Betreff
Haushaltsplanberatung und Investitionsplanung 2025 für die Kostenstelle 12600400100 (Brandschutz)
Vorlage
4/0370/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 2 Abs. 1 S. 2 NBrandSchG obliegt es der Samtgemeinde Elbtalaue eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Hierfür sind in einem jeden Haushaltsjahr die erforderlichen Finanzmittel einzuplanen.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2025 wurden die einzelnen Ansätze der Kostenstelle 12600400100 (Brandschutz) sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt untersucht, fortgeschrieben und angepasst.

 

Ergebnishaushalt 2024 (Anlage 1):

Im Wesentlichen ergeben sich zum Vorjahr/zu den Vorjahren folgende Veränderungen:

 

  • 332100 (Benutzungsgebühren Pflicht) und 332105 (Benutzungsgebühren Freiwillig):

Aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre (insbes. 2022 und 2023) erfolgt eine Erhöhung des Ansatzes auf 55.000 € bzw. 15.000 €.

 

  • 421132 (Unterhaltung des sonst. unbew. Verm.) und 421220 (Unterhaltung der Straßen u. Straßeneinrichtungen):

Aufgrund der verbindlichen Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmenplan ist der Ansatz für die Unterhaltung/Reparatur von Feuerlöschbrunnen ausschließlich auf dem Sachkonto 421132 darzustellen.

 

  • Sachkonto 422115 (Unterhaltung des beweglichen Sachanlagevermögens):
    Aufgrund einer beabsichtigten Gebührenanpassung des Landkreises Lüchow-Dannenberg für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale, der Erforderlichkeit einer Sirenendemontage (Thunpadel) sowie der Erforderlichkeit der Aufstockung des Bestandes im Schlauchverbund ist der Ansatz von 75.000 € auf 105.000 € zu erhöhen.

 

  • 425120 (Haltung von Fahrzeugen):

Aufgrund einer beabsichtigten Gebührenanpassung des Landkreises Lüchow-Dannenberg für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale sowie der Erforderlichkeit von Umrüstungsarbeiten an den Funkanlagen der Einsatzfahrzeuge ist der Ansatz von 60.000 € auf 100.000 € zu erhöhen.

 

  • 442100 (Entschädigungen für ehrenamtlich Tätige):

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung vom 18.06.2024 einstimmig beschlossen, dass für die einzelnen Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue künftig die Möglichkeit der Berufung einer zweiten stellv. Ortsbrandmeisterin oder eines zweiten stellv. Ortsbrandmeisters geschaffen werden soll. Der Ansatz ist daher von 55.500 € auf 60.100 € zu erhöhen.

 

Mittelfristige Finanzplanung 2024- 2027 (Anlage 2):

Für die Bereiche „Fahrzeugbeschaffung“, „Gerätebeschaffung“, „Löschwasserversorgung“ und „Einrichtung Feuerwehrhäuser“ wurde die Finanzplanung an die tatsächlichen Bedarfe angepasst. In die mittelfristige Finanzplanung wurde zudem das Haushaltsjahr 2028 aufgenommen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Zurückstellung der zunächst für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen zwei Tragkraftspritzenfahrzeuge-Wasser zu erwähnen.

 


Beschlussvorschlag:

Die in der Anlage 1 aufgeführten Haushaltsansätze der Kostenstelle 12600400100 für das Jahr 2025 (Ergebnishaushalt) sowie die mittelfristige Finanzplanung 2025- 2028 gem. Anlage 2 (Finanzhaushalt) werden empfohlen.