Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion im
Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat den in der Anlage beigefügten Antrag zur
Ausgestaltung von Ratsvorlagen vorgelegt. Es wird angeregt bei Nennung von
Kosten und Preisen für Grunderwerb usw. Bruttokosten anzugeben, bzw. weitere in
dem Zusammenhang stehende Kosten separat mit aufzuführen.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag aus dem Antrag:
Die Kostenangaben in den Vorlagen der Verwaltung sollen
darum ergänzt werden, ob es sich um einen Netto- oder Brutto-Preis handelt. Bei
einem Netto-Preis soll immer auch der Brutto-Preis genannt werden. Außerdem
sollen noch eventuell zukommende Kosten ( wie z.B. im letzten BMUKE
Grundstücksankäufe), die nicht in dem genannten Betrag inkludiert sind, ergänzt
werden. Wenn noch kein genauer Betrag abgeschätzt werden kann, soll die
Position ohne Nennung von einem Preis aufgeführt werden.