Betreff
Oberflächenentwässerung Sarensecker Weg; Vorstellung der Planung
Vorlage
30/0036/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Starkregenereignisse führen zu massiven Ausspülungen und Schäden an den Banketten der H8 sowie innerorts. Die Zuständigkeit der Samtgemeinde liegt entlang der H8 in beide Richtungen und endet am Ortschild der Stadt Hitzacker. Ab dort ist die Stadt Hitzacker (Sarensecker Weg) zuständig.

 

Das Ingenieurbüro Rauchenberger GmbH aus Dannenberg wurde mit der Berechnung und der Planung der Oberflächenwasserführung beauftragt.

Aufgrund des starken Gefälles auf den Feldern östlich der Straße fließt das Regenwasser bei Starkregen in hoher Geschwindigkeit über die Felder auf die Straße, wo sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten das Wasser am Straßenrand sammelt und zu den Ausspülungen führt. Die entstanden Erosion fließen durch die Wassermassen von den Felden und den Banketten die Straße entlang in Richtung Stadt.

 

Das Hauptaugenmerk des Planungsbüros liegt darin, das anfallende Regenwasser dort zu belassen, wo es anfällt. Dies führt dazu, dass das Wasser auf den Feldern verbleiben soll. Dafür hat der Planer vorgesehen, dass zwischen den Feldern und der Straße abwechselnd Gräben und Verwallungen hergestellt werden sollen, um einen weiteren Zufluss von den Feldern auf die Straße zu vermeiden. Das Regenwasser von der Fahrbahn wird in das vorhandene Regenrückhaltebecken geführt. (Siehe auch Anlage: Lageplan Blatt Nr. 4) 

 

Für die Errichtung der Verwallungen/Gräben ist die Nutzung geringfügiger privaten Flächen notwendig, da die vorhandene Fläche des Straßenseitenraums nicht ausreichend ist. Kontakt zu den Eigentümern wurden aufgenommen und es wurden einvernehmliche Gespräche geführt, die eine Durchführung der Maßnahme ermöglichen würden.

Des Weiteren soll die Fahrbahn um einen Streifen aus Signalsteinen verbreitert werden, um so die Bankette möglichst zu entlasten und den Begegnungsverkehr so kurz wie möglich zu halten. 

 

Die vorläufige Kostenschätzung für die Maßnahmen in der Zuständigkeit der Samtgemeinde liegen bei ca. 86.550,00€ ohne Grunderwerb.

 


Beschlussvorschlag:

Dem Planungsentwurf vom Ingenieurbüro Rauchenberger GmbH aus Dannenberg wird zugestimmt. Die Kostenschätzung für den Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue (H8) beläuft sich auf ca. 86.550,00€. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende weitere Maßnahmen einzuleiten.