Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2024 sowie das Investitionsprogramm 2023 - 2027
Vorlage
20/0154/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan 2024 sieht bei Gesamterträgen von 1.343.100 € und -aufwendungen von 1.365.400 € einen Fehlbetrag von -22.300 € vor. Auch in den Folgejahren werden Defizite erwartet Die Fehlbeträge können noch problemlos aus den vorhandenen Vorjahresüberschüssen (Ergebnisrücklagen) gedeckt werden. Per 31.12.2023 betragen diese rund 390 Tsd. Euro.

 

Die größten Ertrags- und Aufwandspositionen im Haushaltsjahr 2024 sind:

 

 

 

67 % der Erträge sind für Pflicht-Transferaufwendungen an andere juristische Personen gebunden und in der Höhe von der Gemeinde nicht beeinflussbar:

 

 

Die Haushaltbelastung aus freiwilligen Leistungen beträgt gerade einmal 0,5 % der Gesamtaufwendungen:

 

 

Im investiven Bereich des Finanzhaushaltes sind folgende Maßnahmen neu vorgesehen:

 

 

Der Liquiditätsbestand der Gemeinde beläuft sich per 31.12.2023 auf rund 314 Tsd. Euro. Er wird allerdings bis zum Ende des Finanzplanzeitraums auf nur noch 42 Tsd. Euro sinken.

 

Neben der Finanzierung der bereits in Vorjahren eingeplanten Investitionen sind vor allem drei Umstände für diese unerfreuliche Entwicklung verantwortlich:

 

  1. allgemeine Preissteigerungen, insbesondere für Energielieferungen
  2. Erhöhung der Beiträge an den Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege um 18 Prozent ab 2025 (+10.100 € jährlich)
  3. voraussichtlich ab 2025 eine Erhöhung des Kreisumlagen-Hebesatzes um vier Prozentpunkte (+33.800 € jährlich)

 

Die Erhöhung von Steuerhebesätzen ist aktuell nicht vorgesehen. In Anbetracht des sehr geringen Anteils freiwilliger Leistungen an den Gesamtaufwendungen und somit kaum vorhandener Einsparpotentiale dürfte eine Anhebung der Realsteuerhebesätze in den kommenden Jahren allerdings nicht zu vermeiden sein.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2024 sowie das Investitionsprogramm 2023 – 2027.