Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
der SPD Fraktion vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I beigefügt. Des
Weiteren ist der Vorlage als Anlage II ein Lageplan des betreffenden Grabens
beigefügt.
Die Antragstellerin
wird in der Sitzung vortragen.
Anmerkung der
Verwaltung:
Die Auffassung über
die Notwendigkeit der Pflege und Unterhaltung wird seitens der Verwaltung
geteilt. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Unterhaltung des Grabens in den
Pflegevertrag, den die Stadt Dannenberg (Elbe) mit den Kreisverband der Wasser-
und Bodenverbände unterhält, aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Graben
III. Ordnung in der Gemarkung Penkefitz, Flur 7, Flurstück 132 wird in einen
funktionstüchtigen
Pflegezustand versetzt, so dass das Wasser ungehindert ab- bzw.
einfließen
kann. Die Durchlässe an der Kreisstraße sowie am Wirtschaftsweg WD 22 werden
gereinigt.