Betreff
Straßenbeleuchtung; Schaltzeiten
Vorlage
30/0013/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß Beschluss des Rates der Gemeinde Jameln vom 19.10.2022 ist die Straßenbeleuchtung aktuell von 22:00 Uhr bis 6:30 Uhr unterbrochen.

Ausnahme: Die Fußgänger-Überwegsleuchte am Zebrastreifen in der „Dorfstraße“ im OT. Breselenz ist ganznacht in Funktion.
In der Zeit vom 01.05. – 31.08. jeden Jahres wird die Straßenbeleuchtung mit Ausnahme der Fußgänger-Überwegsleuchte ausgeschaltet.

Die problembehaftete Schaltung der Straßenbeleuchtung soll in diesem Jahr erneuert werden. In Vorbereitung dieser Maßnahme sind die Schaltzeiten verlässlich festzulegen, damit dieses im Rahmen der Erneuerung von vornherein berücksichtigt werden kann.

Die Umstellung der Schaltzeiten ist gemäß Mitteilung des derzeitigen Dienstleisters, EVE Netz GmbH, nicht durch den noch bestehender Dienstleistungsvertrag abgedeckt. Entsprechende Leistungen werden gesondert berechnet. Zur Vermeidung zusätzlicher Kosten sollten Änderungen an den Schaltzeiten erst mit Inbetriebnahme der neuen Schaltungen umgesetzt werden. Dieses gilt auch für das Ausschalten der Beleuchtung.

 


Beschlussvorschlag:

Ergebnis der Beratung