Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Enthaltungen: 4

Sachverh. AIZE Nr. IX/01 vom 01.12.2011.

Ohne weitere Aussprache fasst der SgRat folgenden


Beschluss:

a)      Der Jahresabschluss 2006 wird beschlossen.

b)      Dem Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2006 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 233.999,19 Euro wird gemäß Art. 6 Abs. 9 NeuordG zur Reduzierung des Sollfehlbetrages aus kameralen Abschluss verwendet. Der Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.455.032,99 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen