Betreff
Jahresabschluss der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) zum 31.12.2006 a) Beschluss über den Jahresabschlusses b) Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses
Vorlage
2/736/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2006 wurde am 05.08.2011 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 11.10.2011 erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurde durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2006 verstrichenen Zeitraumes und durch Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Dier finanziellen Verhältnisse des Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als äußerst angespannt zu bezeichnen. Durch die Abgabe insbesondere der Abwasserentsorgung ist für den verbleibenden Kernhaushalt eine Verschlechterung der Vermögenslage eingetreten, da die Einbuße an Vermögenswerten die Verringerung der Schulden übersteigt.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage (§ 100 Abs. 1 NGO bzw. § 128 Abs. 1 NKomVG).

Die Prüfung hat nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters gem. § 101 NGO (§ 129 NKomVG)entgegenstehen.

 

Beschlussvorschlag:

a)      Der Jahresabschluss 2006 wird beschlossen.

b)      Dem Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2006 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 233.999,19 Euro wird gemäß Art. 6 Abs. 9 NeuordG zur Reduzierung des Sollfehlbetrages aus kameralen Abschluss verwendet. Der Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.455.032,99 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen