Sachverhalt:
Gemäß Beschluss des
Rates der Gemeinde Jameln vom 19.10.2022 ist die Straßenbeleuchtung aktuell von
22:00 Uhr bis 6:30 Uhr unterbrochen.
Ausnahme: Die
Fußgänger-Überwegsleuchte am Zebrastreifen in der „Dorfstraße“ im OT. Breselenz
ist ganznacht in Funktion.
In der Zeit vom 01.05. – 31.08. jeden Jahres wird die Straßenbeleuchtung mit
Ausnahme der Fußgänger-Überwegsleuchte ausgeschaltet.
Die problembehaftete Schaltung der Straßenbeleuchtung soll in diesem Jahr
erneuert werden. In Vorbereitung dieser Maßnahme sind die Schaltzeiten
verlässlich festzulegen, damit dieses im Rahmen der Erneuerung von vornherein
berücksichtigt werden kann.
Die Umstellung der Schaltzeiten ist gemäß Mitteilung des derzeitigen
Dienstleisters, EVE Netz GmbH, nicht durch den noch bestehender
Dienstleistungsvertrag abgedeckt. Entsprechende Leistungen werden gesondert
berechnet. Zur Vermeidung zusätzlicher Kosten sollten Änderungen an den
Schaltzeiten erst mit Inbetriebnahme der neuen Schaltungen umgesetzt werden. Dieses
gilt auch für das Ausschalten der Beleuchtung.
Beschlussvorschlag:
Ergebnis der
Beratung