Sachverhalt:
Bei der zu
widmenden Verkehrsfläche handelt sich die im Frühjahr 2023 fertiggestellte
Erschließungsstraße „Fangeln“, sie dient der Erschließung von Baugrundstücken
im nordöstlichen Bereich des Bebauungsplanes „Breeser Weg“. Öffentliche
Verkehrsflächen sind nach dem Niedersächsischen Straßengesetz zu widmen. Die
Widmung ist durch den Straßenbaulastträger auszusprechen und bekannt zu machen.
Damit die der
Erschließung der anliegenden Baugrundstücke dienenden Erschließungsstraße der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann, ist ein entsprechendes
Widmungsverfahren durchzuführen.
Anschließend ist
das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Dannenberg (Elbe) entsprechend zu
ergänzen.
Der zu widmende
Bereich ist auf dem beigefügten Lageplan (Anlage I) farbig gekennzeichnet. Des
Weiteren ist der Vorlage ein Übersichtsplan des betroffenen Bereiches beigefügt
(Anlage II).
Beschlussvorschlag:
Die der
Erschließung der angrenzenden Baugrundstücke dienenden Verkehrsfläche Flurstück
43/26, Flur 12 der Gemarkung Breese in der Marsch wird gemäß § 6 Abs.1 in
Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 47
Nr. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) öffentlich zur
Gemeindestraße gewidmet. Die Straße ist in das Straßenbestandverzeichnis der
Stadt Dannenberg (Elbe) aufzunehmen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt
Dannenberg (Elbe). Die Bekanntmachung der Widmung erfolgt ortsüblich in der
Elbe-Jeetzel-Zeitung