Betreff
Umbesetzung des Samtgemeindeausschusses
Vorlage
1/0023/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

§ 75 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG bestimmt, dass in der ersten Sitzung der Vertretung die in § 74 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG genannten Mitglieder des Hauptausschusses gem. § 71 Abs. 4 Sätze 1 und 2 NKomVG bestimmt werden. § 75 Abs. 1 Satz 6 NKomVG bestimmt weiterhin, dass § 56 Satz 1 und § 71 Abs. 9 Sätze 2 und 3 entsprechend gelten.

 

§ 71 Abs. 9 Satz 3 Nr. 1 NKomVG bestimmt sodann, dass Fraktionen und Gruppen von Ihnen benannte Ausschussmitglieder jederzeit aus einem Ausschuss abberufen und durch andere Ausschussmitglieder ersetzen können. § 71 Abs. 5 NKomVG gilt entsprechend.

 

Mit Datum vom 02.01.2024 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mitgeteilt, dass Herr Reinhard Siebolds aus dem Samtgemeindeausschuss abberufen und Frau Karoline Klose Beigeordnete im Samtgemeindeausschuss wird. Die Vertretungsregelung bleibt mit Frau Katja Bustorff bestehen.

Der Rat hat die Änderung im Samtgemeindeausschuss gem. § 71 Abs. 5 NKomVG per Beschluss festzustellen.

 

Eine Vorbereitung dieses Beschlusses durch den Samtgemeindeausschuss ist nicht notwendig, weil es sich bei der Umbesetzung des Samtgemeindeausschusses um einen innerorganisatorischen Akt des Rates handelt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Umbesetzung des Samtgemeindeausschusses wird festgestellt.