Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2024 sowie das Investitionsprogramm 2023 - 2027
Vorlage
20/0152/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan 2024 sieht bei Gesamterträgen von 1.138.100 € und -aufwendungen von 1.132.500 € einen Überschuss von 5.600 € vor. Auch in den Folgejahren werden in geringem Umfang positive Ergebnisse erwartet.

 

Die größten Ertrags- und Aufwandspositionen im Haushaltsjahr 2024 sind:

 

 

 

84 % aller Aufwendungen entfallen auf die Bereiche Kindertagesstätte, Allgemeine Finanzwirtschaft und Beiträge an Unterhaltungsverbände. Diese Aufwendungen sind von der Gemeinde entweder nicht beeinflussbar (Umlagen) oder wegen der vollständigen Gegenfinanzierung (Kindertagesstätte) für die Beurteilung der finanziellen Lage nicht maßgeblich.

 

Die Haushaltbelastung aus freiwilligen Leistungen beträgt gerade einmal 1,3 % der Gesamtaufwendungen:

 

 

Im investiven Bereich des Finanzhaushaltes sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

 

Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll über Zuweisungen und Eigenmittel erfolgen.

 

Eine Erhöhung von Steuerhebesätzen ist aktuell nicht vorgesehen.

 

Allerdings verschlechtern sich die finanziellen Rahmenbedingungen deutlich. Die Beteiligung an der Einkommenssteuer liegt um 21.600 € unter dem in der Vorjahresplanung prognostizierten Wert für 2024. Die allgegenwärtigen Preissteigerungen belasten den Haushalt zusätzlich.

 

Überschüsse werden aber nach heutigem Stand ab 2025 nur noch in geringem Umfang erreichbar sein. Die bereits angekündigte Erhöhung der Beiträge an den Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege um achtzehn Prozent belastet den Gemeindehaushalt jährlich mit 8.000 € zusätzlichem Aufwand. Hinzu tritt voraussichtlich ab 2025 eine Erhöhung des Kreisumlagen-Hebesatzes. Sollte dieser wie vermutet um vier Prozentpunkte angehoben werden, flössen zusätzlich über 55 Tsd. Euro bis zum Ende des Finanzplanzeitraumes ab.

 

Der noch im Vorjahr realistisch erscheinende Abbau der Fehlbeträge aus Vorjahren in den Jahren bis 2027 rückt somit in weite Ferne.

 

Nach aktuellem Planungsstand werden in den Jahren 2025 bis 2027 im jährlichen Mittel nur Überschüsse von 1.100 € erzielt. Unterstellt, dieser Wert hätte auch Gültigkeit für die weitere Zukunft, wäre ein Fehlbetrags-Abbau in 132 Jahren erreicht.

 

In Anbetracht des geringen Anteils freiwilliger Leistungen an den Gesamtaufwendungen und somit kaum vorhandener Einsparpotentiale dürfte eine Anhebung der Realsteuerhebesätze in den kommenden Jahren nicht zu vermeiden sein.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2024 sowie das Investitionsprogramm 2023 – 2027.