Sachverhalt:
Der Haushaltsplan
2024 sieht bei Gesamterträgen von 1.138.100 € und -aufwendungen von 1.132.500 €
einen Überschuss von 5.600 € vor. Auch in den Folgejahren werden in geringem
Umfang positive Ergebnisse erwartet.
Die größten
Ertrags- und Aufwandspositionen im Haushaltsjahr 2024 sind:
84 % aller
Aufwendungen entfallen auf die Bereiche Kindertagesstätte, Allgemeine
Finanzwirtschaft und Beiträge an Unterhaltungsverbände. Diese Aufwendungen sind
von der Gemeinde entweder nicht beeinflussbar (Umlagen) oder wegen der
vollständigen Gegenfinanzierung (Kindertagesstätte) für die Beurteilung der
finanziellen Lage nicht maßgeblich.
Die
Haushaltbelastung aus freiwilligen Leistungen beträgt gerade einmal 1,3 % der
Gesamtaufwendungen:
Im investiven
Bereich des Finanzhaushaltes sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Die Finanzierung
dieser Maßnahmen soll über Zuweisungen und Eigenmittel erfolgen.
Eine Erhöhung von
Steuerhebesätzen ist aktuell nicht vorgesehen.
Allerdings
verschlechtern sich die finanziellen Rahmenbedingungen deutlich. Die
Beteiligung an der Einkommenssteuer liegt um 21.600 € unter dem in der
Vorjahresplanung prognostizierten Wert für 2024. Die allgegenwärtigen
Preissteigerungen belasten den Haushalt zusätzlich.
Überschüsse werden
aber nach heutigem Stand ab 2025 nur noch in geringem Umfang erreichbar sein.
Die bereits angekündigte Erhöhung der Beiträge an den Unterhaltungsverband
Jeetzel-Seege um achtzehn Prozent belastet den Gemeindehaushalt jährlich mit
8.000 € zusätzlichem Aufwand. Hinzu tritt voraussichtlich ab 2025 eine Erhöhung
des Kreisumlagen-Hebesatzes. Sollte dieser wie vermutet um vier Prozentpunkte
angehoben werden, flössen zusätzlich über 55 Tsd. Euro bis zum Ende des
Finanzplanzeitraumes ab.
Der noch im Vorjahr
realistisch erscheinende Abbau der Fehlbeträge aus Vorjahren in den Jahren bis
2027 rückt somit in weite Ferne.
Nach aktuellem
Planungsstand werden in den Jahren 2025 bis 2027 im jährlichen Mittel nur
Überschüsse von 1.100 € erzielt. Unterstellt, dieser Wert hätte auch Gültigkeit
für die weitere Zukunft, wäre ein Fehlbetrags-Abbau in 132 Jahren erreicht.
In Anbetracht des
geringen Anteils freiwilliger Leistungen an den Gesamtaufwendungen und somit
kaum vorhandener Einsparpotentiale dürfte eine Anhebung der Realsteuerhebesätze
in den kommenden Jahren nicht zu vermeiden sein.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
die Haushaltssatzung 2024 sowie das Investitionsprogramm 2023 – 2027.