Sachverhalt:
Gem. § 2 Abs. 1 S. 2 NBrandSchG obliegt es der Samtgemeinde Elbtalaue
eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr
aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Hierfür sind in
einem jeden Haushaltsjahr die erforderlichen Finanzmittel einzuplanen.
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2025 wurden die einzelnen Ansätze
der Kostenstelle 12600400100 (Brandschutz) sowohl im Ergebnishaushalt als auch
im Finanzhaushalt untersucht, fortgeschrieben und angepasst.
Ergebnishaushalt 2024
(Anlage 1):
Im Wesentlichen ergeben sich zum Vorjahr/zu den Vorjahren folgende
Veränderungen:
- 332100 (Benutzungsgebühren Pflicht) und
332105 (Benutzungsgebühren Freiwillig):
Aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre (insbes.
2022 und 2023) erfolgt eine Erhöhung des Ansatzes auf 55.000 € bzw. 15.000 €.
- 421132
(Unterhaltung des sonst. unbew. Verm.) und 421220 (Unterhaltung der
Straßen u. Straßeneinrichtungen):
Aufgrund der verbindlichen
Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmenplan ist der Ansatz für die
Unterhaltung/Reparatur von Feuerlöschbrunnen ausschließlich auf dem Sachkonto
421132 darzustellen.
- Sachkonto 422115 (Unterhaltung des
beweglichen Sachanlagevermögens):
Aufgrund einer beabsichtigten Gebührenanpassung des Landkreises Lüchow-Dannenberg für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale, der Erforderlichkeit einer Sirenendemontage (Thunpadel) sowie der Erforderlichkeit der Aufstockung des Bestandes im Schlauchverbund ist der Ansatz von 75.000 € auf 105.000 € zu erhöhen.
- 425120 (Haltung von Fahrzeugen):
Aufgrund einer beabsichtigten
Gebührenanpassung des Landkreises Lüchow-Dannenberg für die Inanspruchnahme der
Dienstleistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale sowie der Erforderlichkeit
von Umrüstungsarbeiten an den Funkanlagen der Einsatzfahrzeuge ist der Ansatz
von 60.000 € auf 100.000 € zu erhöhen.
- 442100 (Entschädigungen für
ehrenamtlich Tätige):
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in
seiner Sitzung vom 18.06.2024 einstimmig beschlossen, dass für die einzelnen
Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue künftig
die Möglichkeit der Berufung einer zweiten stellv. Ortsbrandmeisterin oder
eines zweiten stellv. Ortsbrandmeisters geschaffen werden soll. Der Ansatz ist
daher von 55.500 € auf 60.100 € zu erhöhen.
Mittelfristige Finanzplanung
2024- 2027 (Anlage 2):
Für die Bereiche „Fahrzeugbeschaffung“, „Gerätebeschaffung“, „Löschwasserversorgung“
und „Einrichtung Feuerwehrhäuser“ wurde die Finanzplanung an die tatsächlichen
Bedarfe angepasst. In die mittelfristige Finanzplanung wurde zudem das
Haushaltsjahr 2028 aufgenommen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die
Zurückstellung der zunächst für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen zwei
Tragkraftspritzenfahrzeuge-Wasser zu erwähnen.
Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage 1 aufgeführten Haushaltsansätze der Kostenstelle
12600400100 für das Jahr 2025 (Ergebnishaushalt) sowie die mittelfristige
Finanzplanung 2025- 2028 gem. Anlage 2 (Finanzhaushalt) werden empfohlen.