Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
auf Änderung des Bebauungsplanes „Geesterding“ (1. Änderung) vor. Gemäß des von
Architekt Joachim Witt eingegangenen Schreibens heißt es: „…wir nehmen Bezug auf den durch Ratsherr und Bauausschussmitglied
Joachim Flindt, Tießau, hingewiesenen Formfehler im rechtsverbindlichen
Bebauungsplan zur 1. Änderung des B- Planes Nr. 29 unter den textlichen
Festsetzungen der Ziffer 4 der Stadt Hitzacker .Der betroffene Passus lautet:
„Die nicht überbaubare Grundstücksfläche ist als Grünfläche herzustellen und
dauerhaft zu unterhalten.“…“ Wir schließen uns dem Antrag von Ratsmitglied
Joachim Flindt auf Änderung der Formulierung unter Ziffer 4 der textlichen
Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 29 – 1. Änderung an.
Die aktuelle o.g. Formulierung unter Ziffer 4
des rechtverbindlich B-Planes führt zu Unklarheiten und hat bereits negative
Auswirkungen auf geplante Baumaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die
Erweiterung einer Nebenanlage (Garage) außerhalb der Baugrenze. Nach dem
ursprünglichen rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 29 aus 1973 war eine
solche Erweiterung zulässig. Durch die 1. Änderung des B- Plans wird dies
jedoch unzulässig, was zu einer erheblichen Härte für die Antragsteller führt.
Es ist anzumerken, dass in der umliegenden
Nachbarbebauung diverse Nebengebäude existieren, die außerhalb der Baugrenzen
liegen. Die aktuelle Formulierung der Ziffer 4 führt dazu, dass private
Grünflächen nicht als Teil des Baugrundstücks betrachtet werden und somit nicht
bei der Berechnung der Grundflächen gemäß § 19 BauNVO berücksichtigt werden.
Dies stellt ein Widerspruch zur Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) zur 1.
Änderung des B- Planes Nr. 29 der Stadt Hitzacker (Elbe) dar.
Diese unsinnige Formulierung benachteiligt
die Antragsteller im Vergleich zu den bestehenden Nachbarbebauung und steht im
Widerspruch zur möglichen Intention der Stadt Hitzacker bei der Aufstellung der
1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 29.
Wir bitten daher um eine zeitnahe Prüfung in
der kommenden Bauausschußsitzung und anschließende Änderung der Formulierung
unter Ziffer 4 des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Geesterding Nr. 29 (1.
Änderung).“
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes
„Geesterding“ ein.