Betreff
Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung
Vorlage
22/0117/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Damnatz wurde mit Wirkung zum 01.01.2018 grundlegend an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Seitdem wird die Besteuerung ausschließlich nach der Fläche der (Zweit-)Wohnung vorgenommen.

 

Bei der Zweitwohnungssteuer handelt es sich um eine Aufwandsteuer, die die besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Zweitwohnungsinhaber und Zweitwohnungsinhaberinnen erfasst. Die Steuer ist als örtliche Steuer zum Ausgleich für die Vorhaltung der gemeindlichen Infrastruktur angelegt, die von Zweitwohnungsinhabern und Zweitwohnungsinhaberinnen genutzt, aber nicht wie von Hauptwohnsitzinhabern und Hauptwohnsitzinhaberinnen finanziert wird. Sie soll mit ihrem Aufkommen folglich zur Finanzierung der gemeindlichen Aufgaben beitragen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Damnatz vom 18.10.2017.