Betreff
Widmung einer Verkehrsfläche in Bebauungsplangebiet "Breeser Weg"
Vorlage
30/0124/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:    

Bei der zu widmenden Verkehrsfläche handelt sich die im Frühjahr 2023 fertiggestellte Erschließungsstraße „Fangeln“, sie dient der Erschließung von Baugrundstücken im nordöstlichen Bereich des Bebauungsplanes „Breeser Weg“. Öffentliche Verkehrsflächen sind nach dem Niedersächsischen Straßengesetz zu widmen. Die Widmung ist durch den Straßenbaulastträger auszusprechen und bekannt zu machen.

Damit die der Erschließung der anliegenden Baugrundstücke dienenden Erschließungsstraße der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann, ist ein entsprechendes Widmungsverfahren durchzuführen.

Anschließend ist das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Dannenberg (Elbe) entsprechend zu ergänzen.

 

Der zu widmende Bereich ist auf dem beigefügten Lageplan (Anlage I) farbig gekennzeichnet. Des Weiteren ist der Vorlage ein Übersichtsplan des betroffenen Bereiches beigefügt (Anlage II).

 

 


Beschlussvorschlag:

Die der Erschließung der angrenzenden Baugrundstücke dienenden Verkehrsfläche Flurstück 43/26, Flur 12 der Gemarkung Breese in der Marsch wird gemäß § 6 Abs.1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3  und § 47 Nr. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) öffentlich zur Gemeindestraße gewidmet. Die Straße ist in das Straßenbestandverzeichnis der Stadt Dannenberg (Elbe) aufzunehmen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Dannenberg (Elbe). Die Bekanntmachung der Widmung erfolgt ortsüblich in der Elbe-Jeetzel-Zeitung