Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Ursula Fallapp erläutert:

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 2. März 2023 für den Bereich „Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ die Durchführung „Vorbereitender Untersuchungen“ gemäß § 141 BauGB beschlossen. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist öffentlich bekannt gemacht worden. Zuvor wurde das Gebiet als städtebauliches Problemgebiet ermittelt. Vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung wurden bestimmt. In einem ersten Schritt der „Vorbereitenden Untersuchungen“ sind Bestandsaufnahmen zu dem aktuellen Zustand des Gebietes durchgeführt worden. In einem zweiten Schritt wurden städtebauliche Missstände und Mängel abgeleitet und Sanierungsmaßnahmen aufgelistet. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind um Unterstützung gebeten worden und konnten sich durch Belange, Eindrücke, Vorschläge und Ideen für die südliche Stadtinsel und den Bereich der Drawehnertorstraße einbringen. Von 117 angeschriebenen Eigentümerinnen und Eigentümern haben durch einen Beteiligungsbogen 28 die Weiterentwicklung und Aufwertung der Bereiche skizziert. Die Angaben sind der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NLG) als beauftragtes Unternehmen zur Erarbeitung der „Vorbereitenden Untersuchungen“ zugeleitet worden. Damit ist der Weg frei gemacht worden, mit den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern rechtzeitig eine mögliche Sanierungsmaßnahme in der Stadt Hitzacker (Elbe) zu erörtern. Des Weiteren haben hierzu zwei Bürgerinformationsveranstaltungen stattgefunden. In diesen Veranstaltungen wurde über die Ziele der Sanierung berichtet.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 in Verbindung mit § 4 Baugesetzbuch (BauGB) hat stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange sind aufgefordert worden, eine entsprechende Stellungnahme zu den vorgesehenen Maßnahmen abzugeben. Ein erster Maßnahmenplan ist den Trägern öffentlicher Belange zugeleitet worden.

 

Nach der Auswertung der Anregungen und Bedenken aus den Bürgerinformationen, der Stellungnahmen der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie der Wertung der Interessen der Träger öffentlicher Belange ist das erste Konzept der „Vorbereitenden Untersuchungen“ erstellt worden.

Im Vorwege ist den Ratsmitgliedern ein erster Maßnahmenplan zugegangen.

 

Nach Absprache in den Gremien der Stadt Hitzacker (Elbe) dient die Vorstellung der „Vorbereitenden Untersuchungen“ am heutigen Tage dazu, den Gremienvertretern Gelegenheit zu geben, ihre Ergänzungen, Einwände oder Bedenken vorzutragen. Diese werden im Anschluss in das Konzept eingearbeitet. Die Empfehlung der „Vorbereitenden Untersuchungen“ ist für die Sitzung am 8. Mai 2023 vorgesehen. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hitzacker (Elbe) soll sich mit dem Konzept am 22. Mai 2023 befassen. Eine Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) ist für den 26. Juni 2023 vorgesehen.

Die Anmeldung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme zur Aufnahme in das Förderprogramm 2024 ist zum 1. Juni 2023 an das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz über das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg abzugeben.

 

Ursula Fallapp bittet die Vertreter der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH um ihren Vortrag. Der Vortrag erfolgt analog der dem Protokoll als Anlage beigefügten Präsentation.

Herr Martin Wittenberg trägt diese vor:

Im Laufe der Erörterung der Präsentation ergeben sich Fragen, die beantwortet werden.

Rh Jatzkowski bittet um Erläuterung der Kosten- und Finanzierungsübersicht.

Die Kosten- und Finanzierungsübersicht enthält

 

  • die Gesamtkosten
  • die anteiligen Kosten der Städtebauförderung
  • einen Betrag einer anderen Förderung.

 

Die Gesamtkosten ergeben sich aus groben Kostenermittlungen. Die anteiligen Kosten der Städtebauförderung werden gedrittelt. Je 1/3 tragen Bund, Land und die Stadt Hitzacker (Elbe). Andere Förderprogramme können in Anspruch genommen werden, sofern sie denn zur Verfügung stehen und nach den Richtlinien eine Bezuschussung möglich ist.

 

Auf Nachfrage nach der Summe des Sanierungsträger-Honorars erläutert Ursula Fallapp, dass dieses als Schätzbetrag in die Kosten- und Finanzierungs-übersicht übernommen wurde. Die genaue Festlegung des Aufgabenkataloges für einen Sanierungsträger obliegt den politischen Gremien. Für die Auswahl eines Sanierungsträgers ist ein Ausschreibungsverfahren erforderlich. Des Weiteren kann der Rat der Stadt Hitzacker entscheiden, ob der gesamte Zeitraum der Durchführung der Sanierung für einen Sanierungsträger zu Beginn der Sanierungsmaßnahme vergeben werden soll oder ob zunächst ein Zeitraum von 4 Jahren angenommen werden soll.

 

In Anbetracht der Kosten für die Umgestaltung des südlichen Jeetzelufers entwickelt sich eine rege Diskussion. Die Versiegelung der Flächen wird ein Kostenvolumen in Höhe von 1.200.000,00 € und von den anwesenden Ausschussmitgliedern in Frage gestellt. Ebenso soll die vorgesehene Maßnahme „Neugestaltung der Verkehrsflächen in der Lanke-Siedlung“ genauer  betrachtet werden.

 

AV´e Laudel Voigt bittet um Erläuterung, ob die Voruntersuchung, wenn sie denn die vorgelegte Kosten- und Finanzierungsübersicht und den Maßnahmenplan enthält, Gefahr läuft, dass das Ministerium einzelne Maßnahmen herausstreicht.

Die Vertreter der Niedersächsischen Landgesellschaft berichten aus ihren Erfahrungen. In der Regel werden die Aufnahmebescheide nach der Vorlage der Voruntersuchung und des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ gefertigt.

 

Rf Klose bittet um Berücksichtigung möglicher Zuschüsse aus den Programmen „Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“. Die energetische Stadtsanierung ist hier zu benennen. Zu der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung sind Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes in den Kommunen durch Steigerung und Energieeffizienz und Umstieg auf erneuerbare Energieversorgung erforderlich. Dazu ist die Entwicklung integrierter Quartierskonzepte und die Begleitung durch ein Programm, das einen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur leistet, möglich.

 

Rf Klose bittet darum, Möglichkeiten für die energetische Stadtsanierung offen zu halten. Sie regt den Kontakt zur Klimaleitstelle des Landkreises Lüchow-Dannenberg an.

Des Weiteren bittet Rf Klose um Aussage, ob Barrierefreiheit ein Schwerpunkt einer möglichen Sanierungsmaßnahme bilden wird. Dieses wird bejaht.

 

Stellv. Bgm Wiehler bittet um Erläuterung, ob Maßnahmen, die im Rahmen des „Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ für den Aufnahmeantrag benannt sind, veränderbar sind.

 

Ursula Fallapp erläutert, dass der Rat der Stadt in der Durchführung der Sanierung aufgefordert ist, jede einzelne Maßnahme zu beschließen. Nach erfolgter Ausschreibung erfolgt die Auftragsvergabe durch die städtischen Gremien. In jedem Jahr ist zum 1. Juni eine Fortschreibung des Aufnahmeantrages vorzulegen. In dieser Fortschreibung werden die einzelnen Maßnahmen des Förderjahres benannt.

 

Rf Klose bittet um Erläuterung des Begriffes „Verfügungsfonds“. Martin Wittenberg erklärt, dass der Verfügungsfond ein Instrument der Förderung für kleinteilige Maßnahmen ist. Pflanzaktionen oder kleine Verschönerungsmaßnahmen können daraus finanziert werden.

Rf Klose fragt, ob auch eine Jugendbeteiligung finanzierbar ist.

Ursula Fallapp erläutert, dass dazu ein Konzept ausgearbeitet werden muss, das zuvor auf Konformität mit den Richtlinien zu prüfen ist.

 

Rf Jodeit bittet um Auskunft, ob zur Verringerung der Kosten Pflanzaktionen mit heimischen Landwirten durchgeführt werden können, die dann über den Verfügungsfonds finanziert werden. Auch diese Lösung ist denkbar, wenn ein tragfähiges Konzept ausgearbeitet wird.

 

Rh Harney erläutert, dass der Ausbau des Knotenpunktes „von-dem-Bussche-Platz/ Drawehnertorstraße“ für die Stadt Hitzacker (Elbe) eine entscheidende Maßnahme darstellt. Er bittet dies in der Kosten- und Finanzierungsübersicht zu berücksichtigen.

Der Umbau des Knotenpunktes ist in der Einzelmaßnahme „Umbau der Drawehnertorstraße/ Verkehrsberuhigung“ enthalten.

Des Weiteren, so Ursula Fallapp, werden hier andere Träger, wie Land und Landkreis, ebenfalls in der Pflicht sein, eine Finanzierung zu leisten. Der Knotenpunkt wird von verschiedenen Straßenbaulastträgern unterhalten.

 

AV´e Laudel Voigt bittet um Zustimmung zu einer Sitzungsunterbrechung.

Diese wird einstimmig beschlossen.

 

Der Grundstückseigentümer Klußmann mit Eigentumsverhältnissen in dem möglichen Sanierungsgebiet trägt vor, dass Sanierungsmaßnahmen nur dann für private Grundstückseigentümer durchführbar sind, wenn für den Gebäudebestand eine Nutzungsvariante erkennbar ist.

 

Im Rahmen der Sitzungsunterbrechung bringt der in Hitzacker (Elbe) lebende Künstler Pfeiffer seinen Unmut zum Ausdruck. Trotz des langen Verwaltungsverfahrens ist sein Antrag zur Mitgliedschaft in der Organisation „Mayors for peace – Bürgermeister für Frieden“ nicht behandelt worden. Ihm liegt keine Zwischennachricht vor.

Der 1. SgRat Bernhard Beitz erläutert, dass die Mitgliedschaft vom Verwaltungsausschuss empfohlen ist und vom Rat in der nächsten Sitzung beschlossen werden muss. Aus diesem Grunde ist bisher keine Mitteilung erfolgt.

 

Des Weiteren trägt der Künstler Pfeiffer vor, dass die heimischen Künstler zum Teil in dem neu aufgelegten Flyer der „Kunstinsel Hitzacker (Elbe)“ nicht benannt worden sind.

Ursula Fallapp erläutert, dass dieser Flyer in Absprache mit dem Kunstverein neu aufgelegt wurde. Der Kunstverein hat diesen Flyer bestätigt.

 

Die Sitzung wird fortgesetzt.

Im Zuge der weiteren Diskussion bittet Bgm Mertins um Erläuterung, für welche Maßnahmen die Kosten für Grunderwerb vorgesehen sind.

Grunderwerb ist notwendig, um den Stichweg von der Stadtmitte zum AZH auszubauen, um die Brachfläche in der Lüneburger Straße zu erwerben und um den Wunsch eines Grundstückseigentümers an der Lanke auf Verkauf seiner Fläche nachzukommen.

 

Des Weiteren bittet Bgm Mertins um Aussage, ob die Mittel für die vorgesehenen privaten Maßnahmen im Windhundverfahren vergeben werden. Dies wird verneint. Auch hier sind Umschichtungen möglich. Sollte sich im Laufe der Sanierung ergeben, dass höherer Bedarf an privaten Maßnahmen vorhanden ist, öffentliche Maßnahmen die ermittelte Kostenstruktur nicht erreichen und die Mittel umgeschichtet werden können.

 

Rh Jatzkowski bittet um Mitteilung, warum die private Maßnahme Café Knigge besonders benannt ist.

Ursula Fallapp erläutert, dass diese, wie alle anderen Maßnahmen auch, zu einer privaten Maßnahme gehört. Ob für diese Maßnahme jemals Sanierungsmittel nötig sind, wird in Frage gestellt.

 

Rf Klose bittet um Aussage, ob geschlechterspezifische Daten in die Voruntersuchung eingepflegt werden. Dieser Forderung wird die Redaktion nachkommen.

 

Im Zuge der weiteren Diskussion wird der zuvor genannte Zeitplan in Frage gestellt. Die Fraktionen sehen Bedarf, sowohl die Maßnahmen als auch den Kosten- und Finanzierungsplan im Einzelnen vor einer Entscheidung zu analysieren. Sie bitten um die Vorlage der Textdokumentation.

 

Abschließend wird festgelegt:

 

Alle Ratsmitglieder erhalten bis zum 24. April die textliche Fassung der Voruntersuchung und des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“.

Im Anschluss wird am 8. Mai eine interfraktionelle Zusammenkunft durchgeführt, an der die Verwaltung und auf Wunsch auch die Vertreter der Niedersächsischen Landgesellschaft teilnehmen. In dieser Sitzung werden die vorgetragenen Anregungen der Ratsmitglieder in das Textdokument der Voruntersuchung und des „Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ eingearbeitet. Dieses wird vervollständigt und dem Ausschuss in einer Ausschusssitzung am 22. Mai 2023 zur Empfehlung vorgelegt. Im Anschluss daran erfolgt die Verwaltungsausschusssitzung, die vor dem 1. Juni zu terminieren ist.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Verwaltungsausschusssitzung findet am 25. Mai 2023 um 15.00 Uhr statt.

Das Konzept wird am 1. Juni 2023 dem Amt für regionale Landesentwicklung vorgelegt. Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) entscheidet am 26. Juni 2023.


Beschluss:

Die Ergebnisse aus den „Vorbereitenden Untersuchungen“ im Bereich „Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ in der Stadt Hitzacker (Elbe) werden durch mögliche Anregungen ergänzt, die Einfluss in den Untersuchungsbericht finden.