Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2024 sowie das Investitionsprogramm 2023 - 2027
Vorlage
20/0097/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan 2024 sieht bei Gesamterträgen von 1.840.300 € und -aufwendungen von 1.834.000 € einen Überschuss von 6.300 € vor. In den Folgejahren muss dann durchweg relativ hohen Fehlbeträgen gerechnet werden. Grund hierfür sind zu erwartende Steigerungen bei der Umlage an den Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege (+15%) und eine im Raum stehende Erhöhung des Hebesatzes für die Kreisumlage von 56% auf 60%.

Diese Fehlbeträge können (noch) problemlos aus den vorhandenen Vorjahresüberschüssen (Ergebnisrücklagen) gedeckt werden. Per 31.12.2023 betragen diese rund 607 Tsd. Euro.

 

Die größten Ertrags- und Aufwandspositionen im Haushaltsjahr 2024 sind:

 

 

 

Mehr als drei Viertel der Erträge sind für Pflicht-Transferaufwendungen an andere juristische Personen gebunden und in der Höhe von der Gemeinde nicht beeinflussbar:

 

 

Die Haushaltbelastung aus freiwilligen Leistungen beträgt gerade einmal 2,3 % der Gesamtaufwendungen:

 

 

Im investiven Bereich des Finanzhaushaltes sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

 

Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll über vorhandene Eigenmittel erfolgen. Der Liquiditätsbestand der Gemeinde per 31.12.2023 beläuft sich auf rund 735 Tsd. Euro. Eine Kreditaufnahme ist nicht erforderlich.

 

Die Erhöhung von Steuerhebesätzen ist nicht vorgesehen.

 

Fazit: Es bleibt festzustellen, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen verschlechtert haben und die Haushaltsplanung 2024 ff belasten. Zu nennen sind hier steigende Aufwendungen insbesondere für Energielieferungen und eine Erhöhung der Beiträge an Unterhaltungsverbände um fünfzehn Prozent. Hinzu tritt voraussichtlich ab 2025 eine Erhöhung des Kreisumlagen-Hebesatzes. Sollte dieser wie vermutet um vier Prozentpunkte angehoben werden, flössen zusätzlich 171 Tsd. Euro bis zum Ende des Finanz-planzeitraumes ab. Dieses hätte ein deutliches Absinken von Rücklagen- und Liquiditätsbeständen zur Folge. In Anbetracht des geringen Anteils freiwilliger Leistungen an den Gesamtaufwendungen und somit kaum vorhandener Einsparpotentiale dürfte eine Anhebung der Realsteuerhebesätze dann in den kommenden Jahren nicht zu vermeiden sein.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2024 sowie das Investitionsprogramm 2023 – 2027.