Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2010 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Januar 2016 vorgelegt. Die Prüfung
des Abschlusses wurde am 08.02.2016 beendet.
Gründe, die einer
Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt
nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
· der Haushaltsplan und die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
· bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
· sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der
Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Unter Ziffer 4
weist das RPA auf Seite 16 des Prüfberichtes auf einige Fehler hin:
4.1 Versehentliche
Doppelzahlung eines Zuschusses
Der Haushaltsplan
2010 sah eine Zuschuss in Höhe von 500 € an die Feuerwehr Gülden für die
Teilnahme der Jugendgruppe an einem Zeltlager in Gartow vor. Im Nachhinein
stellte sich heraus, dass auch Jugendliche der Feuerwehr Mützingen an dem
Zeltlager teilnahmen. Am 01.07.2010 beschloss daher der Rat unter TOP 3 den
ursprünglichen Zuschussbetrag von 500 € auf beide Wehren gleichmäßig
aufzuteilen. Auf Grundlage diese Beschlusses wurden jeweils 250 € an die Wehren
Gülden und Mützingen am 22.07.2010 zur Auszahlung freigegeben.
Am 22.09.2010
beschloss der Gemeinderat dann (ebenfalls TOP 3), der Feuerwehr Gülden einen
weiteren Zuschuss für die Teilnahme der Jugendgruppe am Zeltlager zu gewähren.
Hierüber wurde der zuständige Fachdienst der Verwaltung informiert und der
Betrag zwei Tage nach der Sitzung zur Zahlung angewiesen. Nach der Fertigstellung
und Genehmigung der Niederschrift über diese Sitzung ging ein entsprechender
Protokollauszug an den Fachdienst, der aufgrund dieses Auszuges den Betrag am
27.10.2010 irrtümlicherweise ein zweites Mal zur Auszahlung an die Buchhaltung
gab.
Insgesamt hat die
Feuerwehr Gülden somit 750 € Zuschuss für die Zeltlagerteilnahme im Jahr 2010
erhalten, mithin 250 € mehr als vom Rat beschlossen. Ob der zuviel gezahlte
Betrag zurückgefordert oder mit einem zukünftigen Zuschuss zu verrechnen ist,
ist vom Rat noch zu entscheiden.
4.2
Verfügungsmittel
Das RPA kritisiert
die fehlerhafte Zuordnung eines Zuschusses in Höhe von 100 € zur
Wiedereröffnung des Dannenberger Jugendzentrums zum Sachkonto
„Öffentlichkeitsarbeit“. Dieser Zuschuss hätte aus den Verfügungsmitteln des
Bürgermeisters bestritten werden müssen. Der Hinweis ist korrekt.
Die Gemeinde hat im
Jahr 2010 ein ordentliches Ergebnis von +57.941,51 € und ein außerordentliches
Ergebnis von – 13.595,22 € erzielt. Zudem bestanden aus Vorjahren noch Fehlbeträge
von -3.153,37 €. Gemäß § 24 GemHKVO wird der Überschuss des ordentlichen
Ergebnisses 2010 in Höhe von 3.153,37 € mit den Fehlbeträgen aus Vorjahren und
in Höhe von 13.595,22 € mit dem
Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses 2010 verrechnet. Der verbleibende
Betrag von 41.192,92 € ist der Rücklage aus ordentlichem Ergebnis zuzuführen.
Folgende
überplanmäßige Aufwendungen entstanden 2010:
- Budget
05: Aus der Durchführung der Gewerbeschau entstanden überplanmäßige
Aufwendungen von 390,43 €.
- Budget
20: Aus der Ausschreibung und Neuvergabe der Strom-Konzessionsverträge
resultierten anteilige Honorarkosten in Höhe von 419,87 €. Im Rahmen der
Haushaltsplanung war es versäumt worden, hierfür einen Ansatz
einzustellen.
- Budget
31: Bei der Unterhaltung der Kinderspielkreisräumlichkeiten und der
Baugrundstücke entstand höherer
Aufwand, der nur teilweise durch Einsparungen bei anderen Produkten des
Budgets ausgeglichen werden konnte.
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat
beschließt die Jahresrechnung 2010 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem
Bürgermeister
Entlastung für das Haushaltsjahr 2010.
b) Der Überschuss
des ordentlichen Ergebnisses wird anteilig in Höhe von 41.192,92 € der Rücklage
aus dem ordentlichen Ergebnis zugeführt.
c) Die
überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 05 (390,43 €), Budget 20 (419,87 €) und
Budget 31 (677,30 €) werden genehmigt.