Sitzung: 27.01.2016 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0547/2015
Frau Ines Keil und
Herr Holger Seipelt haben anliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplans
Rotdornweg West gestellt.
Auf dem 801 m²
großen Grundstück planen die beiden den Bau eines barrierefreien,
altengerechten Wohnhauses. Aufgrund der im Bebauungsplan festgesetzten
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 ist der geplante Bau in eingeschossiger Bauweise
nicht realisierbar.
Gemäß der
Baunutzungsverordnung ist die Obergrenze der GRZ von 0,4 für allgemeine Wohngebiete festgelegt, sodass
eine Erhöhung problemlos möglich ist.
Die Erhöhung der
GRZ, in Hinblick auf die sich verändernde Bauweise aufgrund des demografischen
Wandels, ist durchaus sinnvoll.
Das Änderungsverfahren
kann gem. § 13a BauGB in einem beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung durchgeführt werden.
FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und
beantwortet Fragen.
Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
a) Die Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das
Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Rotdornweg West ein.
b)
Zur Übernahme
der Planungskosten wird mit den Antragstellern ein städtebaulicher Vertrag
geschlossen.