Bgm Schulz übergibt den Vorsitz an stellv. Bgm Gleitze und verlässt den Sitzungsraum.

Stellv. Bgm Gleitze übernimmt den Vorsitz.

Der Jahresabschluss 2010 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Januar 2016 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 08.02.2016 beendet.

 

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

·              der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·              bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·              sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Unter Ziffer 4 weist das RPA auf Seite 16 des Prüfberichtes auf einige Fehler hin:

 

4.1 Versehentliche Doppelzahlung eines Zuschusses

Der Haushaltsplan 2010 sah eine Zuschuss in Höhe von 500 € an die Feuerwehr Gülden für die Teilnahme der Jugendgruppe an einem Zeltlager in Gartow vor. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass auch Jugendliche der Feuerwehr Mützingen an dem Zeltlager teilnahmen. Am 01.07.2010 beschloss daher der Rat unter TOP 3 den ursprünglichen Zuschussbetrag von 500 € auf beide Wehren gleichmäßig aufzuteilen. Auf Grundlage diese Beschlusses wurden jeweils 250 € an die Wehren Gülden und Mützingen am 22.07.2010 zur Auszahlung freigegeben.

 

Am 22.09.2010 beschloss der Gemeinderat dann (ebenfalls TOP 3), der Feuerwehr Gülden einen weiteren Zuschuss für die Teilnahme der Jugendgruppe am Zeltlager zu gewähren. Hierüber wurde der zuständige Fachdienst der Verwaltung informiert und der Betrag zwei Tage nach der Sitzung zur Zahlung angewiesen. Nach der Fertigstellung und Genehmigung der Niederschrift über diese Sitzung ging ein entsprechender Protokollauszug an den Fachdienst, der aufgrund dieses Auszuges den Betrag am 27.10.2010 irrtümlicherweise ein zweites Mal zur Auszahlung an die Buchhaltung gab.

 

Insgesamt hat die Feuerwehr Gülden somit 750 € Zuschuss für die Zeltlagerteilnahme im Jahr 2010 erhalten, mithin 250 € mehr als vom Rat beschlossen. Ob der zuviel gezahlte Betrag zurückgefordert oder mit einem zukünftigen Zuschuss zu verrechnen ist, ist vom Rat noch zu entscheiden.

 

4.2 Verfügungsmittel

Das RPA kritisiert die fehlerhafte Zuordnung eines Zuschusses in Höhe von 100 € zur Wiedereröffnung des Dannenberger Jugendzentrums zum Sachkonto „Öffentlichkeitsarbeit“. Dieser Zuschuss hätte aus den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters bestritten werden müssen. Der Hinweis ist korrekt.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2010 ein ordentliches Ergebnis von +57.941,51 € und ein außerordentliches Ergebnis von – 13.595,22 € erzielt. Zudem bestanden aus Vorjahren noch Fehlbeträge von -3.153,37 €. Gemäß § 24 GemHKVO wird der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2010 in Höhe von 3.153,37 € mit den Fehlbeträgen aus Vorjahren und in Höhe von  13.595,22 € mit dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses 2010 verrechnet. Der verbleibende Betrag von 41.192,92 € ist der Rücklage aus ordentlichem Ergebnis zuzuführen.

 

Folgende überplanmäßige Aufwendungen entstanden 2010:

  1. Budget 05: Aus der Durchführung der Gewerbeschau entstanden überplanmäßige Aufwendungen von 390,43 €.
  2. Budget 20: Aus der Ausschreibung und Neuvergabe der Strom-Konzessionsverträge resultierten anteilige Honorarkosten in Höhe von 419,87 €. Im Rahmen der Haushaltsplanung war es versäumt worden, hierfür einen Ansatz einzustellen.
  3. Budget 31: Bei der Unterhaltung der Kinderspielkreisräumlichkeiten und der Baugrundstücke  entstand höherer Aufwand, der nur teilweise durch Einsparungen bei anderen Produkten des Budgets ausgeglichen werden konnte. 

 

 

 

 


Beschluss:

a)Der Rat beschließt einstimmig mit 5 Ja-Stimmen die Jahresrechnung 2010 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2010.

 

Stellv. Bgm Gleitze übergibt den Vorsitz an Bgm Schulz.

Bgm Schulz übernimmt den Vorsitz.

 

b) Der Rat beschließt einstimmig mit 6 Ja-Stimmen den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses anteilig in Höhe von 41.192,92 € der Rücklage aus  dem ordentlichen Ergebnis zuzuführen.

c) Der Rat beschließt einstimmig mit 6 Ja-Stimmen, die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 05 (390,43 €), Budget 20 (419,87 €) und Budget 31 (677,30 €) zu genehmigen.