Sachverhalt:
Aufgrund der
geplanten Nutzungsänderung eines Gebäudes innerhalb des Baugebietes „Neu Tramm
- Rundling“ und der angedachten baulichen Maßnahmen im Bereich des
Feuerwehrmuseums besteht die Notwendigkeit einen Straßennamen für die der
Erschließung der Baugrundstücke dienenden Straße zu vergeben. Bei der Straße
handelt es sich die Gemeindeverbindungsstraße D 30 (Tramm – Volkfien).
Es handelt sich
hierbei um eine Straße im Außenbereich, welche allerdings zukünftig die
Erschließungsfunktion für weitere mögliche Bauvorhaben innerhalb des
Baugebietes „NeuTramm-Rundling“ übernehmen wird. Des Weiteren dient sie schon
seit Jahrzehnten der Erschließung des Feuerwehrmuseums. Auf dem der Vorlage als
Anlage I beigefügten Lageplan ist der betroffene Straßenabschnitt farblich
gekennzeichnet.
Da der betroffene
Straßenzug seit jeher als „Clenzer Heerweg“ bezeichnet wird, welcher historisch
die direkte Wegeverbindung in Richtung Clenze / Südkreis darstellt und die
Bezeichnung „Clenzer Heerweg“ auch in der Bevölkerung tief verwurzelt ist,
schlägt die Verwaltung vor, die Straße auch offiziell als „Clenzer Heerweg“ zu
benennen.
Mit der Vergabe von
Straßennamen hat sich auch der „Deutsche Städtetag“ befasst und einen
Kriterienkatalog zur Straßenbenennung erarbeitet. Eine der erarbeiteten
Benennungsgrundsätze des Kataloges ist die Verwendung historischer
Gebietsbezeichnungen zum Erhalt des Namensgutes. Dem würde mit einer
entsprechenden Benennung der Straße für dieses Gebiet Rechnung getragen.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung