Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2006 wurde am 05.08.2011 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 11.10.2011
erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurde
durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2006 verstrichenen Zeitraumes und
durch Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert.
Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des
Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse des Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) waren, auf den Berichtszeitraum
bezogen, als äußerst angespannt zu bezeichnen. Durch die Abgabe insbesondere
der Abwasserentsorgung ist für den verbleibenden Kernhaushalt eine
Verschlechterung der Vermögenslage eingetreten, da die Einbuße an
Vermögenswerten die Verringerung der Schulden übersteigt.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufgestellt und vermittelt
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Ertrags-und Finanzlage (§ 100 Abs. 1 NGO bzw. § 128 Abs. 1 NKomVG).
Die Prüfung hat
nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes zu keinen Beanstandungen geführt,
die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des
Samtgemeindebürgermeisters gem. § 101 NGO (§ 129 NKomVG)entgegenstehen.
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2006 wird beschlossen.
b) Dem Samtgemeindebürgermeister wird für das
Haushaltsjahr 2006 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis
in Höhe von 233.999,19 Euro wird gemäß Art. 6 Abs. 9 NeuordG zur Reduzierung
des Sollfehlbetrages aus kameralen Abschluss verwendet. Der Fehlbetrag aus dem
außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.455.032,99 Euro wird in das Folgejahr
vorgetragen