Betreff
Neubaumaßnahme Feuerwehrhaus Quickborn; Festlegung des Raumbedarfs
Vorlage
4/0143/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gem. Grundsatzbeschluss des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 20.05.2014 ist der Raumbedarf für Feuerwehrhäuser von Grundausstattungsfeuerwehren wie folgt festgelegt:

 

1.

 

Fahrzeughalle entsprechend der Vorgaben aus der DIN 14092.

Ggfs. ist die Möglichkeit zu berücksichtigen, einen zusätzlichen Stellplatz bei Bedarf anzubauen; somit die Halle an der rechten bzw. linken Seite des Gebäudes planen

(Mindestgröße 5,50 m x 10 m)

 Ca. 62 m²

2.

Umkleideräume 1,2 m² / aktiven Mitglied.

Da nicht alle aktiven Mitglieder zu einem Einsatz vor Ort sind, sollte dieser

Raum für max. 30 Aktive geplant werden. Eine Geschlechtertrennung sollte

nicht erfolgen.

36 m²

3.

Toiletten für Damen und Herren (gesamt) mit jeweils einem großen Waschbecken ohne Duschen.

Ca. 10 m²

4.

Schulungsraum

lt. DIN 1,5 m² / aktives Mitglied oder Mindestgröße von 30 m²

Vorschlag:  die Mindestgröße sollte ausreichend sein, da Schulungen voraussichtlich nicht mit allen Aktiven durchgeführt werden und die Zahl der Aktiven im Laufe der Zeit rückläufig sein könnte. Sofern größerer Platzbedarf benötigt wird, kann ggfs. auf die Fahrzeughalle ausgewichen werden.

Im Schulungsraum kann ggfs. bei Bedarf eine Teeküche untergebracht werden.

Ca. 30 m²

5.

Lagerraum

Die ursprünglich vorgesehene Größe von 20 m² wird aufgrund des Grundrisses nicht erreicht. Die realisierbare Größe von rd. 13 m² entspricht der Größe eines allgemeinen Lagers von 12 m² nach DIN. Er wird von der Arbeitsgruppe als ausreichend gesehen.

Ca. 13 m²

 

6.

Haustechnik/Reinigungsmittelraum

Ca. 4 m²

 

 

 

Gesamte Nettobaugröße (zzgl. Flurflächen)

 

ca. 163 m²

 

Einigkeit besteht dahingehend, dass folgende Räume nicht benötigt werden:

- Trocknungsraum

- Funkraum

- Büroraum

- Duschen

 

Für die Außenanlagen sollte die Stellplatzanzahl von 6 Stellplätzen ausreichend sein.

 

Bei der Ortsfeuerwehr Quickborn handelt es sich um eine sog. Grundausstattungsfeuerwehr. Somit wäre grundsätzlich der zuvor erläuterte Beschluss des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue zum Raumbedarf für Feuerwehrhäuser von Grundausstattungsfeuerwehren anzuwenden.

 

Aufgrund der besonderen Gegebenheiten bei der Ortsfeuerwehr erscheint verwaltungsseitig in Abstimmung mit der Gemeindefeuerwehrführung eine Abweichung von den zuvor genannten grundsätzlichen Vorgaben in folgendem Umfang erforderlich:

 

Lfd. Nr.

Raum

Raumbedarf (ca.)

1

Fahrzeughalle entsprechend den Vorgaben der DIN 14092. Es ist mit zwei Stellplätzen der Stellplatzgröße 1 (4,50 m x 10 m) und den erforderlichen Verkehrsflächen zu planen. (Änderung zum Grundsatzbeschluss)

122 m²

2

Umkleideplätze für max. 30 Einsatzabteilungsmitglieder à 1,2 m² und ggf. erforderliche Verkehrsflächen. Es ist eine Geschlechtertrennung vorzunehmen. (Änderung zum Grundsatzbeschluss)

40 m²

3.1

Sanitärbereiche in ausreichender Anzahl (ASR A 4.1). Es ist eine Geschlechtertrennung vorzunehmen. (Änderung zum Grundsatzbeschluss)

20 m²

3.2

Duschbereich. Es ist eine Geschlechtertrennung vorzunehmen (1x Herren, 1x Damen) (Änderung zum Grundsatzbeschluss)

7 m²

4.1

Schulungsraum in der Größe von 30 m²

30 m²

4.2

Teeküche (Änderung zum Grundsatzbeschluss)

6 m²

5

Lagerraum in der Größe von 13 m²

13 m²

6.1

Haustechnikraum (separater Zugang) (Änderung zum Grundsatzbeschluss)

10 m²

6.2

Abstellraum/Reinigungsmittelraum

4 m²

 

Raumbedarf gesamt (zzgl. Flurflächen)

252 m²

 

Für den Außenbereich sind insgesamt 12 PKW-Stellplätze zu planen.

 

zu 1:      Bei der Ortsfeuerwehr Quickborn wird perspektivisch, neben dem TSF-W, das Speziallöschfahrzeug „CCFM 3000 Niedersachsen“ stationiert. Daher ist die Errichtung einer Fahrzeughalle mit zwei Stellplätzen der Stellplatzgröße 1 erforderlich.

 

zu 2:      Die Berücksichtigung von Duschbereichen (siehe 3.2) macht auch im Umkleidebereich eine Geschlechtertrennung erforderlich.

 

zu 3.1    Die Berücksichtigung von Duschbereichen (siehe 3.2) macht auch im Sanitärbereich eine Geschlechtertrennung erforderlich.

 

zu 3.2    Die immer präsenter werdenden Anforderungen im Bereich der Einsatzstellenhygiene machen die Bereitstellung eines Duschbereichs erforderlich, um die sog. „Schwarz-Weiß-Trennung“ (Trennung von Arbeits- und Sozialbereich) zu fördern/sicherzustellen.

 

zu 4.2    Der in Rede stehende Grundsatzbeschluss sieht eine Integrierung der Teeküche im Schulungsraum vor. Die Mindestgröße für einen Schulungsraum beträgt jedoch 30 m². Daher ist es erforderlich, für die Teeküche einen separaten Raumbedarf zu berücksichtigen (in Schulungsraum integriert oder als separater Raum).

 

zu 6.1    Die größentechnischen Anforderungen an den Haustechnikraum haben sich aufgrund der angepassten rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen für die Versorgung eines Feuerwehrhauses erhöht. Bei derzeitigen Baumaßnahmen wurde für den Haustechnikraum ein Größenerfordernis von 10 m² ermittelt. Weiterhin hat es sich als überaus praktikabel erwiesen, den Haustechnikraum durch eine separate Tür (abgetrennt von den übrigen Räumlichkeiten) zugänglich zu machen.

 

zu 6.2    Aufgrund der Zugänglichkeit des Haustechnikraumes über eine separate Tür erscheint es angezeigt, den Abstellraum/Reinigungsmittelraum vom Haustechnikraum zu separieren (angebunden an die übrigen Räumlichkeiten).

 

Die Anzahl der PKW-Stellplätze soll nach DIN 14092 mindestens der Anzahl der Sitzplätze der im Feuerwehrhaus eingestellten Feuerwehrfahrzeuge entsprechen und 12 nicht unterschreiten. Der tatsächliche Bedarf ist anhand der Erfordernisse und der örtlichen Situation zu ermitteln. Bisherig wurde für Feuerwehrhäuser von Grundausstattungsfeuerwehren (unter der Annahme, dass bei einer Grundausstattungsfeuerwehr grundsätzlich lediglich ein Staffelfahrzeug (6 Sitzplätze) eingestellt ist) abgewichen. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Ortsfeuerwehr Quickborn neben dem TSF-W (6 Sitzplätze) ein Speziallöschfahrzeug „CCFM 3000 Niedersachsen“ (5 Sitzplätze) untergestellt wird, sollte mit 12 PKW-Stellplätzen geplant werden.

 


Beschlussvorschlag:

Für die Neubaumaßnahme des Feuerwehrhauses Quickborn wird abweichend des Grundsatzbeschlusses des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 20.05.2014 folgender Raumbedarf festgelegt:

 

Lfd. Nr.

Raum

Raumbedarf (ca.)

1

Fahrzeughalle entsprechend den Vorgaben der DIN 14092. Es ist mit zwei Stellplätzen der Stellplatzgröße 1 (4,50 m x 10 m) und den erforderlichen Verkehrsflächen zu planen. (Änderung zum Grundsatzbeschluss)

122 m²

2

Umkleideplätze für max. 30 Einsatzabteilungsmitglieder à 1,2 m² und ggf. erforderliche Verkehrsflächen. Es ist eine Geschlechtertrennung vorzunehmen. (Änderung zum Grundsatzbeschluss)

40 m²

3.1

Sanitärbereiche in ausreichender Anzahl (ASR A 4.1). Es ist eine Geschlechtertrennung vorzunehmen. (Änderung zum Grundsatzbeschluss)

20 m²

3.2

Duschbereich. Es ist eine Geschlechtertrennung vorzunehmen (1x Herren, 1x Damen) (Änderung zum Grundsatzbeschluss)

7 m²

4.1

Schulungsraum in der Größe von 30 m²

30 m²

4.2

Teeküche (Änderung zum Grundsatzbeschluss)

6 m²

5

Lagerraum in der Größe von 13 m²

13 m²

6.1

Haustechnikraum (separater Zugang) (Änderung zum Grundsatzbeschluss)

10 m²

6.2

Abstellraum/Reinigungsmittelraum

4 m²

 

Raumbedarf gesamt (zzgl. Flurflächen)

252 m²

 

Für den Außenbereich sind insgesamt 12 PKW-Stellplätze zu planen.