Betreff
Änderung der Vergnügungsteuersatzung der Gemeinde Zernien
Vorlage
22/0048/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat mit den Urteilen vom 24.05.2022 (u.a. Az. 9 KN 6/18) einen Steuersatz auf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit iHv. 22 % des Einspielergebnisses für zulässig erklärt und damit die Senatsrechtsprechung vom 05.12.2017 fortentwickelt.

 

Darüberhinausgehende Steuersätze sind bisher nicht bekannt. Um einem erhöhten Klage- und Beanstandungsrisiko vorzubeugen, ist eine weitere Anhebung des Steuersatzes vorerst nicht zu empfehlen.

 

Seitens der Verwaltung wird angeregt darüber zu entscheiden, ob die Steuersätze für Geräte mit Gewinnmöglichkeit ab dem 01.07.2024 auf 22 % des Einspielergebnisses heraufgesetzt werden und die weiteren Sätze (siehe Anlage) an vergleichbare Satzungen angepasst werden sollen.

 


Beschlussvorschlag:

Die 1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Zernien vom 14.07.2011 wird beschlossen.