Sachverhalt:
Grundlage des
Haushaltsplanes sind die Empfehlungen der Fachausschüsse sowie die
anzuwendenden Orientierungsdaten. Weiterhin sind die aktuellen
Steuerveranlagungen und sonstige bekannte Sachverhalte berücksichtigt. Ebenso
enthält der Haushalt die Empfehlungen der FCWG vom 26.02.2024. Außerdem ist
Grundlage der Planung eine Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A und der
Grundsteuer B von 510 v.H. auf 590 v.H., ebenfalls eine Empfehlung des FCWD vom
26.02.2024. Ein Haushaltsausgleich ist in den Jahren 2024 bis 2027 nach den
derzeitigen Erkenntnissen trotzdem nicht möglich. Die Stadt Dannenberg (Elbe)
verfügt jedoch überausreichend Rücklagen, um diese Defizite abzudecken, es
verbleibt dann auch noch ein Rücklagenbetrag von rd. 403.000 Euro, der die
Stadt Dannenberg (Elbe) in die Lage versetzt, künftigen Herausforderungen zu
begegnen. So könnte damit z.B. eine Erhöhung der Kreisumlage von 2 v.H. ab 2025
aufgefangen werden.
Daher ist auch die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes nicht erforderlich.
Anlagen:
- Haushaltsplanentwurf
vom 28.02.2024
Beschlussvorschlag:
a) Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und
Stellenplan wird beschlossen
b) Das Investitionsprogramm 2023 bis 2027 wird
beschlossen