Betreff
Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget "Allgemeine Finanzwirtschaft (61)"
Vorlage
20/0506/2023
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Gemäß § 123 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 45 Abs. 1 Nr. 7 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO)) hat die Gemeinde bei ungewöhnlich hohen Steuereinzahlungen Rückstellungen für die hierauf zu leistenden Kreis- und Samtgemeindeumlagen zu bilden.

Nach § 45 Abs. 2 KomHKVO sind die Rückstellungen auf Grundlage der Steuermehreinzahlungen des Berechnungszeitraumes im Vergleich zu den Werten des vorangegangenen Berechnungszeitraumes zu bilden.

 

Im aktuellen Berechnungszeitraum 01.10.2022 – 30.09.2023 wurden Steuereinzahlungen in Höhe von 363.652,61 € verbucht. Im vorhergehenden Zeitraum waren es 315.266,66 €.

Auf den Unterschiedsbetrag in Höhe von 48.385,95 € sind in 2024 rechnerisch (gerundet) 21.600,00 € Kreisumlage und 18.900,00 € Samtgemeindeumlage zu zahlen. Für diese soeben genannten Beträge sind im Haushaltsjahr 2023 entsprechende Rückstellungen zu bilden.

Im Budget „Allgemeine Finanzwirtschaft (61)“ stehen gegenwärtig keine Mittel mehr zur Verfügung.

Um die Umlagen in Gänze (40.500,00 €) decken zu können, muss dieser Betrag überplanmäßig bereit-gestellt werden.

Die Deckung erfolgt aus den eventuell vorhandenen Mitteln des Gesamtergebnishaushaltes resp. den Ergebnisrücklagen.

 


Beschlussvorschlag:

Zur Bildung von Rückstellungen für die Kreis- und Samtgemeindeumlage 2024 werden im Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe von 40.338,00 € überplanmäßig bereitgestellt.