Betreff
71. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Zernien, Ort Zernien, hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB, b) Beschluss über Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a (3) BauGB, c) Feststellungsbeschluss
Vorlage
30/379/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 22.09.2011 den Feststellungsbeschluss zur 71. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Mit Schreiben vom 16.11.2011 wurde beim Landkreis die Genehmigung der 71. Änderung des Flächennutzungsplans beantragt.

 Im Rahmen der Vorprüfung des Genehmigungsantrages hat der Landkreis festgestellt, dass  ein  Nachweis über die Erforderlichkeit der 71. Änderung des Flächennutzungsplans zu erbringen ist und hat hierzu zu einem Erörterungstermin eingeladen. Nach dem Erörterungstermin wurde dieser Nachweis erbracht und  mit Schreiben vom 20.02.2012 dem Landkreis übersandt.

 

Mit Schreiben vom 28.02.2012 teilt der Landkreis mit, dass weitere Mängel, u.a. ein Abwägungsausfall festgestellt wurden. Um eine Versagung zu verhindern, hat der Landkreis empfohlen, den Genehmigungsantrag zurückzuziehen und die notwendigen Änderungen im Flächennutzungsplan und im Umweltbericht einzuarbeiten, erneut verkürzt auszulegen und die geänderte Abwägung über die Stellungnahmen erneut zu beschließen sowie den Feststellungsbeschluss nochmals zu fassen.

 

Mit Schreiben vom 15.03.2012 wurde der Genehmigungsantrag zurückgezogen. 

 

Zu a

Der Landkreis hat seiner Auffassung nach, nach Prüfung der Unterlagen zur 71. Änderung des Flächennutzungsplans festgestellt, dass für die Stellungnahmen  des Landesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V., und   Hartmut Dierks, Zernien, ein Abwägungsausfall besteht, da eine Auseinandersetzung mit den Anregungen und Bedenken nicht stattgefunden hat.

 

Die von der Bürgerinitiative und Herrn Dierks  vorgebrachten Anregungen galten gleichlautend  für  den Flächennutzungsplan und für den im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan der Gemeinde Zernien für die Biogasanlage in Zernien. Teilweise trafen daher die Anregungen nur auf den Bebauungsplan zu. In der Abwägung zum Flächennutzungsplan zu diesen Anregungen lautete der Beschlussvorschlag

„ Sämtliche Anregungen beziehen sich auf den Bebauungsplan „Biogasanlage Zernien“ und werden in der Abwägung zum Bebauungsplan entsprechend behandelt.

Diese Abwägung sieht der Landkreis als Abwägungsausfall an, obwohl bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan diese Anregungen abgewogen und die Einwender hierüber unterrichtet wurden.

Die Abwägungen der Anregungen zum Flächennutzungsplan wurden um die Abwägungsvorschläge zum Bebauungsplan ergänzt (in der Abwägungstabelle rot gekennzeichnet) und sind daher erneut zu beschließen.

 

Zu b

Nach Einarbeitung der notwendigen Ergänzungen zum Flächennutzungsplan und zum Umweltbericht wurde

die 71. Änderung des Flächennutzungsplans erneut verkürzt gemäß § 4 (3) BauGB öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 15.05.2012 bis einschließlich 01.06.2012 ausgelegen und die Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert, bis zum 01.06.2012 eine Stellungnahme abzugeben. Im Anschreiben an die Träger öffentlicher Belange und in der öffentlichen Bekanntmachung wurde daraufhin gewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. In den Planunterlagen waren diese rot gekennzeichnet.

 

Anregungen, die abzuwägen sind, wurden vorgetragen der E.On Avacon AG, vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und vom Wasserbeschaffungsverband Dannenberg-Hitzacker.

Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, die abzuwägen sind,  wurden vorgetragen von Herrn Hartmut Dirks,

Zernien, über RAe Lauenroth und Partner und von Herrn Willy Hardes, Zernien.

 

Zu c)

Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen ist das Verfahren zur Aufstellung der 71. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 


Beschlussvorschlag:

Zu a

Die zum Entwurf der 71. Änderung des Flächennutzungsplans vorgetragenen Stellungnahmen zu den Verfahren nach § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB werden gemäß der Abwägungstabelle des Planungsbüros abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

 

Zu b

Die auf Grund der erneuten Auslegung nach § 4 a (3) BauGB vorgetragen Stellungnahmen werden gemäß der Abwägungstabelle des Planungsbüros abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

 

Zu c

Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird die 71. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 71. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen (Feststellungsbeschluss).