Betreff
Beschluss über die Jahresrechnung 2022 und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
20/0164/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2022 wurde in der Zeit vom 07.03. bis 26.03.2024 geprüft. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt (RPA) nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

 

·           der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·           bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·           sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und

·           der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Fehler oder Mängel wurden nicht festgestellt.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2022 ein ordentliches Ergebnis von + 69.603,33 € und ein außerordentliches von - 3.080,61 € erzielt. Der nach Verrechnung des außerordentlichen Fehlbetrages verbleibende Rest-Überschuss des ordentlichen Ergebnisses senkt die Fehlbeträge aus Vorjahren auf nunmehr insgesamt - 199.892,80 €.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2022 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2022.