Betreff
70. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe), Gemeinde Langendorf, hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB, b) Feststellungsbeschluss
Vorlage
30/708/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zu a)

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat 2010 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe), Gemeinde Langendorf, fortzuschreiben. Im April 2011 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet. Am 21.09.2011 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB durchgeführt.

In der Zeit vom 23.09.2011 bis einschließlich 24.10.2011 hat der Entwurf der 70. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Entwurf der Begründung öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert, bis zum 24.10.2011 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

 

Abzuwägende Stellungnahmen wurden vorgetragen von der E.On Avacon AG, von der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, von der LGLN-Katasteramt Lüchow und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung  wurden von Bürgern keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.

 

Zu b)

Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist das Verfahren zur Aufstellung der 70. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.

  

 


Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b) Die 70. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 70. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).