Sachverhalt:
Gemäß öffentlich-rechtlicher Vereinbarung zwischen der Samtgemeinde
Elbtalaue und den Städten Hitzacker (Elbe) und Dannenberg (Elbe) wurde die
Samtgemeinde Elbtalaue beauftragt die Planung und Durchführung der
Radvorrangroute durchzuführen.
Diese Maßnahme betrifft die Stadt Hitzacker (Elbe) im Wesentlichen im
Bereich der Bauernstraße. Hier werden sowohl die Neugestaltung der Fahrbahn als
auch Oberflächenentwässerungs- inkl. Kanalbauarbeiten durchgeführt.
Die Bauernstraße enthält bisher keine vollständige, den Merkmalen einer
erstmaligen endgültigen Herstellung (§ 10 der Erschließungsbeitragssatzung der
Stadt Hitzacker (Elbe) vom 09.11.1988) von Erschließungsanlagen entsprechenden
Oberflächenentwässerung. Daher gilt die Erschließungsanlage im erschließungsbeitragsrechtlichen
Sinne als nicht erstmalig endgültig hergestellt. Für die nun durchzuführende
Maßnahme sind folglich im Rahmen der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt
Hitzacker (Elbe) Erschließungsbeiträge festzusetzen. Da die gesamte Maßnahme
als Radvorrangroute im "Verbundprojekt: NKI: Neue Wege für neue Räder im
Landkreis Lüchow-Dannenberg" förderfähig ist, erhält die Stadt Hitzacker
(Elbe) für die Baumaßnahme der Fahrbahnerneuerung einen Zuschuss in Höhe von
90%. Die erstmalige Herstellung der Oberflächenentwässerung inkl. Kanalarbeiten
ist im Rahmen der Förderung nicht begünstigt.
Im Ergebnis bedeutet dies für die Anlieger in der Bauernstraße, dass
eine komplett neue Erschließungsanlage hergestellt wird, die Anlieger im
Wesentlichen aber nur für den Teil der Oberflächenentwässerung zu
Erschließungsbeiträgen herangezogen werden und in diesem Rahmen die erstmalige
endgültige Herstellung der Erschließungsanlage erfolgt. Zudem wird von Seiten
der Stadt Hitzacker (Elbe) für die Erschließungsbeiträge die Möglichkeit von
Stundungen angeboten.