Sitzung: 12.04.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung und Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 04/0127/2023
Sachverhalt:
Ursula Fallapp
erläutert:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 2. März 2023 für den Bereich
„Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ die Durchführung „Vorbereitender
Untersuchungen“ gemäß § 141 BauGB beschlossen. Die Abgrenzung des
Untersuchungsgebietes ist öffentlich bekannt gemacht worden. Zuvor wurde das
Gebiet als städtebauliches Problemgebiet ermittelt. Vorläufige Ziele und Zwecke
der Sanierung wurden bestimmt. In einem ersten Schritt der „Vorbereitenden
Untersuchungen“ sind Bestandsaufnahmen zu dem aktuellen Zustand des Gebietes
durchgeführt worden. In einem zweiten Schritt wurden städtebauliche Missstände
und Mängel abgeleitet und Sanierungsmaßnahmen aufgelistet.
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind um Unterstützung
gebeten worden und konnten sich durch Belange, Eindrücke, Vorschläge und Ideen
für die südliche Stadtinsel und den Bereich der Drawehnertorstraße einbringen.
Von 117 angeschriebenen Eigentümerinnen und Eigentümern haben durch einen
Beteiligungsbogen 28 die Weiterentwicklung und Aufwertung der Bereiche
skizziert. Die Angaben sind der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NLG)
als beauftragtes Unternehmen zur Erarbeitung der „Vorbereitenden
Untersuchungen“ zugeleitet worden. Damit ist der Weg frei gemacht worden, mit
den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern rechtzeitig eine
mögliche Sanierungsmaßnahme in der Stadt Hitzacker (Elbe) zu erörtern. Des
Weiteren haben hierzu zwei Bürgerinformationsveranstaltungen stattgefunden. In
diesen Veranstaltungen wurde über die Ziele der Sanierung berichtet.
Die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 in Verbindung mit § 4 Baugesetzbuch
(BauGB) hat stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange sind aufgefordert
worden, eine entsprechende Stellungnahme zu den vorgesehenen Maßnahmen
abzugeben. Ein erster Maßnahmenplan ist den Trägern öffentlicher Belange
zugeleitet worden.
Nach der Auswertung
der Anregungen und Bedenken aus den Bürgerinformationen, der Stellungnahmen der
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie der Wertung der
Interessen der Träger öffentlicher Belange ist das erste Konzept der
„Vorbereitenden Untersuchungen“ erstellt worden.
Im Vorwege ist den
Ratsmitgliedern ein erster Maßnahmenplan zugegangen.
Nach Absprache in
den Gremien der Stadt Hitzacker (Elbe) dient die Vorstellung der
„Vorbereitenden Untersuchungen“ am heutigen Tage dazu, den Gremienvertretern
Gelegenheit zu geben, ihre Ergänzungen, Einwände oder Bedenken vorzutragen.
Diese werden im Anschluss in das Konzept eingearbeitet. Die Empfehlung der
„Vorbereitenden Untersuchungen“ ist für die Sitzung am 8. Mai 2023 vorgesehen.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hitzacker (Elbe) soll sich mit dem Konzept
am 22. Mai 2023 befassen. Eine Beschlussfassung durch den Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) ist für den 26. Juni 2023 vorgesehen.
Die Anmeldung der
städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme zur Aufnahme in das Förderprogramm 2024 ist
zum 1. Juni 2023 an das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen
und Klimaschutz über das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
abzugeben.
Ursula Fallapp
bittet die Vertreter der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH um ihren
Vortrag. Der Vortrag erfolgt analog der dem Protokoll als Anlage beigefügten
Präsentation.
Herr Martin Wittenberg
trägt diese vor:
Im Laufe der
Erörterung der Präsentation ergeben sich Fragen, die beantwortet werden.
Rh Jatzkowski
bittet um Erläuterung der Kosten- und Finanzierungsübersicht.
Die Kosten- und
Finanzierungsübersicht enthält
- die
Gesamtkosten
- die
anteiligen Kosten der Städtebauförderung
- einen
Betrag einer anderen Förderung.
Die Gesamtkosten
ergeben sich aus groben Kostenermittlungen. Die anteiligen Kosten der
Städtebauförderung werden gedrittelt. Je 1/3 tragen Bund, Land und die Stadt
Hitzacker (Elbe). Andere Förderprogramme können in Anspruch genommen werden,
sofern sie denn zur Verfügung stehen und nach den Richtlinien eine
Bezuschussung möglich ist.
Auf Nachfrage nach
der Summe des Sanierungsträger-Honorars erläutert Ursula Fallapp, dass dieses
als Schätzbetrag in die Kosten- und Finanzierungs-übersicht übernommen wurde.
Die genaue Festlegung des Aufgabenkataloges für einen Sanierungsträger obliegt
den politischen Gremien. Für die Auswahl eines Sanierungsträgers ist ein
Ausschreibungsverfahren erforderlich. Des Weiteren kann der Rat der Stadt
Hitzacker entscheiden, ob der gesamte Zeitraum der Durchführung der Sanierung
für einen Sanierungsträger zu Beginn der Sanierungsmaßnahme vergeben werden
soll oder ob zunächst ein Zeitraum von 4 Jahren angenommen werden soll.
In Anbetracht der
Kosten für die Umgestaltung des südlichen Jeetzelufers entwickelt sich eine
rege Diskussion. Die Versiegelung der Flächen wird ein Kostenvolumen in Höhe
von 1.200.000,00 € und von den anwesenden Ausschussmitgliedern in Frage
gestellt. Ebenso soll die vorgesehene Maßnahme „Neugestaltung der
Verkehrsflächen in der Lanke-Siedlung“ genauer
betrachtet werden.
Die Vertreter der Niedersächsischen
Landgesellschaft berichten aus ihren Erfahrungen. In der Regel werden die
Aufnahmebescheide nach der Vorlage der Voruntersuchung und des „Integrierten
Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ gefertigt.
Rf
Klose bittet um Berücksichtigung möglicher Zuschüsse aus den Programmen
„Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“. Die energetische Stadtsanierung
ist hier zu benennen. Zu der Erreichung der Klimaschutzziele der
Bundesregierung sind Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes in den Kommunen
durch Steigerung und Energieeffizienz und Umstieg auf erneuerbare
Energieversorgung erforderlich. Dazu ist die Entwicklung integrierter
Quartierskonzepte und die Begleitung durch ein Programm, das einen Beitrag zur
Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur leistet,
möglich.
Rf
Klose bittet darum, Möglichkeiten für die energetische Stadtsanierung offen zu
halten. Sie regt den Kontakt zur Klimaleitstelle des Landkreises
Lüchow-Dannenberg an.
Des
Weiteren bittet Rf Klose um Aussage, ob Barrierefreiheit ein Schwerpunkt einer
möglichen Sanierungsmaßnahme bilden wird. Dieses wird bejaht.
Stellv.
Bgm Wiehler bittet um Erläuterung, ob Maßnahmen, die im Rahmen des
„Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ für den Aufnahmeantrag benannt sind,
veränderbar sind.
Ursula
Fallapp erläutert, dass der Rat der Stadt in der Durchführung der Sanierung
aufgefordert ist, jede einzelne Maßnahme zu beschließen. Nach erfolgter
Ausschreibung erfolgt die Auftragsvergabe durch die städtischen Gremien. In jedem
Jahr ist zum 1. Juni eine Fortschreibung des Aufnahmeantrages vorzulegen. In
dieser Fortschreibung werden die einzelnen Maßnahmen des Förderjahres benannt.
Rf
Klose bittet um Erläuterung des Begriffes „Verfügungsfonds“. Martin Wittenberg
erklärt, dass der Verfügungsfond ein Instrument der Förderung für kleinteilige
Maßnahmen ist. Pflanzaktionen oder kleine Verschönerungsmaßnahmen können daraus
finanziert werden.
Rf
Klose fragt, ob auch eine Jugendbeteiligung finanzierbar ist.
Ursula
Fallapp erläutert, dass dazu ein Konzept ausgearbeitet werden muss, das zuvor
auf Konformität mit den Richtlinien zu prüfen ist.
Rf
Jodeit bittet um Auskunft, ob zur Verringerung der Kosten Pflanzaktionen mit
heimischen Landwirten durchgeführt werden können, die dann über den
Verfügungsfonds finanziert werden. Auch diese Lösung ist denkbar, wenn ein
tragfähiges Konzept ausgearbeitet wird.
Rh
Harney erläutert, dass der Ausbau des Knotenpunktes „von-dem-Bussche-Platz/
Drawehnertorstraße“ für die Stadt Hitzacker (Elbe) eine entscheidende Maßnahme
darstellt. Er bittet dies in der Kosten- und Finanzierungsübersicht zu
berücksichtigen.
Der
Umbau des Knotenpunktes ist in der Einzelmaßnahme „Umbau der
Drawehnertorstraße/ Verkehrsberuhigung“ enthalten.
Des
Weiteren, so Ursula Fallapp, werden hier andere Träger, wie Land und Landkreis,
ebenfalls in der Pflicht sein, eine Finanzierung zu leisten. Der Knotenpunkt
wird von verschiedenen Straßenbaulastträgern unterhalten.
AV´e Laudel Voigt bittet um Zustimmung zu einer
Sitzungsunterbrechung.
Diese
wird einstimmig beschlossen.
Der
Grundstückseigentümer Klußmann mit Eigentumsverhältnissen in dem möglichen
Sanierungsgebiet trägt vor, dass Sanierungsmaßnahmen nur dann für private
Grundstückseigentümer durchführbar sind, wenn für den Gebäudebestand eine
Nutzungsvariante erkennbar ist.
Im
Rahmen der Sitzungsunterbrechung bringt der in Hitzacker (Elbe) lebende
Künstler Pfeiffer seinen Unmut zum Ausdruck. Trotz des langen
Verwaltungsverfahrens ist sein Antrag zur Mitgliedschaft in der Organisation
„Mayors for peace – Bürgermeister für Frieden“ nicht behandelt worden. Ihm
liegt keine Zwischennachricht vor.
Der
1. SgRat Bernhard Beitz erläutert, dass die Mitgliedschaft vom
Verwaltungsausschuss empfohlen ist und vom Rat in der nächsten Sitzung
beschlossen werden muss. Aus diesem Grunde ist bisher keine Mitteilung erfolgt.
Des
Weiteren trägt der Künstler Pfeiffer vor, dass die heimischen Künstler zum Teil
in dem neu aufgelegten Flyer der „Kunstinsel Hitzacker (Elbe)“ nicht benannt
worden sind.
Ursula
Fallapp erläutert, dass dieser Flyer in Absprache mit dem Kunstverein neu
aufgelegt wurde. Der Kunstverein hat diesen Flyer bestätigt.
Die
Sitzung wird fortgesetzt.
Im
Zuge der weiteren Diskussion bittet Bgm Mertins um Erläuterung, für welche
Maßnahmen die Kosten für Grunderwerb vorgesehen sind.
Grunderwerb
ist notwendig, um den Stichweg von der Stadtmitte zum AZH auszubauen, um die
Brachfläche in der Lüneburger Straße zu erwerben und um den Wunsch eines
Grundstückseigentümers an der Lanke auf Verkauf seiner Fläche nachzukommen.
Des
Weiteren bittet Bgm Mertins um Aussage, ob die Mittel für die vorgesehenen
privaten Maßnahmen im Windhundverfahren vergeben werden. Dies wird verneint.
Auch hier sind Umschichtungen möglich. Sollte sich im Laufe der Sanierung
ergeben, dass höherer Bedarf an privaten Maßnahmen vorhanden ist, öffentliche
Maßnahmen die ermittelte Kostenstruktur nicht erreichen und die Mittel
umgeschichtet werden können.
Rh
Jatzkowski bittet um Mitteilung, warum die private Maßnahme Café Knigge
besonders benannt ist.
Ursula
Fallapp erläutert, dass diese, wie alle anderen Maßnahmen auch, zu einer
privaten Maßnahme gehört. Ob für diese Maßnahme jemals Sanierungsmittel nötig
sind, wird in Frage gestellt.
Rf
Klose bittet um Aussage, ob geschlechterspezifische Daten in die
Voruntersuchung eingepflegt werden. Dieser Forderung wird die Redaktion
nachkommen.
Im
Zuge der weiteren Diskussion wird der zuvor genannte Zeitplan in Frage
gestellt. Die Fraktionen sehen Bedarf, sowohl die Maßnahmen als auch den
Kosten- und Finanzierungsplan im Einzelnen vor einer Entscheidung zu
analysieren. Sie bitten um die Vorlage der Textdokumentation.
Abschließend
wird festgelegt:
Alle
Ratsmitglieder erhalten bis zum 24. April die textliche Fassung der
Voruntersuchung und des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“.
Im
Anschluss wird am 8. Mai eine interfraktionelle Zusammenkunft durchgeführt, an
der die Verwaltung und auf Wunsch auch die Vertreter der Niedersächsischen
Landgesellschaft teilnehmen. In dieser Sitzung werden die vorgetragenen Anregungen
der Ratsmitglieder in das Textdokument der Voruntersuchung und des
„Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ eingearbeitet. Dieses wird
vervollständigt und dem Ausschuss in einer Ausschusssitzung am 22. Mai 2023 zur
Empfehlung vorgelegt. Im Anschluss daran erfolgt die
Verwaltungsausschusssitzung, die vor dem 1. Juni zu terminieren ist.
Anmerkung
der Verwaltung:
Die
Verwaltungsausschusssitzung findet am 25. Mai 2023 um 15.00 Uhr statt.
Das Konzept wird am 1. Juni 2023 dem Amt für regionale Landesentwicklung vorgelegt. Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) entscheidet am 26. Juni 2023.
Beschluss:
Die Ergebnisse aus
den „Vorbereitenden Untersuchungen“ im Bereich „Südliche Altstadt und
Drawehnertorstraße“ in der Stadt Hitzacker (Elbe) werden durch mögliche
Anregungen ergänzt, die Einfluss in den Untersuchungsbericht finden.