Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2022 wurde in der Zeit vom 07.03. bis 26.03.2024 geprüft. Gründe, die einer
Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt
(RPA) nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
·
der
Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten
wurden,
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bei den
Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
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sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und
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der
Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Fehler oder Mängel
wurden nicht festgestellt.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2022 ein ordentliches Ergebnis von + 69.603,33 € und ein
außerordentliches von - 3.080,61 € erzielt. Der nach Verrechnung des außerordentlichen
Fehlbetrages verbleibende Rest-Überschuss des ordentlichen Ergebnisses senkt
die Fehlbeträge aus Vorjahren auf nunmehr insgesamt - 199.892,80 €.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
den Jahresabschluss 2022 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem
Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2022.