Sachverhalt:
In der letzten
Sitzung des Schulausschusses gab es eine Anfrage wie mit der Erhöhung des
Preises für das Mittagessen im Ganztagsunterricht an den Grundschulen
umgegangen wird.
Ob die Erhöhungen
von den Eltern und Erziehungsberechtigten getragen werden oder ob die
Erhöhungen zu vielen Abmeldungen führen würden.
Dies verhält sich
in der Praxis sehr unterschiedlich.
Es kam im Laufe der
Diskussion die Idee auf, dass die Samtgemeinde Elbtalaue das Mittagessen
bezuschussen könnte.
Da nun an der
Grundschule an der Göhrde (Zernien) die App „Kitafino“ zur Bestellung des
Mittagessens eingeführt und verwendet wird und die Nutzung der App das
Mittagessen erneut um 0,25 Euro pro Mahlzeit erhöhen wird, wurde die Idee der
Bezuschussung noch einmal aufgegriffen, um die Familien hier zu unterstützen
und wenigstens einige Kosten aufzufangen.
Die
Samtgemeindeverwaltung hat sich überlegt die fälligen App-Bestellungskosten von
0,25 Euro pro Mahlzeit zu übernehmen und die Eltern und Erziehungsberechtigten
tragen die reinen Essenskosten vom jeweiligen Caterer.
Mit dem
App-Anbieter „Kitafino“ wurde hierzu bereits Rücksprache gehalten, die
Abrechnung würde rückwirkend monatlich, nach tatsächlich bestellten Mahlzeiten
und Grundschulen aufgeteilt, erfolgen.
Die Grundschule
Gusborn wird durch die Kinderwelt Hamburg beliefert, auch hier gibt es eine
gebührenpflichtige Bestell-App.
Die Vorteile der
Nutzung von Bestell-Apps wie z.B. „Kitafino“ oder auch „PCA“ lauten wie folgt:
Die
Eltern/Erziehungsberechtigten registrieren sich auf der Website oder in der
App, die Abrechnung erfolgt direkt mit dem jeweiligen Caterer, keine
Geldsammlung und Abrechnung mehr in den Grundschulen, den Kindern müssen keine
(teilweise sehr) hohen Geldbeträge mitgegeben werden, man kann direkt in der
App zwischen den Menüs wählen, bis Freitag bzw. Dienstag die Bestellung für die
Folgewoche erledigen und eine Abbestellung bei Abwesenheit und Krankheit ist je
nach App bis 07:00 Uhr bzw, 07:30 Uhr am jeweiligen Tag kostenfrei möglich.
Aufladung des Guthabens erfolgt ebenfalls direkt über die jeweilige App und man
wird rechtzeitig erinnert, dass man sein Guthaben wieder aufladen sollte.
Gleichfalls werden
die Schulsekretärinnen deutlich entlastet, die die Abwicklung des Mittagessens
in den Schulen verwaltungsmäßig leisten. Insbesondere das Abmelden bei
Krankheit per App erleichtert es sowohl Sekretärin als auch Schulleitung (oder
sonstige Kräfte).
In den Grundschulen
Breselenz und Neu Darchau wird noch selbst vor Ort gekocht, eine Einführung einer
solchen App ist bisher nicht geplant, die ausgegebenen Mahlzeiten liegen
preislich hinter den Caterer-Angeboten zurück, so dass man hier auf einen
Zuschuss verzichten könnte.
An der Grundschule
Prisser erfolgt die Ganztagsbetreuung inkl. Mittagsversorgung und auch die
Abrechnung über den Hort Popcorn.
Die Grundschule
Hitzacker bezieht ihr Mittagessen über die „Alte Post“, Dannenberg und hätte
von der Einführung einer App ebenfalls große Vorteile. Die „Alte Post“ arbeitet
mit „Kitafino“.
Die Grundschule
Dannenberg bezieht ihr Mittagessen über „LebenLeben“, Dannenberg, die
Einführung einer App ist hier bisher nicht geplant, sinnvoll erscheint eine
Einführung jedoch auch hier.
Berechnung eines möglichen Zuschusses:
Ganztagsunterricht: |
Anzahl Schülerinnen und
Schüler: |
Mahlzeiten pro Woche: |
Jahreskosten bei 0,25
Euro pro Mahlzeit: |
Kalkulation mit 50% |
4 Tage |
82 |
max. 328 |
3.280 ,- Euro |
1.640 ,- Euro |
3 Tage |
164 |
max. 492 |
4.920 ,- Euro |
2.460 ,- Euro |
4 Tage |
214 |
max. 856 |
8.560 ,- Euro |
4.280 ,- Euro |
3 Tage |
74 |
max. 222 |
2.220 ,- Euro |
1.110 ,- Euro |
Die Berechnung des
Zuschusses erfolgte für die Grundschulen Gusborn, Hitzacker, Dannenberg und
Grundschule an der Göhrde (Zernien) mit einem Zuschuss von 0,25 Euro pro
Mahlzeit für die möglichen App-Nutzer.
Die Kalkulation mit
50 % der Schülerinnen und Schülern für den Ganztagsunterricht erscheint derzeit
realistisch. Ab dem Jahr 2030 muss man hier ganz neu kalkulieren.
Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue unterstützt an den Grundschulen die Nutzung von sogenannten
Bestell-Apps mit 0,25 Euro pro Mittagessen ab dem Schuljahr 2024/2025.