Sachverhalt:
§ 75 Abs. 1 Nr. 2
NKomVG bestimmt, dass in der ersten Sitzung der Vertretung die in § 74 Abs. 1
Nr. 3 NKomVG genannten Mitglieder des Hauptausschusses gem. § 71 Abs. 4 Sätze 1
und 2 NKomVG bestimmt werden. § 75 Abs. 1 Satz 6 NKomVG bestimmt weiterhin, dass
§ 56 Satz 1 und § 71 Abs. 9 Sätze 2 und 3 entsprechend gelten.
§ 71 Abs. 9 Satz 3
Nr. 1 NKomVG bestimmt sodann, dass Fraktionen und Gruppen von Ihnen benannte
Ausschussmitglieder jederzeit aus einem Ausschuss abberufen und durch andere
Ausschussmitglieder ersetzen können. § 71 Abs. 5 NKomVG gilt entsprechend.
Mit Datum vom
02.01.2024 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mitgeteilt, dass Herr
Reinhard Siebolds aus dem Samtgemeindeausschuss abberufen und Frau Karoline
Klose Beigeordnete im Samtgemeindeausschuss wird. Die Vertretungsregelung
bleibt mit Frau Katja Bustorff bestehen.
Der Rat hat die
Änderung im Samtgemeindeausschuss gem. § 71 Abs. 5 NKomVG per Beschluss
festzustellen.
Eine Vorbereitung
dieses Beschlusses durch den Samtgemeindeausschuss ist nicht notwendig, weil es
sich bei der Umbesetzung des Samtgemeindeausschusses um einen
innerorganisatorischen Akt des Rates handelt.
Beschlussvorschlag:
Die Umbesetzung des
Samtgemeindeausschusses wird festgestellt.