Sachverhalt:
Mit Datum vom
02.01.2024 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mitgeteilt, dass mit
Wirkung 1. Februar 2024 Frau Karoline Klose den Fraktionsvorsitz von Herrn
Reinhard Siebolds übernimmt. Die Vertretungsregelung im Fraktionsvorsitz bleibt
mit Frau Katja Bustorff unverändert.
Die Regelungen der
internen Organisation von Fraktionen und Gruppen obliegt ausschließlich ihnen
selbst. Dies betrifft zum Beispiel die Aufnahme von Mitgliedern, die Bildung
von Arbeitsgruppen, die Einberufung zu Fraktions- oder Gruppensitzungen sowie
die Wahl des Vorstandes.
Es ist jedoch
zulässig, weitere Einzelheiten über die Bildung von Fraktionen und Gruppen in
der Geschäftsordnung zu regeln.
So bestimmt § 20
Absatz 5 der Geschäftsordnung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue, dass jede
Fraktion und jede Gruppe eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und
mindestens eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden
Vorsitzenden hat.
Die Bildung einer
Fraktion oder Gruppe ist zur ersten Sitzung des Rates nach seiner Wahl der
Samtgemeindebürgermeisterin oder dem Samtgemeindebürgermeister schriftlich
unter Angabe des Namens der Fraktion oder Gruppe, ihrer Mitglieder und ihrer /
ihres Vorsitzenden und der / des stellvertretenden Vorsitzenden anzuzeigen. Nach
der ersten Ratssitzung sind die Änderung, die Auflösung sowie die
Bildung von Fraktionen und Gruppen in gleicher Weise anzuzeigen.
Die Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen hat dieser Verpflichtung mit Ihrer Änderungsmitteilung
vom 02.01.2024 Rechnung getragen.
Der Rat nimmt die
Änderung im Fraktionsvorsitz zur Kenntnis.