Sitzung: 03.07.2012 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/379/2012
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 22.09.2011 den
Feststellungsbeschluss zur 71. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Mit
Schreiben vom 16.11.2011 wurde beim Landkreis die Genehmigung der 71. Änderung
des Flächennutzungsplans beantragt.
Im Rahmen der Vorprüfung des
Genehmigungsantrages hat der Landkreis festgestellt, dass ein
Nachweis über die Erforderlichkeit der 71. Änderung des
Flächennutzungsplans zu erbringen ist und hat hierzu zu einem Erörterungstermin
eingeladen. Nach dem Erörterungstermin wurde dieser Nachweis erbracht und mit Schreiben vom 20.02.2012 dem Landkreis
übersandt.
Mit Schreiben vom
28.02.2012 teilt der Landkreis mit, dass weitere Mängel, u.a. ein
Abwägungsausfall festgestellt wurden. Um eine Versagung zu verhindern, hat der
Landkreis empfohlen, den Genehmigungsantrag zurückzuziehen und die notwendigen
Änderungen im Flächennutzungsplan und im Umweltbericht einzuarbeiten, erneut
verkürzt auszulegen und die geänderte Abwägung über die Stellungnahmen erneut
zu beschließen sowie den Feststellungsbeschluss nochmals zu fassen.
Mit Schreiben vom
15.03.2012 wurde der Genehmigungsantrag zurückgezogen.
Zu a
Der Landkreis hat
seiner Auffassung nach, nach Prüfung der Unterlagen zur 71. Änderung des
Flächennutzungsplans festgestellt, dass für die Stellungnahmen des Landesverbandes Bürgerinitiativen
Umweltschutz e. V., und Hartmut Dierks,
Zernien, ein Abwägungsausfall besteht, da eine Auseinandersetzung mit den
Anregungen und Bedenken nicht stattgefunden hat.
Die von der Bürgerinitiative
und Herrn Dierks vorgebrachten
Anregungen galten gleichlautend für den Flächennutzungsplan und für den im
Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan der Gemeinde Zernien für die
Biogasanlage in Zernien. Teilweise trafen daher die Anregungen nur auf den
Bebauungsplan zu. In der Abwägung zum Flächennutzungsplan zu diesen Anregungen
lautete der Beschlussvorschlag
„ Sämtliche Anregungen beziehen sich auf den
Bebauungsplan „Biogasanlage Zernien“ und werden in der Abwägung zum
Bebauungsplan entsprechend behandelt.
Diese Abwägung sieht
der Landkreis als Abwägungsausfall an, obwohl bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan diese Anregungen abgewogen und die Einwender hierüber
unterrichtet wurden.
Die Abwägungen der
Anregungen zum Flächennutzungsplan wurden um die Abwägungsvorschläge zum
Bebauungsplan ergänzt (in der Abwägungstabelle rot gekennzeichnet) und sind
daher erneut zu beschließen.
Zu b
Nach Einarbeitung
der notwendigen Ergänzungen zum Flächennutzungsplan und zum Umweltbericht wurde
die 71. Änderung des Flächennutzungsplans erneut verkürzt gemäß § 4 (3) BauGB
öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 15.05.2012 bis
einschließlich 01.06.2012 ausgelegen und die Träger öffentlicher Belange wurden
aufgefordert, bis zum 01.06.2012 eine Stellungnahme abzugeben. Im Anschreiben
an die Träger öffentlicher Belange und in der öffentlichen Bekanntmachung wurde
daraufhin gewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten
Teilen abgegeben werden können. In den Planunterlagen waren diese rot
gekennzeichnet.
Anregungen, die
abzuwägen sind, wurden vorgetragen der E.On Avacon AG, vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg und vom Wasserbeschaffungsverband Dannenberg-Hitzacker.
Stellungnahmen aus
der Öffentlichkeit, die abzuwägen sind,
wurden vorgetragen von Herrn Hartmut Dirks, Zernien, über RAe Lauenroth
und Partner und von Herrn Willy Hardes, Zernien.
Zu c)
Mit der Abwägung und
der Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen ist das Verfahren zur
Aufstellung der 71. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen,
dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt und beantwortet Informationsfragen.
Rh Herzog verweist
auf Seite 10 der Begründung, wonach sich die Planung den Zielen der Raumordnung
anzupassen hat und fragt, ob diese Vorgabe umgesetzt worden ist.
FBL Hesebeck
bestätigt, dass die Planung die Ziele der Raumordnung berücksichtigt.
Beispielsweise werden wegen des Vorranggebietes für Trinkwassergewinnung keine
Ställe mit Tierbeständen zugelassen.
Ohne weitere
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Zu
a Die zum Entwurf der 71. Änderung des
Flächennutzungsplans vorgetragenen Stellungnahmen zu den Verfahren nach § 4 (2)
BauGB und § 3 (2) BauGB werden gemäß der Abwägungstabelle des Planungsbüros
abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Zu
b Die auf Grund der erneuten Auslegung nach §
4 a (3) BauGB vorgetragen Stellungnahmen werden gemäß der Abwägungstabelle des
Planungsbüros abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Zu
c Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten
Belange untereinander und gegeneinander wird die 71. Änderung des
Flächennutzungsplans und die Begründung zur 71. Änderung des
Flächennutzungsplans beschlossen (Feststellungsbeschluss).