Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Frau Ines Keil und Herr Holger Seipelt haben anliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Rotdornweg West gestellt.

Auf dem 801 m² großen Grundstück planen die beiden den Bau eines barrierefreien, altengerechten Wohnhauses. Aufgrund der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 ist der geplante Bau in eingeschossiger Bauweise nicht realisierbar.

Gemäß der Baunutzungsverordnung ist die Obergrenze der GRZ von 0,4  für allgemeine Wohngebiete festgelegt, sodass eine Erhöhung problemlos möglich ist.

Die Erhöhung der GRZ, in Hinblick auf die sich verändernde Bauweise aufgrund des demografischen Wandels, ist durchaus sinnvoll. 

Das Änderungsverfahren kann gem. § 13a BauGB in einem beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und beantwortet Fragen.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

a)      Die Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Rotdornweg West ein.

b)      Zur Übernahme der Planungskosten wird mit den Antragstellern ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.