Betreff
Spielplatz am Thielenburger See; Zaunanlage
Vorlage
04/0060/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 27.09.2023 beschlossen:

 

a)       Der Spielplatz am Thielenburger See erhält eine Umzäunung.

b)      Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob seitens des Fachplaners Versäumnisse hinsichtlich der beauftragten Planungsleistung vorliegen und gegebenenfalls Planungsleistungen gekürzt werden können.

 

In seiner Sitzung am 04.12.2023 hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) mit dieser Thematik befasst. Ursprung war der Antrag der SOLI-Fraktion aufgrund eines Leserbriefes einer qualifizierten Spielplatzprüferin. Dazu hat der Verwaltungsausschuss am 06.12.2023 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Aufprallschutz auf dem Spielplatz am Thielenburger See wird vergrößert. Bis zur Vorlage der Prüfung wird die Installation des Zaunes ausgesetzt.“

 

In einer Ortsbesichtigung mit der zertifizierten Spielplatzprüferin und nachfolgenden Recherchen hat sich ergeben, dass es sinnvoll ist, den Aufprallschutz auf dem Spielplatz am Thielenburger See zu vergrößern. Diese Maßnahme ist bereits umgesetzt und hat für die Stadt keine Kosten verursacht.

 

Hinsichtlich des Zaunes um den Spielplatz hat die zertifizierte Prüferin erläutert, dass eine Umzäunung des Spielplatzes nicht erforderlich ist. Sie weist darauf hin, dass der Fluss abzusichern ist, aber eine Umzäunung des Spielplatzes dem Spielleben und dem Gestaltungsgedanken schaden würde. Das Spielvergnügen der Kinder und damit auch die Entwicklungsprozesse würden bei einer Einzäunung vernachlässigt. Von einer Einzäunung des Spielplatzes rät sie dringend ab.

In einer gutachterlichen Expertise stellt die zertifizierte Spielplatzprüferin dar, dass nur die Personen, die sich im abgezäunten Bereich aufhalten, vor Absturz in den Fluss geschützt sind. Alle Passanten und Kinder außerhalb des eingezäunten Spielplatzes sind auf Höhe des Wehres sogar einer größeren Gefahr ausgesetzt, bei erhöhtem Personenaufkommen auf die Böschung ausweichen zu müssen oder abgedrängt zu werden. Aufgrund der Planung der gesamten Anlage sind die Fußwege wichtige Bestandteile des Spielplatzes, die nicht durch einen Zaun abgetrennt werden können. Eine Einzäunung des Spielplatzes auf der Wiese schneidet die Zugangswege vom Spielplatz ab und unterbindet jeglichen Spielfluss. Die Bewegungsfreiheit der Kinder wird drastisch eingeschränkt. Auch gestalterisch ist ein Zaun um den Spielplatz im Gesamtgefüge abträglich, da er dem offenen Charakter einer Parklandschaft widerspricht.  Von einer Einzäunung des Spielplatzes wird dringend abgeraten.  

 

Nach weiterer Recherche mit dem Kommunalen Schadenausgleich hat dieser bestätigt, dass eine Absicherung des Spielplatzes vom Fließgewässer geschaffen werden muss. Der Grundstückseigentümer ist gehalten, wirksame, auf Dauer angelegte Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen. Die Wasserfläche der Jeetzel übt eine hohe Anziehungskraft aus. Aus diesem Grunde hält der Kommunale Schadenausgleich es für dringend erforderlich, einen Zaun entlang des Weges zu ziehen.

 

Eine Planung ist dazu erarbeitet worden. Mit dem Kreisverband des Wasser- und Bodenverbandes sind entsprechende Absprachen getroffen. An dem Zaun werden einmal im Jahr für Mähmaßnahmen durchgeführt. Dies ist ohne einen Abbau des Zaunstranges möglich.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, auf die Umzäunung des Spielplatzes zu verzichten und den Spielplatz bzw. die spielenden Kinder zu schützen, in dem eine Zaunanlage in Länge von 50 m entlang der Jeetzel gezogen wird. Die Maßnahme ist nach dem Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Verbesserung der urbanen, grünen Infrastruktur - Stadtgrün“ förderfähig. Der Zaun ist als Doppelstabmattenzaun in Höhe von 1,20 m in der Farbe Anthrazit vorgesehen.

 

Die Gesamtkosten betragen 7.535,07 €.

Der Eigenanteil der Stadt beträgt 753,50 €.

 


Beschlussvorschlag:

a)       Der Beschluss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) vom 27.09.2023 wird aufgehoben.

b)      Der Spielplatz am Thielenburger See wird durch eine Zaunanlage entlang des Weges an der Jeetzel abgegrenzt.