Betreff
Beschlüsse über den Jahresabschluss 2022, über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022 und über die Ergebnisverwendung 2022
Vorlage
20/0163/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2022 wurde in der Zeit vom 27.02. bis 26.03.2024 geprüft. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt (RPA) nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

 

·           der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·           bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·           sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und

·           der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Fehler oder Mängel wurden nicht festgestellt.

 

Die Jahresrechnung schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von 5.501,67 € ab, der der entsprechenden Rücklage zuzuführen ist. Im außerordentlichen Ergebnis wurde ein Defizit von -917,59 € erzielt. Dieser Fehlbetrag wird gemäß § 24 KomHKVO Abs. 3 Satz 1 durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.

 

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2022 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2022.

b) Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 5.501,67 € wird der Rücklage aus dem ordentlichen Ergebnis zugeführt.