Sachverhalt:
Die Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Damnatz wurde mit Wirkung
zum 01.01.2018 grundlegend an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Seitdem
wird die Besteuerung ausschließlich nach der Fläche der (Zweit-)Wohnung
vorgenommen.
Bei der Zweitwohnungssteuer handelt es sich um eine Aufwandsteuer, die
die besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Zweitwohnungsinhaber und
Zweitwohnungsinhaberinnen erfasst. Die Steuer ist als örtliche Steuer zum
Ausgleich für die Vorhaltung der gemeindlichen Infrastruktur angelegt, die von
Zweitwohnungsinhabern und Zweitwohnungsinhaberinnen genutzt, aber nicht wie von
Hauptwohnsitzinhabern und Hauptwohnsitzinhaberinnen finanziert wird. Sie soll
mit ihrem Aufkommen folglich zur Finanzierung der gemeindlichen Aufgaben
beitragen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der
Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Damnatz vom 18.10.2017.