Betreff
Änderung der Hundesteuersatzung
Vorlage
22/0118/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Damnatz wurde letztmalig mit Wirkung des 01.01.2018 an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.

 

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, dessen historischer Charakter sich bis ins Mittelalter erstreckt. Mit ihr wird die besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Hundehalters oder der Hundehalterin besteuert.

 

Die Hundesteuer findet ihr Begrenzung der Höhe nach in der erdrosselnden Wirkung. Hierbei hat die Rechtsprechung Steuersätze in Höhe von jährlich 186,- € für den ersten und 216,- € für den zweiten Hund als nicht erdrosselnd angesehen, sodass die vorgeschlagenen Steuersätze lt. Satzungsentwurf keine rechtliche Unsicherheit beinhalten.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Damnatz vom 18.10.2017.