Sachverhalt:
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 18.06.2024 beschlossen, dass
die satzungsrechtliche Möglichkeit der Berufung einer zweiten stellv.
Ortsbrandmeisterin oder eines zweiten stellv. Ortsbrandmeisters je
Ortsfeuerwehr geschaffen werden soll und Verwaltung damit beauftragt, die
erforderlichen Satzungsänderungen zu erarbeiten und zur Beschlussfassung
vorzulegen (vgl. Vorlage 4/0128/2024).
Die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue
wurde unter diesem Gesichtspunkt untersucht. Erforderliche Satzungsänderungen
können der Anlagen entnommen werden.
Eine Änderung der Satzung über Entschädigungen für Angehörige der
Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue ist in diesem Zusammenhang
nicht erforderlich. Der jetzige Wortlaut der einschlägigen Regelung ermöglicht
bereits die Auszahlung einer Aufwandsentschädigung an eine weitere
Stellvertretung der Ortsbrandmeisterin oder des Ortsbrandmeisters.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Satzung zu
Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue
wird in der vorgelegten Fassung erlassen.