Sitzung: 16.11.2011 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/708/2011
zu a)
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat 2010 beschlossen, den Flächennutzungsplan der
Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg
(Elbe), Gemeinde Langendorf, fortzuschreiben. Im April 2011 wurden die Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet. Am
21.09.2011 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
durchgeführt.
In der Zeit vom
23.09.2011 bis einschließlich 24.10.2011 hat der Entwurf der 70. Änderung des
Flächennutzungsplans mit dem Entwurf der Begründung öffentlich ausgelegen. Die
Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert, bis zum 24.10.2011 eine
Stellungnahme zu der Planung abzugeben.
Abzuwägende
Stellungnahmen wurden vorgetragen von der E.On Avacon AG, von der Industrie-
und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, von der LGLN-Katasteramt Lüchow und vom
Landkreis Lüchow-Dannenberg. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden von Bürgern keine Anregungen oder
Bedenken vorgetragen.
zu b)
Mit der Abwägung
und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange ist das Verfahren zur Aufstellung der 70.
Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der
Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt der Vorlage und die vorgetragenen Anregungen sowie
die vorgeschlagenen Abwägungen der Anregungen und beantwortet Fragen dazu.
Rh Herzog bezieht
sich auf den Vorschlag der IHK und regt Überlegungen über eine systematische
samtgemeindeweite Gesamtplanung an, ähnlich der Planung des Landkreises für
Windkraftanlagen, auch im Hinblick auf die CO2-Bilanzierung.
Rh Siemke weist
darauf hin, dass nach dem neuen EEG kleine Biogasanlagen weniger und große
Anlagen besser rentabel zu betreiben sind und dass bei großen Anlagen die
Gefahr von starken Maistransporten über große Entfernungen besteht.
Nach kurzer
Diskussion über diese Problematik empfiehlt der Ausschuss folgenden Beschluss:
zu
a) Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB werden entsprechend des
Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
zu
b) Die 70. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 70.
Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).