesprochen.

Er bittet um Erläuterung wieviel Kosten auf die SG zukommen, ob es Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Fördergeldern aus der aktuellen Kita-Förderung des Bundes gibt und ob eine vertragliche Regelung mit dem DRK  bez. der Übernahme der Sanierungskosten vorliegt.

Die Mängel sind seit Jahren bekannt und wurden jetzt durch das Architektenbüro aufgelistet. Die Planungen sind nachvollziehbar. Grundsätzlich unterstützt die SPD-Fraktion die vorgeschlagenen Maßnahmen. Die SG als Bauherr wird sich durch das Annuitätendarlehen weiter verschulden, Tilgung nach 25 Jahren kann aber erfolgen und dem könnte zugestimmt werden. 

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist ein Neubau als Alternative zur Sanierung von der SG-Verw. nicht ausreichend dargestellt worden. Wenn die Sanierungskosten in die Nähe der Neubaukosten kommen, sollte eine grobe Planung durchgeführt werden. Auch nach der Sanierung wird ein altes Gebäude u.a. mit alten Heizungen und Sanitäreinrichtungen bleiben. In den veranschlagten Kosten für einen Neubau ist weder der Erlös für einen möglichen Verkauf des vorhandenen Gebäudes noch der Kaufpreis für ein neues Grundstück erhalten.

Die Dringlichkeit der Maßnahme wurde vom DRK nachvollziehbar dargelegt und auch dass der Neubau des Mehrzweckraumes oben auf der Prioritätenliste steht.

Stv SgBgm Beckmann bittet um Erläuterung, ob zzt. eine Miete gezahlt wird und ob der Bedarf an Kita-Plätzen in den nächsten Jahren steigen wird, was dann ggf. auch für einen größeren Neubau sprechen würde. Außerdem bittet er um Erklärung ob sich die bei den finanziellen Auswirkungen in der Vorlage angegebenen jährlichen Kosten für LK und SG auf die Gesamtsumme von 852.00 Euro beziehen.

 

Zur Finanzierung erläutert Herr Kern, dass die jeweiligen Kosten in der Vorlage dargestellt wurden und dass die Neubaukosten den Sanierungskosten gegenübergestellt wurden. Das Gebäude hat noch einen Restwert von 547.000 Euro. Neubau hieße Abriss und damit eine sofortige Belastung des Haushaltes der SG mit dem Restwert und mit den Abrisskosten. Fördermöglichkeiten wurden geprüft. Die Mittel aus dem neuen Förderprogramm des Bundes sollen vom Land Niedersachsen ausschließlich zur Förderung der Schaffung von U-3-Plätzen eingesetzt werden. Eigenanteile des Projekt-Trägers liegen bei diesem Programm bei 46%. Die Finanzierung, wie sie in der Vorlage dargestellt ist, wäre bei der SG laufende Unterhaltung und nach der Kinder- und Jugendhilfevereinbarung mit dem LK obliegt die laufende Unterhaltung dem jeweiligen Träger. Deshalb stellt das DRK die Mittel für die Sanierung bereit.  Die vertragliche Regelung hierzu ist die Kinder- und Jugendhilfevereinbarung. Die entsprechenden Zins- und Tilgungsleistungen stellt der Träger dem LK in seiner Betriebskostenabrechnung in Rechnung (Aufteilung 75% LK, 25% SG). Die Kosten für die Umgestaltung des Treppenhauses und für den Anbau der Mensa trägt die SG als Gebäudeeigentümer. Hierfür wird ein Darlehn aufgenommen. 75% der Zins- und Tilgungsleistungen erstattet der LK an die SG. Das DRK-Darlehn soll über 10 Jahre, das SG-Darlehn über 20 Jahre laufen (s. Vorlage).

 

Stv SgBgm Flindt stellt im Namen der CDU-Fraktion einen Antrag zur Geschäftsordnung:

Es wird Sitzungsunterbrechung beantragt.

Herr Christiansen vom Betreiber DRK soll gebeten werden, den Ratsmitgliedern über den aktuellen Sachstand zu berichten.

 

Stv SgBgm Hanke entgegnet, dass erst die Rednerliste der Ratsmitglieder zuende geführt werden soll, bevor jemand vom Betreiber der Kita  das Wort erhält.

 

Rh Mattiesch ergänzt zu dem Antrag, dass aus seiner Sicht, vor einer Weiterführung der Diskussion im Rat,  eine detaillierte Darstellung von Herrn Christiansen zur Situation in der Kita Mullewapp erforderlich ist.

 

Abstimmung über den Antrag auf Sitzungsunterbrechung:

13 ja    13 nein    2 Enthaltungen

Bei Stimmengleichheit abgelehnt.

 

Rh Siebolds erklärt, dass es für neue Ratsmitglieder schwierig ist, hier die richtige Entscheidung zu treffen. Der Zustand in der Kita muss geändert werden. Ein Neubau ist aus seiner Sicht nicht so akribisch geprüft worden wie die Sanierung. Es wurde auch nicht  geprüft, wo ggf. Unterbringung während der Bauphase erfolgen könnte. Die Schäden sind größtenteils der Konstruktion des Gebäudes geschuldet. Da es hier keine Änderungen geben soll, muss man bei den geplanten Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass bei der Auswahl der Handwerker und auch bei der Kontrolle der Arbeiten ein anderes Begleitverfahren erfolgt als damals. Das finanzielle Risiko für die SG bei der alternativlos erscheinenden Sanierung  ist hoch.

 

Herr Kern erläutert, dass aufgrund des  Zukunftsvertrages ein Haushaltsausgleich erforderlich ist.  Das hieße bei einem Abriss und Neubau des Gebäudes, dass 547.000 Euro an anderen Stellen im Haushalt eingespart werden müssten. Deshalb ist ein Neubau für die SG nicht finanzierbar.

LK und SG haben in vielen Gesprächen intensiv über die Sanierung und die Alternative eines Neubaus beraten. Wie aus der Vorlage ersichtlich, haben SG und LK sich für eine Sanierung ausgesprochen.

 

Stv SgBgm Hanke erklärt, dass die Dringlichkeit gesehen wird. Er kritisiert, dass die Alternative eines Teilneubaus mit Abtragung des Schiffes nicht ausreichend geprüft wurde. Auch wenn u. a. die Anschlüsse erneuert werden, wird niemand dafür garantieren, dass nach der Sanierung alles dicht bleibt. Problem ist die Konstruktion des Schiffes. Ein Zweckbau mit einer anderen Dachkonstruktion wäre hier sinnvoller. Es sollten weitere Möglichkeiten geprüft und die Entscheidung vertagt werden.

 

Stv RV Thiele erläutert, dass die vorgetragenen Argumente richtig sind. Die bauliche Situation der Kita ist aber so schlecht, dass eine Sanierung zeitnah erforderlich ist. Er plädiert dafür, dass der SgR der nicht optimalen Lösung einer Sanierung zustimmen möge.

 

Rh Herzog erklärt, dass Zeitdruck bei einer Entscheidung nicht gut ist. Die derzeitige Belastung der Mitarbeiter und der Kinder in der Kita ist nicht akzeptabel. In der heutigen nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses war die Sanierung der Kita Mullewapp Tagesordnungspunkt. Es gab keine konkrete Beschlussempfehlung von Seiten der Kreisverwaltung. Die Formulierungen in der Schadens-, Mangel- und Gebäuderückstandsanalyse „soweit möglich“ , soweit ersichtlich“, etc. wurden kritisiert und es wird ein Gutachten unter Einbeziehung eines vereidigten Gutachters gefordert, der dann auch für seine Aussagen haftet. In der Sitzung des KA wurde vom LK eine dritte Beschlussempfehlung  vorgelegt und die wurde auch mehrheitlich empfohlen. Die Empfehlung des KA lautet sinngemäß: Der LK fordert die SG Elbtalaue auf, ein Gutachten eines vereidigten Gutachters vorzulegen. Die Beschlüsse vom KT und SgR müssen abgestimmt sein. Vor dem Hintergrund des KA-Beschlusses plädiert Rh Herzog für Vertagung einer Entscheidung im SgR.  Die SG-Verwaltung soll beauftragt werden mit der Kreisverwaltung weitere Gespräche zu  führen, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Er stellt den Antrag einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

 

Stv RV Neumann kritisiert, dass in der Vorlage keine konkreten Zahlen stehen. Sie bezweifelt, dass der Betrieb der Kita während der Sanierung weiterlaufen kann. Sie erwartet, dass die Kosten für die Sanierung an die Neubaukosten herankommen.

 

Stv RV Siemke erklärt, dass der Kreistag erst am 19.06. tagt und es nicht klar ist ob der KT der Empfehlung des KA folgen wird. Die SG-Verwaltung hat die Sanierungsplanung detailliert ausgearbeitet und die Angaben in der Vorlage sind nachvollziehbar. Der LK muss gem. Jugendhilfevereinbarung Kosten tragen und dafür Sorge tragen, dass nicht unnötig Gelder ausgegeben werden. Die SG-Verwaltung und das Architekturbüro haben  bei der Einschätzung der Kosten und der notwendigen Maßnahmen sauber gearbeitet und darauf kann auch der LK vertrauen. Außerdem sollte so viel Vertrauen in die Handwerker gesetzt werden, dass sie auch dieses nicht unbedingt ungewöhnliche Gebäude so sanieren können, dass keine Schäden mehr auftreten. Im Sinne der Mitarbeiter der Kita und der Kinder sollte der SgR hier ein klares Votum für die Sanierung aussprechen.

 

RV Sperling erläutert, dass im KA niemand die Kompetenz der SG-Elbtalaue und des Architekturbüros angezweifelt hat. Die Aussage der Architekten war dem KA nicht ausreichend.

 

Rh Beutler appelliert an die Mitglieder des SgR heute einen Beschluss für eine Sanierung zu fassen und damit dem Kreistag die konkrete Stellungnahme des SgR vorliegt.  Wenn dann immer noch Bedenken von Seiten des LK bestehen, kann man ggf. nachbessern.

 

RV Sperling lässt erneut über den Antrag zur Geschäftsordnung auf Sitzungsunterbrechung abstimmen.

Abstimmung:

Mehrheitlich zugestimmt.

 

SITZUNGSUNTERBRECHUNG  ---  Die Sitzung wird um 20:50 Uhr unterbrochen.  --- Herr Christiansen, DRK, berichtet über den aktuellen Sachstand.  ---  Um 21:00 Uhr eröffnet RV Sperling die Sitzung wieder.

 

Rf Unterste-Wilms spricht sich für Vertagung einer Entscheidung aus. Erst sollte eine gemeinsame Lösung mit dem LK abgestimmt werden. Sie fragt, ob die SG über die Empfehlung des KA informiert ist.

Der Verwaltungsvorstand erklärt, dass keine Information vorliegt. Die Sitzung des KA war erst heute Nachmittag und nach Sitzungsende war niemand mehr in der SG-Verwaltung erreichbar.

 

Rh Mattisch erläutert, dass vor der Sanierung der Anbau der Mensa geplant ist. Dann kann die Mensa als Gruppenraum genutzt, der Betrieb der Kita weitergehen und mit der Sanierung des anderen Gebäudeteils begonnen werden. Er stellt klar, dass die 852.000 Euro für Sanierung, An- und Umbau eingeplant sind und nicht nur für die Sanierung.

Das DRK ist nur der Betreiber der Kita.

 

RV Sperling verliest den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

Rh Herzog verweist auf seinen Antrag

Der Samtgemeinderat beauftragt die Samtgemeindeverwaltung vor dem Hintergrund der heutigen Empfehlung des Kreisausschusses diese Woche bis zur Kreistagssitzung am 19.06.2017 für Abstimmungsgespräche mit der Kreisverwaltung zu nutzen mit dem Ziel eine tragfähige gemeinsame Lösung zu erarbeiten.

 

SgBgm Meyer erläutert, dass der KA eine Empfehlung ausgesprochen hat. Die Entscheidung trifft aber der Kreistag. Es wird nicht möglich sein, kurzfristig einen Gutachter zu finden. Ein Beschluss, und damit eine klare Position des SgR ist erforderlich, damit er dem Kreistag als Entscheidungsgrundlage vorgelegt werden kann.

Stv RV Neumann spricht sich für Rückweisung in den Fachausschuss und erneute Gespräche mit dem LK aus.

 

Nach weiterer Aussprache stellt RV Sperling den Antrag von Rh Herzog zur Abstimmung:

 

Der SgR fasst folgenden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Samtgemeinderat beauftragt die Samtgemeindeverwaltung vor dem Hintergrund der heutigen Empfehlung des Kreisausschusses diese Woche bis zur Kreistagssitzung am 19.06.2017 für Abstimmungsgespräche mit der Kreisverwaltung zu nutzen mit dem Ziel eine tragfähige gemeinsame Lösung zu erarbeiten.