Betreff
Vergabe eines Straßennamen im Bereich des Feuerwehrmuseum Neu Tramm
Vorlage
30/0044/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund der geplanten Nutzungsänderung eines Gebäudes innerhalb des Baugebietes „Neu Tramm - Rundling“ und der angedachten baulichen Maßnahmen im Bereich des Feuerwehrmuseums besteht die Notwendigkeit einen Straßennamen für die der Erschließung der Baugrundstücke dienenden Straße zu vergeben. Bei der Straße handelt es sich die Gemeindeverbindungsstraße D 30 (Tramm – Volkfien).

Es handelt sich hierbei um eine Straße im Außenbereich, welche allerdings zukünftig die Erschließungsfunktion für weitere mögliche Bauvorhaben innerhalb des Baugebietes „NeuTramm-Rundling“ übernehmen wird. Des Weiteren dient sie schon seit Jahrzehnten der Erschließung des Feuerwehrmuseums. Auf dem der Vorlage als Anlage I beigefügten Lageplan ist der betroffene Straßenabschnitt farblich gekennzeichnet.  

Da der betroffene Straßenzug seit jeher als „Clenzer Heerweg“ bezeichnet wird, welcher historisch die direkte Wegeverbindung in Richtung Clenze / Südkreis darstellt und die Bezeichnung „Clenzer Heerweg“ auch in der Bevölkerung tief verwurzelt ist, schlägt die Verwaltung vor, die Straße auch offiziell als „Clenzer Heerweg“ zu benennen.

 

Mit der Vergabe von Straßennamen hat sich auch der „Deutsche Städtetag“ befasst und einen Kriterienkatalog zur Straßenbenennung erarbeitet. Eine der erarbeiteten Benennungsgrundsätze des Kataloges ist die Verwendung historischer Gebietsbezeichnungen zum Erhalt des Namensgutes. Dem würde mit einer entsprechenden Benennung der Straße für dieses Gebiet Rechnung getragen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung