Sitzung: 16.10.2012 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 30/571/2012
Sachverhalt:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 15.03.2012
beschlossen, das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet
Meudelfitz“ einzuleiten. Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach §
13 a BauGB durchgeführt. Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst den
Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Meudelfitz“. Der
Bebauungsplan wurde textlich geändert. Die Änderungen ergeben sich aus den §§ 2
– 5 der beigefügten 2. Änderungssatzung.
In der Zeit vom 02.05.2012 bis einschließlich 04.06.2012 hat der Entwurf
des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Meudelfitz – 2. Änderung“ mit dem Entwurf der
Begründung öffentlich ausgelegen.
Mit Schreiben vom 25.04.2012 wurden die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 04.06.2012 eine
Stellungnahme zu der Planung abzugeben.
Abzuwägende Stellungnahmen wurden nur vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und
der LGLN Regionaldirektion Lüneburg vorgetragen. Im Rahmen der öffentlichen
Auslegung wurden von Bürgern keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.
Zu b)
Mit der Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist
das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans soweit abgeschlossen, dass der
Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Nach Vortrag durch
FBL Hesebeck fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Zu a) Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB werden entsprechend des
Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
Zu b) Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Meudelfitz – 2. Änderung wird als
Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan
beschlossen.