Sachverhalt:
Gem.
Grundsatzbeschluss des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 20.05.2014 ist der
Raumbedarf für Feuerwehrhäuser von Grundausstattungsfeuerwehren wie folgt
festgelegt:
1. |
Fahrzeughalle
entsprechend der Vorgaben aus der DIN 14092. Ggfs.
ist die Möglichkeit zu berücksichtigen, einen zusätzlichen Stellplatz bei
Bedarf anzubauen; somit die Halle an der rechten bzw. linken Seite des
Gebäudes planen (Mindestgröße
5,50 m x 10 m) |
Ca. 62 m² |
2. |
Umkleideräume
1,2 m² / aktiven Mitglied. Da nicht
alle aktiven Mitglieder zu einem Einsatz vor Ort sind, sollte dieser Raum
für max. 30 Aktive geplant werden. Eine Geschlechtertrennung sollte nicht
erfolgen. |
36 m² |
3. |
Toiletten
für Damen und Herren (gesamt) mit jeweils einem großen Waschbecken ohne
Duschen. |
Ca. 10 m² |
4. |
Schulungsraum lt. DIN
1,5 m² / aktives Mitglied oder Mindestgröße von 30 m² Vorschlag: die Mindestgröße sollte ausreichend sein,
da Schulungen voraussichtlich nicht mit allen Aktiven durchgeführt werden und
die Zahl der Aktiven im Laufe der Zeit rückläufig sein könnte. Sofern
größerer Platzbedarf benötigt wird, kann ggfs. auf die Fahrzeughalle
ausgewichen werden. Im
Schulungsraum kann ggfs. bei Bedarf eine Teeküche untergebracht werden. |
Ca. 30 m² |
5. |
Lagerraum
Die
ursprünglich vorgesehene Größe von 20 m² wird aufgrund des Grundrisses nicht
erreicht. Die realisierbare Größe von rd. 13 m² entspricht der Größe eines
allgemeinen Lagers von 12 m² nach DIN. Er wird von der Arbeitsgruppe als
ausreichend gesehen. |
Ca. 13 m² |
6. |
Haustechnik/Reinigungsmittelraum |
Ca. 4 m² |
|
Gesamte Nettobaugröße (zzgl. Flurflächen) |
ca. 163 m² |
Einigkeit
besteht dahingehend, dass folgende Räume nicht benötigt
werden:
- Trocknungsraum
- Funkraum
- Büroraum
- Duschen
Für die Außenanlagen sollte die Stellplatzanzahl von 6 Stellplätzen
ausreichend sein.
Bei der Ortsfeuerwehr Quickborn handelt es sich um eine sog.
Grundausstattungsfeuerwehr. Somit wäre grundsätzlich der zuvor erläuterte
Beschluss des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue zum Raumbedarf für
Feuerwehrhäuser von Grundausstattungsfeuerwehren anzuwenden.
Aufgrund der besonderen Gegebenheiten bei der Ortsfeuerwehr erscheint
verwaltungsseitig in Abstimmung mit der Gemeindefeuerwehrführung eine
Abweichung von den zuvor genannten grundsätzlichen Vorgaben in folgendem Umfang
erforderlich:
Lfd.
Nr. |
Raum |
Raumbedarf
(ca.) |
1 |
Fahrzeughalle entsprechend den Vorgaben der DIN
14092. Es ist mit zwei Stellplätzen der Stellplatzgröße 1 (4,50 m x 10 m) und
den erforderlichen Verkehrsflächen zu planen. (Änderung zum Grundsatzbeschluss) |
122 m² |
2 |
Umkleideplätze für max. 30 Einsatzabteilungsmitglieder
à 1,2 m² und ggf. erforderliche Verkehrsflächen. Es ist eine
Geschlechtertrennung vorzunehmen. (Änderung
zum Grundsatzbeschluss) |
40 m² |
3.1 |
Sanitärbereiche in ausreichender Anzahl (ASR A 4.1).
Es ist eine Geschlechtertrennung vorzunehmen. (Änderung zum Grundsatzbeschluss) |
20 m² |
3.2 |
Duschbereich. Es ist eine Geschlechtertrennung
vorzunehmen (1x Herren, 1x Damen) (Änderung
zum Grundsatzbeschluss) |
7 m² |
4.1 |
Schulungsraum in der Größe von 30 m² |
30 m² |
4.2 |
Teeküche (Änderung
zum Grundsatzbeschluss) |
6 m² |
5 |
Lagerraum in der Größe von 13 m² |
13 m² |
6.1 |
Haustechnikraum (separater Zugang) (Änderung zum Grundsatzbeschluss) |
10 m² |
6.2 |
Abstellraum/Reinigungsmittelraum |
4 m² |
|
Raumbedarf
gesamt (zzgl. Flurflächen) |
252 m² |
Für den Außenbereich sind insgesamt 12 PKW-Stellplätze zu planen.
zu 1: Bei der Ortsfeuerwehr Quickborn wird perspektivisch, neben dem
TSF-W, das Speziallöschfahrzeug „CCFM 3000 Niedersachsen“ stationiert. Daher
ist die Errichtung einer Fahrzeughalle mit zwei Stellplätzen der
Stellplatzgröße 1 erforderlich.
zu 2: Die Berücksichtigung von Duschbereichen (siehe 3.2) macht auch
im Umkleidebereich eine Geschlechtertrennung erforderlich.
zu 3.1 Die Berücksichtigung von Duschbereichen
(siehe 3.2) macht auch im Sanitärbereich eine Geschlechtertrennung
erforderlich.
zu 3.2 Die immer präsenter werdenden Anforderungen
im Bereich der Einsatzstellenhygiene machen die Bereitstellung eines
Duschbereichs erforderlich, um die sog. „Schwarz-Weiß-Trennung“ (Trennung von
Arbeits- und Sozialbereich) zu fördern/sicherzustellen.
zu 4.2 Der in Rede stehende Grundsatzbeschluss
sieht eine Integrierung der Teeküche im Schulungsraum vor. Die Mindestgröße für
einen Schulungsraum beträgt jedoch 30 m². Daher ist es erforderlich, für die Teeküche
einen separaten Raumbedarf zu berücksichtigen (in Schulungsraum integriert oder
als separater Raum).
zu 6.1 Die größentechnischen Anforderungen an den
Haustechnikraum haben sich aufgrund der angepassten rechtlichen und
tatsächlichen Anforderungen für die Versorgung eines Feuerwehrhauses erhöht.
Bei derzeitigen Baumaßnahmen wurde für den Haustechnikraum ein
Größenerfordernis von 10 m² ermittelt. Weiterhin hat es sich als überaus
praktikabel erwiesen, den Haustechnikraum durch eine separate Tür (abgetrennt
von den übrigen Räumlichkeiten) zugänglich zu machen.
zu 6.2 Aufgrund der Zugänglichkeit des
Haustechnikraumes über eine separate Tür erscheint es angezeigt, den
Abstellraum/Reinigungsmittelraum vom Haustechnikraum zu separieren (angebunden
an die übrigen Räumlichkeiten).
Die Anzahl der PKW-Stellplätze soll nach DIN 14092 mindestens der Anzahl
der Sitzplätze der im Feuerwehrhaus eingestellten Feuerwehrfahrzeuge
entsprechen und 12 nicht unterschreiten. Der tatsächliche Bedarf ist anhand der
Erfordernisse und der örtlichen Situation zu ermitteln. Bisherig wurde für
Feuerwehrhäuser von Grundausstattungsfeuerwehren (unter der Annahme, dass bei
einer Grundausstattungsfeuerwehr grundsätzlich lediglich ein Staffelfahrzeug (6
Sitzplätze) eingestellt ist) abgewichen. Aufgrund der Tatsache, dass bei der
Ortsfeuerwehr Quickborn neben dem TSF-W (6 Sitzplätze) ein Speziallöschfahrzeug
„CCFM 3000 Niedersachsen“ (5 Sitzplätze) untergestellt wird, sollte mit 12
PKW-Stellplätzen geplant werden.
Beschlussvorschlag:
Für die
Neubaumaßnahme des Feuerwehrhauses Quickborn wird abweichend des
Grundsatzbeschlusses des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 20.05.2014
folgender Raumbedarf festgelegt:
Lfd.
Nr. |
Raum |
Raumbedarf
(ca.) |
1 |
Fahrzeughalle entsprechend den Vorgaben der DIN
14092. Es ist mit zwei Stellplätzen der Stellplatzgröße 1 (4,50 m x 10 m) und
den erforderlichen Verkehrsflächen zu planen. (Änderung zum Grundsatzbeschluss) |
122 m² |
2 |
Umkleideplätze für max. 30 Einsatzabteilungsmitglieder
à 1,2 m² und ggf. erforderliche Verkehrsflächen. Es ist eine
Geschlechtertrennung vorzunehmen. (Änderung
zum Grundsatzbeschluss) |
40 m² |
3.1 |
Sanitärbereiche in ausreichender Anzahl (ASR A 4.1).
Es ist eine Geschlechtertrennung vorzunehmen. (Änderung zum Grundsatzbeschluss) |
20 m² |
3.2 |
Duschbereich. Es ist eine Geschlechtertrennung
vorzunehmen (1x Herren, 1x Damen) (Änderung
zum Grundsatzbeschluss) |
7 m² |
4.1 |
Schulungsraum in der Größe von 30 m² |
30 m² |
4.2 |
Teeküche (Änderung
zum Grundsatzbeschluss) |
6 m² |
5 |
Lagerraum in der Größe von 13 m² |
13 m² |
6.1 |
Haustechnikraum (separater Zugang) (Änderung zum Grundsatzbeschluss) |
10 m² |
6.2 |
Abstellraum/Reinigungsmittelraum |
4 m² |
|
Raumbedarf
gesamt (zzgl. Flurflächen) |
252 m² |
Für den Außenbereich sind insgesamt 12 PKW-Stellplätze zu planen.