Sitzung: 30.08.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 14/0310/2023
Sachverhalt:
Ursula Fallapp erläutert den
Sachverhalt:
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) hat sich im Jahr 2018 eine Richtlinie zur Förderung von Kunst
und Kultur in der Stadt gegeben. Eine Förderung von Projekten im Gebiet der
Samtgemeinde Elbtalaue ist ebenfalls möglich, setzt aber eine Beteiligung der
Standortkommune voraus.
Nach der Richtlinie
sind die Zuschussanträge bis zum 15.08 des Vorjahres für die jeweilige
Spielzeit zu stellen.
Für 2024 sind bis
zum 15.8. folgende Anträge auf Förderung eingegangen:
1. Kulturverein Raum2 e.V. für das
Jahresprogramm 2024 (Höhe 8.150 €)
2. Kulturring Dannenberg e.V. für das
Jahresprogramm 2024 (Höhe 8.700 €)
3. Kulturring Dannenberg e.V. für die
Gestaltung und Druck des Programmheftes (9.800 €)
4. Kulturtenne Damnatz e.V. für das
Jahresprogramm 2024 (Höhe 2.000 €)
5. Verein zur Förderung der Musikwoche
Hitzacker e.V. für die 38. Musikwoche Hitzacker
(Höhe 2.000 €)
6. Kulturkirche
der St. Johannis Kirchengemeinde Dannenberg für das Jahresprogramm 2024
(Höhe 3.000 €)
Grundsätzlich soll
die Beantragung der Förderung bis zum 15. August vorgelegt werden, es können
aber weitere Berücksichtigungen im Rahmen des Gesamtbudgets erfolgen. Dies
setzt allerdings voraus, dass nicht komplett alle Mittel verplant werden.
Auf der
Kostenstelle 26100110100 – Theater, Konzerte, Musikpflege – werden für 2024
30.000 € eingeplant.
Hiervon sind 1.500
€ für besondere Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche gebunden.
Förderanträge
wurden in den vergangenen Jahren außerdem vom Kulturverein Platenlaase e.V.
sowie der Freien Bühne Wendland für verschiedene Theaterprojekte und
insbesondere für die Aufführung des jährlichen Weihnachtsmärchens gestellt.
Dieses wurde regelmäßig mit 2.000 € gefördert. Wie Frau Wittstamm mitteilte,
ist für 2024 ebenfalls wieder ein Weihnachtsmärchen geplant. Es ist allerdings
schwierig, zu dem geforderten Antragsdatum 15.08. bereits das komplett
ausgearbeitete Konzept für die Produktion mit Kostenplan vorzulegen.
Für 2023 wurden von
der Freien Bühne Wendland Fördergelder für die Stücke "Alice im
Wunderland" und "Hase Hase" beantragt. Diese wurden von der
Standortkommune gefördert. Die Anträge an die Stadt Dannenberg (Elbe) wurden
abgelehnt, da die Anträge erst in diesem Jahr eingegangen sind und die
Haushaltsmittel ausgeschöpft waren.
Der Fachdienst 14
schlägt vor, für 2024 4.500 € zunächst nicht zu vergeben, um evtl. später
eingehende Anträge noch berücksichtigen zu können.
Nach dem
Verwaltungsvorschlag wären 25.500 € verfügbar.
Der Kulturring
Dannenberg e.V. schafft mit der Gestaltung und dem Druck des Programmheftes
eine Werbung für alle Kulturschaffende in der Region, sodass in den vergangenen
Jahren die beantragte Summe stets in Gänze bezuschusst wurde. Der Antrag 2024
beläuft sich auf 9.800 € nach Kostenabfrage bei der Druckerei.
Nach Abzug dieser
Summe verbleiben 15.700 €, denen die o.g. Anträge mit einem Volumen von 23.850
€ gegenüberstehen.
Bei einer
prozentualen Förderung von jeweils 65 % erhielten
a) der
Kulturring Dannenberg e.V. für das Jahresprogramm 2024 eine Förderung von 5.655
€
b) der Kulturverein Raum2 e.V. für das
Jahresprogramm 2024 eine Förderung von 5.298 €
c) die
Kulturtenne Damnatz für das Jahresprogramm 2024 vorbehaltlich der Förderung
durch die Gemeinde Damnatz eine Förderung von 1.300 €
d) der
Verein zur Förderung der Musikwoche Hitzacker e.V. für die 38. Musikwoche
Hitzacker eine Förderung von 1.300 € (Grundsatzbeschluss zur Förderung durch
die Stadt Hitzacker (Elbe)
liegt vor)
e) Kulturkirche
der St. Johannis Kirchengemeinde Dannenberg für das Jahresprogramm 2024 eine
Förderung von 1.950 €
Die Fördersumme
würde sich auf 15.503 € belaufen, es verblieben 4.697 € (statt 4.500 €) für
weitere Förderanträge.
Ursula
Fallapp erläutert, dass ein Nachtrag zu der Einladung verschickt wurde. Dieser
beinhaltet folgenden Sachverhalt:
Die
Freie Bühne Wendland hat einen Antrag gestellt. Dieser befindet sich als Anlage
I am Protokoll. Der Verein der „Sommerlichen Musiktage“ hat für das Programm,
das vom 24.7 bis 4.8.2024 stattfindet, einen Zuschuss in Höhe von 2.500 €
beantragt. Das Programm befindet sich als Anlage II an dieser Niederschrift.
Diese
Anträge sind verspätet eingegangen.
In
der anschließenden Diskussion wird deutlich, dass einige Kulturträger das Datum
15.08 für eine Antragsstellung nicht beachten, andere wiederum haben ein
vollständiges Programm erarbeitet.
Rf
Rohwedder erläutert, dass der Stichtag seit einigen Jahren bekannt ist.
Sie
hält dem Vorschlag der Verwaltung entgegen, dass die bezuschusst werden müssen,
die rechtzeitig ihren Antrag gestellt haben.
AVé
Ortmanns-Möller bittet um Aussage, ob die Kulturträger über den Stichtag
informiert worden sind.
Ursula
Fallapp erläutert, dass in einem Schreiben des Kulturringes auf diesen Stichtag
hingewiesen wurde und die Kulturträger gebeten wurden, ihre Anträge zu stellen.
Das
Programm ist rechtzeitig dem Grafiker zuzuliefern.
Rh
Dabrowski schließt sich dieser Meinung an. Am 15.08 ist Antragsschluss. Wer bis
dahin nicht geliefert hat, kann nicht mit einer Bezuschussung rechnen.
Beschlussvorschlag der
Verwaltung:
Vorbehaltlich
zur Verfügung stehen der Haushaltsmittel erhalten
a) der Kulturring Dannenberg e.V. für die Gestaltung und
Druck des Programmheftes 2024 eine Förderung von 9.800€
b) der Kulturring Dannenberg e.V. für das Jahresprogramm 2024
eine Förderung von 5.655€
c) der Kulturverein Raum2 e.V. für das Jahresprogramm 2024
eine Förderung von 5.298€
d) die Kulturtenne Damnatz für das Jahresprogramm 2024
vorbehaltlich der Förderung durch die Gemeinde Damnatz eine Förderung von
1.300€
e) der Verein zur Förderung der Musikwoche Hitzacker e.V. für
die 38. Musikwoche Hitzacker 2024 eine Förderung von 1.300€
f) die Kulturkirche der St. Johannis Kirchengemeinde
Dannenberg für das Jahresprogramm 2024 eine Förderung von 1.950€
AVé Ortmanns-Möller schlägt einen geänderten Beschluss vor.
Nach
weiterer kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden geänderten
Beschluss:
Vorbehaltlich zur Verfügung
stehender Haushaltsmittel erhalten:
b) der
Kulturring Dannenberg e.V. für das Jahresprogramm 2024 eine Förderung von
6.786€
c) der
Kulturverein Raum2 e.V. für das Jahresprogramm 2024 eine Förderung von 6.357 €
d) die
Kulturtenne Damnatz für das Jahresprogramm 2024 vorbehaltlich der Förderung
durch die Gemeinde Damnatz eine Förderung von 1.560€
e) der Verein
zur Förderung der Musikwoche Hitzacker e.V. für die 38. Musikwoche Hitzacker
2024 eine Förderung von 1.560€
f) die
Kulturkirche der St. Johannis Kirchengemeinde Dannenberg für das Jahresprogamm
2024 eine Förderung von 2.340 €