Betreff
Kneippkurort Hitzacker (Elbe); Parameter für die Entwicklung des Kurparkes
Vorlage
04/0102/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) ist anerkannter Kneippkurort. Klima- und Luftgutachten bescheinigen Hitzacker (Elbe) heilende Wirkungen. Frisches, klares Wasser, das freie und weite Land in der Niedersächsischen Elbtalaue, kühle Wälder und bunte Wiesen, gesundes Essen aus der Region, heilende Kräuter und die Kraft und Stille, die von der Elbe wirken, sind Parameter für den Kneippkurort.

 

Der Stadt Hitzacker (Elbe) wurde mit Bescheid vom 08.10.2010 das Prädikat „Staatlich anerkannter Kneippkurort“ verliehen. Im Rahmen der Qualitätssicherung musste dieses Prädikat nach zehn Jahren überprüft werden. Durch die Corona-Pandemie zog sich das Überprüfungsverfahren, das das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung durchführt, in die Länge. Umfangreiche Unterlagen wurden von der Stadt Hitzacker (Elbe) angefordert und eingereicht. Eine Überprüfung unter Mitwirkung des Beirates für Kurorte fand Ende 2021 statt. Dabei wurde festgestellt, dass Hitzacker (Elbe) grundsätzlich die Voraussetzung für das Prädikat Kneippkurort erfüllt. Verfügt wurde, dass die Stadt den nachfolgenden Auflagen nachkommen muss:

 

  • Errichtung eines Kneipp-Armbeckens im Bereich des Rathauses

Das Kneipp-Armbecken im Bereich des Rathauses ist gesetzt.

Diese Maßnahme wurde im Rahmen einer Förderung nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER“ des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verwirklicht.

 

  • Beschilderung der Stadt Hitzacker (Elbe) durch ein Verkehrsleitsystem

Für Maßnahmen, die den Folgen der Corona-Pandemie in Innenstädten entgegentreten, bestand die Möglichkeit, Förderanträge zu stellen. Ein Antrag aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ war erfolgreich. Aus diesem Programm erfolgte die Durchführung des Projektes „Verkehrsleitsystem und touristische Beschilderung in der Stadt Hitzacker (Elbe)“.

 

Die Stadt war aufgefordert, dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung entsprechende Nachweise vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die Auflagen aus dem Prädikatisierungsbescheid erfüllt wurden. Dieses ist mit Bericht vom 25.07.2023 umfassend geschehen. Inzwischen liegt der Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vor. Das Ministerium sieht die geforderten Auflagen als erfüllt an und weist darauf hin, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) in der Pflicht ist, im Rahmen der Qualitätssicherung weiterhin darauf zu achten, dass die Anerkennungsvoraussetzungen eingehalten werden. Sollten sich wesentliche Änderungen abzeichnen, die den Status des Kneippkurortes betreffen, ist das Ministerium umgehend zu informieren.

 

 

 

 

Das Ministerium hat darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (KurortVO) die Überprüfung im Abstand von zehn Jahren wiederholt wird. Maßgeblich ist hierfür das Datum des Bescheides vom 22.11.2021. Eine Überprüfung zu einem früheren Zeitpunkt ist gemäß § 4 Abs. 2 KurortVO möglich, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass eine Voraussetzung für die Anerkennung nicht mehr erfüllt ist.

 

Mit vielfältigen Angeboten im Gesundheitswesen tut die Stadt Hitzacker (Elbe) alles, um die Prädikatisierung zu erhalten. Die Kneippsche Theorie, die fünf Säulen umfasst, wird dabei besonders beachtet. Das wesentliche Element in der Prädikatisierung des Kneippkurortes Hitzacker (Elbe) ist der Kurpark. Die Stadt Hitzacker (Elbe) ist Eigentümer des Kurparkes. Im vergangenen Jahr hat sich gezeigt, dass der Kurpark erheblichen Überarbeitungsbedarf hat. Reparaturmaßnahmen sind unabdingbar.

 

  • Das Kneippbecken ist im Laufe der Jahre stark geschädigt. Die vorhandenen und zum Teil hohlliegenden Boden- und Wandfliesen müssen entfernt werden. Die vorhandenen Wandflächen und Bodenflächen müssen anschließend ausgeglichen werden. Auch die Pflasterflächen am Eingang des Beckens sind aufzunehmen. Im Anschluss müssen neue Fliesen verlegt werden, so dass das Becken wieder in einem für Jahre nutzbaren Zustand übergehen kann.
  • Die vorhandenen Liegen aus Holz sind durch den Witterungseinfluss marode, zum Teil geborsten und aufgequollen. Auch hier ist dringender Bedarf einer Möblierung zu erkennen.
  • Der Barfußlehrpfad ist zum Teil in seiner Eigenschaft der unterschiedlichen Begehbarkeit gestört.
  • Der Schachtisch mit Sitzen ist marode.
  • Um vermehrt Leben in den Kurpark zu bekommen, wäre die Installation eines Sonnensegels oder eines Überstandes wünschenswert, welches bei Veranstaltungen Schutz vor Regen bietet. An heißen Tagen bietet die Fläche wenig Beschattung.
  • Für den Kneippverein wäre das Unterbringen von Bällen, Gymnastikartikeln und auch Plakaten, Stellwänden und Bänken in einer Schutzhütte hilfreich.
  • Der Kneippverein Hitzacker e.V. beabsichtigt, zur Stärkung des Kurparkes einen Mehrgenerationen- und Trainingsplatz einzurichten. Dabei sollen diverse Geräte aufgestellt werden.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) hat aufgrund eines Antrages des Kneippvereines zunächst empfohlen, 4.000,00 € in den Haushalt der Stadt Hitzacker (Elbe) im Haushaltsjahr 2024 einzustellen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, gemeinsam mit dem Kneippverein für den Kurpark der Stadt Hitzacker (Elbe) ein Konzept auszuarbeiten. Dieses Konzept ist mit den Fördermodalitäten des Leader-Programmes in Einklang zu bringen bzw. andere Fördermöglichkeiten sind zu eruieren. Konzept und Finanzierungsplan sind dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) vorzulegen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) erarbeitet gemeinsam mit dem Kneippverein Hitzacker e.V. Parameter für die Entwicklung des Kurparkes.