Sitzung: 19.12.2011 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Enthaltungen: 4
Vorlage: 2/736/2011
Sachverh. AIZE Nr. IX/01 vom 01.12.2011.
Ohne weitere Aussprache fasst der SgRat folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2006 wird beschlossen.
b) Dem Samtgemeindebürgermeister wird für das
Haushaltsjahr 2006 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis
in Höhe von 233.999,19 Euro wird gemäß Art. 6 Abs. 9 NeuordG zur Reduzierung
des Sollfehlbetrages aus kameralen Abschluss verwendet. Der Fehlbetrag aus dem
außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.455.032,99 Euro wird in das Folgejahr
vorgetragen