Sachverhalt:
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Damnatz wurde letztmalig mit Wirkung
des 01.01.2018 an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, dessen historischer
Charakter sich bis ins Mittelalter erstreckt. Mit ihr wird die besondere
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Hundehalters oder der Hundehalterin
besteuert.
Die Hundesteuer findet ihr Begrenzung der Höhe nach in der erdrosselnden
Wirkung. Hierbei hat die Rechtsprechung Steuersätze in Höhe von jährlich 186,-
€ für den ersten und 216,- € für den zweiten Hund als nicht erdrosselnd
angesehen, sodass die vorgeschlagenen Steuersätze lt. Satzungsentwurf keine
rechtliche Unsicherheit beinhalten.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung
der Gemeinde Damnatz vom 18.10.2017.