Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

zu a)

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat 2010 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe), Gemeinde Langendorf, fortzuschreiben. Im April 2011 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet. Am 21.09.2011 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB durchgeführt.

In der Zeit vom 23.09.2011 bis einschließlich 24.10.2011 hat der Entwurf der 70. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Entwurf der Begründung öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert, bis zum 24.10.2011 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

 

Abzuwägende Stellungnahmen wurden vorgetragen von der E.On Avacon AG, von der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, von der LGLN-Katasteramt Lüchow und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung  wurden von Bürgern keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.

 

zu b)

Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist das Verfahren zur Aufstellung der 70. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und die vorgetragenen Anregungen sowie die vorgeschlagenen Abwägungen der Anregungen und beantwortet Fragen dazu.

 

Rh Herzog bezieht sich auf den Vorschlag der IHK und regt Überlegungen über eine systematische samtgemeindeweite Gesamtplanung an, ähnlich der Planung des Landkreises für Windkraftanlagen, auch im Hinblick auf die CO2-Bilanzierung.

 

Rh Siemke weist darauf hin, dass nach dem neuen EEG kleine Biogasanlagen weniger und große Anlagen besser rentabel zu betreiben sind und dass bei großen Anlagen die Gefahr von starken Maistransporten über große Entfernungen besteht.

 

Nach kurzer Diskussion über diese Problematik empfiehlt der Ausschuss folgenden Beschluss:

 


zu a)      Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

zu b)      Die 70. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 70. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).