Betreff
Benennunug von Bruttopreisen in Vorlagen; Antrag SPD-Fraktion
Vorlage
3/0186/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat den in der Anlage beigefügten Antrag zur Ausgestaltung von Ratsvorlagen vorgelegt. Es wird angeregt bei Nennung von Kosten und Preisen für Grunderwerb usw. Bruttokosten anzugeben, bzw. weitere in dem Zusammenhang stehende Kosten separat mit aufzuführen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag aus dem Antrag:

Die Kostenangaben in den Vorlagen der Verwaltung sollen darum ergänzt werden, ob es sich um einen Netto- oder Brutto-Preis handelt. Bei einem Netto-Preis soll immer auch der Brutto-Preis genannt werden. Außerdem sollen noch eventuell zukommende Kosten ( wie z.B. im letzten BMUKE Grundstücksankäufe), die nicht in dem genannten Betrag inkludiert sind, ergänzt werden. Wenn noch kein genauer Betrag abgeschätzt werden kann, soll die Position ohne Nennung von einem Preis aufgeführt werden.