Sachverhalt:
Der Haushaltsplan
2024 sieht bei Gesamterträgen von 1.840.300 € und -aufwendungen von 1.834.000 €
einen Überschuss von 6.300 € vor. In den Folgejahren muss dann durchweg relativ
hohen Fehlbeträgen gerechnet werden. Grund hierfür sind zu erwartende Steigerungen
bei der Umlage an den Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege (+15%) und eine im
Raum stehende Erhöhung des Hebesatzes für die Kreisumlage von 56% auf 60%.
Diese Fehlbeträge
können (noch) problemlos aus den vorhandenen Vorjahresüberschüssen
(Ergebnisrücklagen) gedeckt werden. Per 31.12.2023 betragen diese rund 607 Tsd.
Euro.
Die größten
Ertrags- und Aufwandspositionen im Haushaltsjahr 2024 sind:
Mehr als drei
Viertel der Erträge sind für Pflicht-Transferaufwendungen an andere juristische
Personen gebunden und in der Höhe von der Gemeinde nicht beeinflussbar:
Die
Haushaltbelastung aus freiwilligen Leistungen beträgt gerade einmal 2,3 % der
Gesamtaufwendungen:
Im investiven
Bereich des Finanzhaushaltes sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Die Finanzierung
dieser Maßnahmen soll über vorhandene Eigenmittel erfolgen. Der
Liquiditätsbestand der Gemeinde per 31.12.2023 beläuft sich auf rund 735 Tsd.
Euro. Eine Kreditaufnahme ist nicht erforderlich.
Die Erhöhung von
Steuerhebesätzen ist nicht vorgesehen.
Fazit: Es bleibt
festzustellen, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen verschlechtert
haben und die Haushaltsplanung 2024 ff belasten. Zu nennen sind hier steigende
Aufwendungen insbesondere für Energielieferungen und eine Erhöhung der Beiträge
an Unterhaltungsverbände um fünfzehn Prozent. Hinzu tritt voraussichtlich ab
2025 eine Erhöhung des Kreisumlagen-Hebesatzes. Sollte dieser wie vermutet um
vier Prozentpunkte angehoben werden, flössen zusätzlich 171 Tsd. Euro bis zum
Ende des Finanz-planzeitraumes ab. Dieses hätte ein deutliches Absinken von
Rücklagen- und Liquiditätsbeständen zur Folge. In Anbetracht des geringen
Anteils freiwilliger Leistungen an den Gesamtaufwendungen und somit kaum
vorhandener Einsparpotentiale dürfte eine Anhebung der Realsteuerhebesätze dann
in den kommenden Jahren nicht zu vermeiden sein.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
die Haushaltssatzung 2024 sowie das Investitionsprogramm 2023 – 2027.