Sachverhalt:
Gem. § 2 Abs. 1 S. 2 hat
die Samtgemeinde Elbtalaue eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende
leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und
einzusetzen. Gem. § 2 Abs. 1 S. 3
Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) hat die Samtgemeinde Elbtalaue
dafür insbesondere:
1. die erforderlichen
Anlagen, Mittel, einschließlich Sonderlöschmittel, und Geräte bereitzuhalten,
2. für eine Grundversorgung
mit Löschwasser zu sorgen,
3. für die Aus- und
Fortbildung der Angehörigen ihrer Feuerwehr zu sorgen und
4. Alarm- und Einsatzpläne
aufzustellen und fortzuschreiben sowie Alarmübungen durchzuführen.
Gem. § 2 Abs. 1 S. 4 NBrandSchG kann dazu eine Feuerwehrbedarfsplanung
aufgestellt werden.
Der derzeitige Feuerwehrbedarfsplan der
Samtgemeinde Elbtalaue ist bis zum 31.12.2024 geltend. Im Zuge der künftigen
Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde
Elbtalaue ist der Feuerwehrbedarfsplan für den Zeitraum ab 2025 zu überprüfen
und die erforderlichen Maßnahmen für den Zeitraum von 2025 bis 2030 sind
festzulegen. Im Haushaltsplan 2024 wurden Finanzmittel i. H. v. 8.000,00 € für
die gutachterliche Begleitung der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes
bereitgestellt.
Im Rahmen der durchgeführten Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb
(Auftragswert liegt unterhalb von 25.000 € netto (vgl. § 7 Abs. 2
Niedersächsische Wertgrenzenverordnung (NWertVO)) wurden drei Unternehmen zur
Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die durchgeführte Verhandlungsvergabe mit
Teilnahmewettbewerb hat zu folgendem Ergebnis geführt:
Unternehmen |
Angebotspreis,
brutto |
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für
Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz mbH |
Aus Zeit- und Kapazitätsgründen erfolgte keine Angebotsabgabe. |
Luelf+ Sicherheitsberatung GmbH |
28.574,28 € |
Brandschutzingenieurbüro M. Fennen |
6.986,49 € |
Aus vergaberechtlicher Sicht sollte der Auftrag für die Fortschreibung
des Feuerwehrbedarfsplanes der Samtgemeinde für den Zeitraum von 2025 bis voraussichtlich
2030 an die Fa. Brandschutzingenieurbüro M. Fennen vergeben werden.
Es ist beabsichtigt, für die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes
eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des beauftragten
Ingenieurbüros, Mandatsträgern, Verwaltungs-mitarbeiterinnen und
Verwaltungsmitarbeitern und Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr der
Samtgemeinde Elbtalaue einzurichten. Erstellte Entwürfe des
Feuerwehrbedarfsplanes sollen in diesem Arbeitskreis bis zur Erarbeitung einer
Endfassung erörtert und besprochen werden. Die Endfassung des
Feuerwehrbedarfsplanes wird sodann den zuständigen politischen Gremien (BSAE,
SgAE und SgR) zur Vorberatung/Beschlussfassung vorgelegt.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Ratsherrn Horst Harms
(Vorsitzender des Brandschutzausschusses der Samtgemeinde Elbtalaue) in die
Arbeitsgruppe „Fortschreibung Feuerwehrbedarfsplan der Samtgemeinde Elbtalaue“
zu entsenden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Auftrag für die Fortschreibung des
Feuerwehrbedarfsplanes der Samtgemeinde Elbtalaue für den Zeitraum von 2025 bis
voraussichtlich 2030 wird zu einem Gesamtpreis von 6.986,49 € an die Fa.
Brandschutzingenieurbüro M. Fennen vergeben.
2. Zudem wird Ratsherr Horst Harms in die Arbeitsgruppe
„Fortschreibung Feuerwehrbedarfsplan der Samtgemeinde Elbtalaue“ entsandt.