Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2024 sowie das Investitionsprogramm 2023 - 2027
Vorlage
20/0025/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Gesamtergebnisplan 2024 sieht einen hohen Überschuss von 129.000,00 Euro vor. Dies liegt vor allem daran, dass die Umlagen an Landkreis und Samtgemeinde in diesem Jahr recht niedrig ausfallen, lagen doch die Steuereinzahlungen im maßgeblichen Berechnungszeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2023 unter dem Durchschnitt.

Da aber im letzten Quartal 2023 überdurchschnittlich hohe Steuereinzahlungen erzielt wurden, die sich auf die Umlageberechnungen 2025 auswirken, ist im Jahr 2025 mit einem Defizit von -143.800 € zu rechnen.

 

Ein Teil dieser Unterdeckung ist auch auf eine ab 2025 zu erwartende Steigerung des Kreisumlagen-Hebesatzes zurückzuführen. Sie führt zu Mehrbelastungen von voraussichtlich jährlich mehr als dreißigtausend Euro. Da nach heutigem Stand auch in den Folgeperioden mit Fehlbeträgen zu rechnen ist, wird vorgeschlagen, die Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuern um 20 Prozentpunkte anzuheben.

Für die Steuerpflichtigen ergäbe das eine relative Steuererhöhung im Bereich von 4,5% bis 5,0%.

Die letzte Erhöhung der Steuerhebesätze erfolgte 2018. Der Verbraucherpreisindex („Inflationsrate“) ist in dieser Zeit um rund 19 % gestiegen. In Anbetracht der auch für die Gemeinde Karwitz stetig gestiegenen Kosten erscheint eine Steuererhöhung um ca. 5% nicht unangemessen.

 

Insgesamt kann hierdurch mit Mehrerträgen von jährlich rund 30.000 € gerechnet werden, die in die vorliegende Planung bereits eingeflossen sind.

 

Die größten Ertrags- und Aufwandspositionen im Haushaltsjahr 2024 sind:

 

 

 

Weit über 700.000 € sind für Transferaufwendungen an Dritte gebunden:

 

 

Die Haushaltbelastung aus freiwilligen Leistungen beträgt gerade einmal 0,54 % der Gesamtaufwendungen:

 

 

Im investiven Bereich des Finanzhaushaltes sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

 

Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung dieser Investitionen ist nicht erforderlich.

 

 


Beschlussvorschlag:

a)    Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2024 sowie das Investitionsprogramm 2023 – 2027.

b)    Im Zuge der Haushaltsplanung 2026 ist zu prüfen, ob und inwieweit eine Absenkung der Realsteuer-Hebesätze möglich ist.